Die Frauenfrage
ihre geschichtliche Entwicklung und wirtschaftliche Seite
Von Lily Braun
Leipzig
Verlag von S. Hirzel
1901
Meinem Mann und meinem Sohn.
Vorwort.
Auf Grund vieljähriger Arbeit habe ich den Versuch unternommen, die
Frauenfrage in ihrem ganzen Umfang einer Darstellung zu unterziehen.
Meinen Ausgangspunkt bezeichnet das für ihr Verständnis entscheidende
Moment der wirtschaftlichen Lage der Frau. Von welcher Seite man auch
das weitverzweigte Problem betrachte, die realen Existenzbedingungen des
weiblichen Geschlechts innerhalb der Gesellschaft bilden für die
Vergangenheit wie für die Gegenwart den orientierenden Ariadnefaden,
ohne den das Urteil fehl gehen muss. Nur indem man die ökonomischen
Thatsachen nach der ihnen zukommenden Bedeutung wertet, erschließt sich
der Zusammenhang der Frauenfrage mit der sozialen Frage, deren
integrierender Bestandteil sie ist.
Mein Buch giebt zunächst eine gedrängte Geschichte der Entwicklung der
Frauenfrage und der Frauenbewegung von den ältesten Zeiten bis zum 19.
Jahrhundert. In eingehender Darstellung behandelt es sodann die
wirtschaftliche Seite der Frauenfrage, schildert die ökonomische Lage
der Frau in den wichtigsten Kulturländern, bespricht die
sozialpolitische Gesetzgebung, kritisiert sie, stellt die Grenzen ihres
Einflusses fest und wirft einen Ausblick auf die Bedingungen, unter
denen eine organische Lösung der Frauenfrage möglich ist.
Dem vorliegenden Band, der ein in sich abgeschlossenes Ganzes
bildet, wird ein zweiter folgen, der die zivilrechtliche und
öffentlichrechtliche Stellung der Frau, die psychologische und ethische
Seite der Frauenfrage zum Gegenstand hat.
Wie weit mir die Aufgabe gelungen ist, steht dahin, und wird sachkundige
Kritik entscheiden. Eines aber darf ich geltend machen: daß die
Darstellung auf einem umfassenden Studium der Litteratur, insbesondere
auch, soweit es sich um die Ermittelung der thatsächlichen Zustände
handelt, auf der Benutzung der amtlichen Statistiken, staatlichen wie
privaten Enqueten, kurz so weit als möglich auf quellenmäßigen
Untersuchungen beruht.
-Berlin-, Oktober 1901.
Lily Braun.
Inhalt.
Vorwort
ERSTER ABSCHNITT.
Die Entwicklung der Frauenfrage bis zum XIX. Jahrhundert.
-Erstes Kapitel-: Die Frauenfrage im Altertum
Die Periode des Mutterrechts.--Die Blutgemeinschaftsfamilie und die
Schwägerschaftsverbände.--Die Entwicklung zur Monogamie.--Die
Gesetzgebung in Bezug auf die Frauen.--Platos und Aristoteles' Stellung
zur Frauenfrage.--Die Frauenfrage im römischen Reich.--Die Stellung der
Frauen bei den Germanen.
-Zweites Kapitel-: Das Christentum und die Frauen
Christus und die Frauen.--Das kanonische Recht.--Die römisch-katholische
Kirche in Bezug auf die Frauenfrage.--Die Nonnenklöster und ihre
Bildung.--Die Folgen der Reformation für das weibliche Geschlecht.
-Drittes Kapitel-: Die wirtschaftliche Lage der Frauen
Die hörigen Frauen in Burgen und Klöstern.--Die Prostitution im
Mittelalter.--Das zünftige Handwerk und seine Stellung zur
Frauenarbeit.--Weibliche Genossenschaften und Beginenkonvente.--Der
Ausschluß der Frauen aus den Zünften.--Die Anfänge der industriellen
Entwicklung.
-Viertes Kapitel-: Die Stellung der Frauen im Geistesleben
Frauenbildung in der italienischen Renaissance.--Die berühmten Frauen
Spaniens.--Christine de Pisan und die Bildung der Frauen
Frankreichs.--Der erste deutsche Vorkämpfer der Frauenbewegung.--Die
gelehrten Frauen und ihre Neigung zur Mystik.--Die Erziehungspläne Mary
Astells.--Die "gelehrten Frauenzimmer" des 18. Jahrhunderts.--Die
französische Salondame.--Rousseaus Einfluß auf die Frauen.
-Fünftes Kapitel-: Die Frauen im Zeitalter der Revolution
Die französischen Frauen in Philosophie und Politik.--Die
Vorkämpferinnen der Frauenemanzipation in Amerika.--Talleyrand und das
Recht der Frauen auf Bildung.--Die französischen Arbeiterinnen und ihre
Forderungen.--Die Frauenvereine während der Revolution.--Olympe de
Gouges.--Auflösung der Frauenvereine durch den Konvent.--Condorcets
Verteidigung der Frauenrechte.--Mary Wollstonecraft.--Hippels
"bürgerliche Verbesserung der Weiber".
ZWEITER ABSCHNITT.
Die wirtschaftliche Seite der Frauenfrage.
-Erstes Kapitel-: Der Kampf um Arbeit in der bürgerlichen Frauenwelt
Anfänge einer Erziehungsreform unter dem Gesichtspunkt beruflicher
Arbeit: Fénelons Reform der Mädchenerziehung.--Basedow und Karoline
Rudolphi über die Erziehung der Töchter.--Die Erziehungsreform in
England und Amerika.--Der Einfluß der Klassiker auf deutsche
Frauenbildung.--Das Eindringen der Frauen in bürgerliche Berufssphären:
in Amerika,--in England,--in Frankreich,--in Deutschland.--Die Anfänge
der deutschen Frauenbewegung.--Die Bestrebungen für Frauenbildung und
Frauenarbeit in neuester Zeit: in den Vereinigten Staaten,--in
England,--in Frankreich,--in Rußland,--in Schweden,--in Dänemark,--in
Holland und Belgien,--in der Schweiz,--in Italien,--in Spanien und
Portugal,--in Oesterreich,--in Deutschland.
-Zweites Kapitel-: Die treibenden Kräfte der bürgerlichen Frauenbewegung
Das numerische Uebergewicht des weiblichen Geschlechts über das
männliche.--Das Verhältnis der Knaben- und Mädchengeburten in
bürgerlichen und proletarischen Familien.--Die Verheiratbarkeit nach
den Altersstufen.--Statistik der verheirateten und der ledigen
Frauen--Der Knabenüberschuß bei der Geburt.--Die größere
Sterblichkeit der Männer.--Der Rückgang der Heiratsziffern und seine
Ursachen.--Statistik der erwerbsthätigen Frauen.--Statistik der
Frauenarbeit in bürgerlichen Berufen.--Die verheirateten Frauen in
bürgerlichen Berufen.--Die wirtschaftliche Lage der Lehrerinnen.--Die
Löhne der Handelsangestellten.--Die Bühnenkünstlerinnen und die
weiblichen Journalisten.
-Drittes Kapitel-: Die bürgerliche Berufsthätigkeit von prinzipiellen
Gesichtspunkten
Der Unterschied der Geschlechter in Bezug auf die Körperkräfte.--Das
weibliche Gehirn.--Der Einfluß der Geschlechtsfunktionen auf die
Berufsthätigkeit.--Mutterschaft und Frauenarbeit.--Die Zerstörung der
Weiblichkeit durch die Berufsthätigkeit.--Der Unterschied der
Geschlechter in Bezug auf die geistige Befähigung.--Das weibliche Genie
und seine Zukunft.
-Viertes Kapitel-: Die Entwicklung der proletarischen Frauenarbeit
Die technische Revolution im Anfang des 19. Jahrhunderts.--Die Zunahme
der Frauenarbeit infolge der Einführung der Maschinen.--Der Kampf der
Arbeiter gegen die Maschine.--Der Kampf der Männer gegen die
Frauenarbeit.--Die Entwicklung der modernen Hausindustrie.--Frauenlöhne
um die Mitte des 19. Jahrhunderts.--Arbeiterwohnungen.--Die sanitären
Zustände in den ersten Fabriken.--Die Lage der Landarbeiterinnen
um die Mitte des 19. Jahrhunderts.--Die Entwicklung der
Dienstbotenfrage.--Proletarische Frauenarbeit im Handel.
-Fünftes Kapitel-: Die Statistik der proletarischen Frauenarbeit nach
den letzten Zählungen
Das numerische Verhältnis der proletarischen Frauenarbeit zur
bürgerlichen.--Das Wachstum der proletarischen Arbeit im Verhältnis zum
Wachstum der Bevölkerung.--Das numerische Verhältnis der männlichen zu
den weiblichen Arbeitern.--Die Frauenarbeit nach Berufsabteilungen, ihre
Zu- resp. Abnahme.--Das Tempo des Wachstums der Frauenarbeit in der
Industrie.--Die proletarische Frauenarbeit in Alleinbetrieben.--Die
mithelfenden Familienangehörigen.--Die Verteilung der Frauenarbeit in
der Industrie je nach den Berufsarten.--Die Statistik der Hausindustrie:
in Deutschland,--in Oesterreich,--in Frankreich,--in Belgien--Die
Abnahme der häuslichen Dienstboten.--Die Altersgliederung der
Arbeiterinnen.--Der Familienstand der Arbeiterinnen.--Die Zunahme der
Arbeit verheirateter Frauen.
-Sechstes Kapitel-: Die Lage der Arbeiterinnen in der Gegenwart
-Die Großindustrie-: Die Löhne der Fabrikarbeiterinnen.--Verhältnis der
Frauen- zu den Männerlöhnen.--Differenzierung der Arbeit nach
Geschlechtern.--Die Ursachen der Erwerbsarbeit verheirateter
Frauen.--Das Verhältnis des Lohnes zu den Lebensbedürfnissen.--Die
Arbeitszeit der Fabrikarbeiterin.--Der Einfluß der Fabrikarbeit auf die
Gesundheit der Frau.--Der Einfluß der Fabrikarbeit verheirateter Frauen
auf die Familie.
-Hausindustrie und Heimarbeit-: Die Textil-Hausindustrie.--Die Lage der
Arbeiterinnen in absterbenden Hausindustrien.--Die Dezentralisation des
Großbetriebes und ihr Einfluß auf die Frauenarbeit.--Die Lage der
Nadelarbeiterinnen.--Das Sweating-System.--Die sanitären und sittlichen
Folgen der Hausindustrie.--Die Existenzbedingungen der Hausindustrie.
-Der Handel-: Die Löhne der Verkäuferinnen.--Die Ladenzeit.--Die
Ueberbürdung der Lehrlinge.--Das Alter der Verkäuferinnen.--Die
gesundheitlichen und sittlichen Folgen der Frauenarbeit im Handel.--Die
Entwicklung zum Großbetrieb.
-Die Landwirtschaft-: Die Gliederung der ländlichen Arbeiterschaft.--Das
landwirtschaftliche Gesinde.--Die Instleute, Scharwerker, Deputanten
und Heuerlinge.--Die Tagelöhner.--Die Wanderarbeiter.--Die
Arbeitsbedingungen der landwirtschaftlichen Arbeiterinnen.--Die
ländlichen Arbeiterwohnungen.--Die Sittlichkeit auf dem Lande.
-Der häusliche und der persönliche Dienst-: Dienstbotenlöhne.--Die
Dienstvermittlung.--Die Wohnräume der Dienstmädchen.--Die
Beköstigung.--Die ununterbrochene Arbeitsbereitschaft.--Die freie Zeit
der Dienstmädchen.--Ihre Herkunft.--Die sittlichen Gefahren des
häuslichen Dienstes.--Das Ammenwesen.--Umwandlung des Haushalts durch
den Mangel an Dienstboten.--Die Wäschereien im Klein- und
Großbetrieb.--Die Entwicklung des Wirtshauslebens.--Die Lehrzeit im
Kellnerinnenberuf.--Die Arbeitszeit der Kellnerinnen.--Die
Lohnverhältnisse im Gastwirtsgewerbe.--Die Trinkgelder und ihr
Einfluß.--Wohnung und Kost.--Die sanitären und sittlichen Folgen
des Kellnerinnenberufs.
-Siebentes Kapitel-: Die Arbeiterinnenbewegung
Die Arbeiterinnenbewegung ein Bestandteil der Arbeiterbewegung.--Die
Nur-Frauengewerkschaften.--Die Trennung der deutschen
Arbeiterinnenbewegung von der bürgerlichen Frauenbewegung.--Die
gewerkschaftliche Organisation der Arbeiterinnen: in Deutschland,--in
Oesterreich,--in England,--in Frankreich,--in den Vereinigten Staaten.
Die Schwierigkeit der Organisation der Frauen und ihre Gründe.--Die
Mittel zur Besiegung der Organisationsunfähigkeit der Frauen.--Die
Teilnahme der Frauen an der genossenschaftlichen Bewegung.--Die
Sozialdemokratie und die Arbeiterinnenbewegung.--Die politischen
Erfolge der deutschen Arbeiterinnenbewegung.--Die Stellung der
Arbeiterinnenbewegung zur bürgerlichen Frauenbewegung.--Die positiven
Aufgaben der Arbeiterinnenbewegung.
-Achtes Kapitel-: Die Bürgerliche Frauenbewegung Und Ihre Stellung Zur
Arbeiterinnenfrage
Die Wohlthätigkeitsbestrebungen und die soziale Hilfsarbeit.--Die
prinzipielle Ablehnung des Arbeiterinnenschutzes durch die bürgerliche
Frauenbewegung.--Die Sozialreform und ihre Vertretung innerhalb
der bürgerlichen Frauenbewegung.--Die Stellung des Bundes
deutscher Frauenvereine zur Arbeiterinnenfrage.--Die Haltung der
Frauenrechtlerinnen gegenüber der Dienstbotenfrage.--Die Organisation
der Arbeiterinnen durch die bürgerliche Frauenbewegung.--Die Wirkungen
der bürgerlichen Frauenbewegung in Bezug auf die Arbeiterinnen.
-Neuntes Kapitel-: Die Sozialpolitische Gesetzgebung Und Ihre Aufgaben
-Der Arbeiterinnenschutz-: Seine historische Entwicklung.--Synoptische
Uebersicht des geltenden Rechts.--Die Regelung der Arbeitszeit in der
Großindustrie.--Der Ausschluß der verheirateten Frauen aus
den Fabriken.--Die Ueberarbeit und die Nachtarbeit.--Die
Sonntagsarbeit.--Arbeitsverbote in gesundheitsgefährlichen
Betrieben.--Der Schutz der Schwangeren und Wöchnerinnen.--Die Ausdehnung
des Arbeiterschutzes auf die Hausindustrie.--Sanitäre Vorschriften in
Bezug auf die Hausindustrie.--Unterdrückung der Heimarbeit.--Der
Arbeiterschutz im Handelsgewerbe.--Die Aufgaben der Gesetzgebung
gegenüber den Landarbeitern.--Der Kellnerinnenschutz.--Die
Trinkgelderfrage.--Die Gesindeordnungen.--Arbeiterschutz für
Dienstboten.--Die genossenschaftliche Hauswirtschaft.--Die
Fortbildungsschulen.--Die freie Verfügung über den Arbeitsertrag.--Die
Gewerbegerichte.--Das Koalitionsrecht.
-Die Arbeiterinnenversicherung-: Ihre historische Entwicklung.--
Synoptische Uebersicht des geltenden Rechts.--Die Krankenversicherung.--
Die Mutterschaftsversicherung.--Die Unfallversicherung.--Die Alters- und
Invaliditätsversicherung.--Die Versorgung der Witwen und Waisen.--Die
Frage der Arbeitslosenversicherung.--Die kommunale und staatliche
Arbeitsvermittlung.--Die Ausdehnung der Arbeiterversicherung.
-Die Grenzen der Gesetzgebung-: Der Gegensatz der Interessen zwischen
Unternehmern und Arbeitern.--Die Prostitution.--Die Frauenarbeit, das
revolutionierende Element in der sozialen Entwicklung.
Erster Abschnitt.
Die Entwicklung der Frauenfrage bis zum XIX. Jahrhundert.
1. Die Frauenfrage im Altertum.
Die Entwicklungsgeschichte der Frau nimmt in der allgemeinen
Menschheitsgeschichte, wie sie uns von Kindheit an überliefert wird,
einen verschwindend kleinen Raum ein. Es ist vor allem eine Geschichte
der Kriege und daher eine der Männer, die wir unserem Gedächtnis haben
einprägen müssen. Erst in neuester Zeit scheint sich fast unmerklich ein
Umschwung vorzubereiten. Neben die politische tritt die
Kulturgeschichte, neben die Thaten und Abenteuer der Fürsten und Helden
des Schwertes tritt das Leben und Leiden des Volks und seiner
geistigen Führer. Der natürliche menschliche Egoismus hatte der
Geschichtschreibung einen Klassencharakter verliehen. Die Herrschenden
und Gebildeten sahen über ihren Kreis nicht hinaus; wie man in den
Feldzugsberichten nur von dem Heerführer als dem Sieger spricht, ihm
allein Lorbeeren weiht und Denkmäler baut, und die Tausende, die
eigentlich die Schlachten schlugen, wenig beachtet, so wurde auch das
Volk, der Träger der Menschheitsgeschichte, über denjenigen fast
vergessen, die, begünstigt von Glück oder von der Begabung, weithin
sichtbar aus der Masse hervorragten. Die fortschreitende ökonomische
Entwicklung befreite diese Masse mehr und mehr aus ihrem
Sklavenverhältnis, und während auf der einen Seite die Unterschiede
zwischen Reichtum und Armut sich verschärften, wurde andrerseits eine
gewisse Gleichheit der Bildung und Aufklärung befördert. Mit der
Sklaverei und der Leibeigenschaft verschwand der Absolutismus: das zum
Selbstbewußtsein erwachte Volk erhob Anspruch auf das Recht, bei der
Bestimmung über sein Wohl und Wehe mitzusprechen, und gedieh zu einem
Machtfaktor, mit dem gerechnet werden muß. Als es anfing, sich bemerkbar
zu machen, wurde es von der Wissenschaft gleichsam erst entdeckt, man
begann, sein Leben, Fühlen und Denken in Vergangenheit und Gegenwart zu
erforschen, und eröffnete damit ein Gebiet, das einen fast
unerschöpflichen Reichtum neuer Erkenntnis in sich birgt.
Einen ähnlichen Werdegang wie das Volk hat auch die Frau durchmessen.
Sie steht jetzt in allen Kulturländern auf dem Punkt, sich ihre
wirtschaftliche, rechtliche und sittliche Gleichberechtigung zu
erkämpfen. Nur für denjenigen, der die Entwicklungsgeschichte kennt, der
weiß, welch langen, mühevollen Weg sie bis zu diesem Punkt zurücklegen
mußte, wird die große, weit über ihr Geschlecht hinausreichende
Bedeutung dieses Emanzipationskampfes klar. Aus der Tiefe des weiblichen
Wesens und seiner Geschichte ist die Frauenfrage herausgewachsen, und
sie muß bis in ihre Wurzeln hinein verfolgt werden, um die ganze
Schwierigkeit der in ihr enthaltenen Probleme zu erkennen und die
richtigen Mittel zu ihrer Lösung zu finden.
Die Entwicklungsgeschichte des weiblichen Geschlechts stellt sich,
soweit wir auf historischem Boden stehen, als eine lange, im Dunkeln
sich abspielende Leidensgeschichte dar. Aber auch wenn wir diesen Boden
verlassen und uns auf Grund gelehrter Forschungen ein Bild des Lebens
der Frau in grauer Vorzeit zu machen versuchen, finden wir sie immer in
einem Zustand der Enge und Begrenztheit des persönlichen Daseins. Er war
zunächst durch die Natur ihres Geschlechts selbst begründet. Die
Mutterschaft beschränkte ihre Bewegungsfreiheit und machte sie
schutzbedürftig, obgleich--was wir berechtigt sind anzunehmen--die
Geschlechtsfunktionen weit weniger als heute mit pathologischen
Erscheinungen sich verbanden. Das kleine Kind jedoch bedurfte infolge
seiner völligen Unselbständigkeit der mütterlichen Fürsorge und während
der Mann--in welcher Periode der Menschheitsentwicklung
immer--ungehindert durch Geschlechtsbeschränkungen seinen Trieben folgen
konnte, erschien es als das erste, dem Menschen zum Bewußtsein kommende
Naturgesetz, daß die Mutter an das Kind gefesselt war. Es machte die
Frau im Vergleich, zum Mann von vornherein unfrei; es lud ihr Lasten und
Leiden auf, die niemand ihr abnehmen konnte. Es trug aber auch den Keim
der Entwicklung aller Zivilisation und aller Sittlichkeit in sich.
Die Mutterliebe, jenes ursprünglichste Gefühl, war die erste Erhellung
moralischer Finsternis. Durch die Mutterliebe ging vom Weibe jede
Erhebung der Gesittung aus.[1] Denn nicht der Bund zwischen Mann und
Weib war, wie uns viele glauben machen wollen, die erste, unumstößliche
Vereinigung, sondern der Bund zwischen Mutter und Kind.[2]
Die Entstehung des neuen Lebens aus dem Weibe war zugleich das erste
Mysterium, das sich dem Menschen offenbarte. In den Mythologieen vieler
Völker finden wir daher die Spuren göttlicher Verehrung des weiblichen
Prinzips in der Natur: In der Göttin Isis beteten die Aegypter die
fruchtbare Erde an. Neith, deren geheimnisvoller Tempel in Sais stand,
war die Personifikation der mütterlichen, gebärenden Kraft. Von der
Urmutter Themis erfährt Zeus das nur ihr bekannte Geheimnis des Alls.
Ueber Odin, den Göttervater und alle Götter der Germanen stehen. Die
Schicksalsgöttinnen, die Nornen. Gunnlöd, ein Weib, verwahrt den Trank
der höchsten Weisheit; durch sie erst wird er Odin zu teil.
Aber die Bedeutung des Weibes als Mutter, die Urgemeinschaft zwischen
Mutter und Kind liegt nicht nur der primitiven Religion, sondern auch
dem primitiven Recht zu Grunde. Für das natürliche, durch keinerlei
Klügeleien beirrte Rechtsbewußtsein war das Kind Eigentum der Mutter,
die es unter ihrem Herzen trug, an ihrer Brust ernährte, seine ersten
Schritte leitete, ihm Obdach und Nahrung gab. Es ist daher nicht zu
verwundern, daß sich übereinstimmend bei zahlreichen Völkern eine
Periode des geltenden Mutterrechts nachweisen läßt.
Vielfach ist diese Bezeichnung so verstanden worden, als ob sie mit
Weiberherrschaft identisch wäre, und es giebt sogar Vorkämpfer der
Frauenbewegung, die in der Gynäkokratie das goldene Zeitalter der
Freiheit und Gleichheit des weiblichen Geschlechtes preisen, das
verlorene Paradies, das wieder gefunden werden muß. Wer dagegen die
Forschungen Morgans, Bachofens und anderer nüchtern prüft, vor dessen
Augen erscheint die Zeit des Mutterrechts ohne jede poetische Verklärung
als ein Zustand primitivster Kultur für Mann und Weib, und er findet
keinerlei Zeichen dafür, daß das Weib eine "Oberherrschaft" nach unseren
Begriffen ausgeübt hat.[3]
Versuchen wir es, uns ein Bild jenes Zustandes zu machen. Nach
jahrtausendelanger Entwicklung hat sich der Mensch aus dem Tierreich
losgelöst; er ist aus den Baumwipfeln, wo er sich zum Schutz vor den
wilden und stärkeren Tieren vermutlich aufgehalten hat, zur Erde
herabgestiegen und hat den ersten Triumph seines entwickelten Geistes
gefeiert, indem er nicht nur den Stein gegen die Bedroher seines Lebens
schleudern lernte, sondern ihn durch Bearbeitung zur Waffe gestaltete.
Nun wird der Verfolgte zum Verfolger. Wohl kann das Weib, wie er, jagen
und kämpfen, giebt es doch noch heute wilde Völkerschaften, in denen die
Geschlechter einander an Kraft nicht nachstehen,[4] aber sobald sie
Kinder gezeugt hat, ist sie an sie gebunden. Dadurch entsteht zugleich
die erste Arbeitsteilung; die Frau baut das schützende Dach für sich und
ihren hilflosen Säugling; in die Felle der Tiere, die der Mann erlegt,
hüllt sie instinktiv das kleine frierende Geschöpf und gewinnt dadurch
die Anregung, schließlich auch für sich ein deckendes und wärmendes
Kleidungsstück zu schaffen. Sie muß, wenn die Nahrungsquelle in ihrer
Brust versiegt, den Hunger ihrer Kinder auf andere Weise stillen, und so
lernt sie die Mahlzeit zubereiten, indem sie nicht nur das Fleisch des
Wildes, der Fische und Vögel dazu verwendet, das ihr der Mann von seinen
Jagdzügen bringt, sie benutzt auch die Knollen, Körner und Früchte, die
sie selbst findet, und gewinnt schließlich die Fertigkeit, sie für den
Gebrauch anzupflanzen.[5]
Die Frau wurde immer seßhafter und der Mann, dessen Leben sich zwischen
Kampf und Jagd abspielte, sah ihre Hütte bald als den Zufluchtsort an,
wo er nicht nur zu flüchtiger Ruhe einkehrte und Obdach, Nahrung und
Kleidung fand, sondern wo er auch seine Beute verwahren konnte. Noch
anziehender wurde die Hütte für den Mann und noch wichtiger die
Gebundenheit der Frau, als die Menschheit das Feuer kennen und schätzen
lernte. Wahrscheinlich ist es ihr durch die Zündkraft des Blitzes
bekannt geworden, und es wurde wie ein Heiligtum--ein echtes Geschenk
des Himmels--gehütet, weil die Fertigkeit, es selbst hervorzurufen, erst
in weit späterer Zeit erworben wurde. Die natürliche Hüterin und
Bewahrerin des Feuers war die Frau.[6] Und so war es nicht der dem
Urmenschen so häufig angedichtete Familiensinn oder die Liebe zu Weib
und Kind--Gefühle, die nur die Produkte einer höheren Kultur sein
können--, welche ihn an den häuslichen Herd immer wieder zurückzogen,
sondern lediglich die rohen, physischen Bedürfnisse.
Von einer Ehe in unserem Sinn war natürlich keine Rede; dem regellosen
Geschlechtsverkehr folgte die sogenannte Blutgemeinschaftsfamilie, in
der die einzelnen Generationen sich nicht mehr miteinander vermischten.
Bei der geringen numerischen Ausdehnung, die die Menschheit ursprünglich
gehabt haben muß, ist zur Befriedigung des Geschlechtstriebs die
Vermischung von Blutsverwandten selbstverständlich. Ebenso
selbstverständlich ist es aber auch, daß diese Form der Familie nicht
auf irgend welchen Vorschriften beruhte, sondern sich vielmehr von
selbst auflöste, sobald sie durch ihre Größe im Bereich des mütterlichen
Herdes weder Raum noch ausreichende Nahrung fand. Die Aufgabe der
Blutgemeinschaftsfamilie und die Entstehung der Schwägerschaftsverbände
(Punaluafamilie, nach Morgan) ist nicht auf eine höhere sittliche
Erkenntnis zurückzuführen, sondern auf die uralten Triebkräfte der
Natur; Hunger und Liebe. Daraus entstand die Sitte und aus der Sitte die
Moral einer jeden Zeit.
Auch die neue Familienform kannte die Ehe nicht. Der Mann des einen
Stammes, der sich mit der Frau des anderen verband, heiratete sozusagen
alle ihre Schwestern mit; der Begriff der Keuschheit und der ehelichen
Treue war beiden Geschlechtern fremd. Infolgedessen wurde ein
väterliches Recht an den Kindern nicht geltend gemacht, sie gehörten
ausschließlich der Mutter, die sie geboren hatte, und deren Stamm. Der
Mann führte das Weib nicht wie ein persönliches Eigentum in sein Haus,
sondern er kam in das ihre. Wie wir gesehen haben, ist dieser
Rechtszustand, der zur Zeit der Blutgemeinschafts- wie der
Punaluafamilie der herrschende war, nicht auf eine hohe moralische
Wertschätzung der Frau zurückzuführen, sondern auf die ursprüngliche
Differenz der Geschlechter und auf wirtschaftliche Ursachen, er hatte
auch keine Machtstellung der Frau zur Folge, sondern er legte vielmehr
den Grund zu der feststehenden Meinung, daß das Arbeitsgebiet der Frau
allein auf das Haus zu beschränken sei.
Mit der Ausbildung des Handwerks in seinen verschiedenen Zweigen, mit
der Zunahme der Bebauung des Bodens--lauter Arbeitsarten, die im
Bereiche des ursprünglichen Hauswesens lagen und daher hauptsächlich der
Frau zufielen--, wurde die Frau dem Manne immer unentbehrlicher. Er
selbst war, je dichter sich die Erde bevölkerte, immer mehr in Kämpfen
mit den Nachbarn oder mit den Volksstämmen, durch deren Land er als
Nomade zog, verwickelt. Zunächst waren es nur Kämpfe um die tägliche
Nahrung, um die Jagdgründe; als er es aber verstand, die Tiere nicht nur
zu erlegen, sondern zu zähmen und zu züchten, da kämpfte er für den
Schutz und um die Vergrößerung seines Besitzes. In früheren Perioden, wo
er nichts besaß, als was er täglich gebrauchte, hatte er den gefangenen
Feind entweder getötet, oder als Gleichen und Freien in seine
Blutsfreundschaft aufgenommen, jetzt, wo er mehr besaß, als er
gebrauchte, bedurfte er der Arbeitskräfte in seinem Dienst, daher machte
er den Feind zu seinem Untergebenen. So entwickelte sich im
unmittelbaren Gefolge der Entstehung des Privateigentums die Sklaverei.
Aber ehe noch der erste Sklave sich unter der Knute des Herrn beugen
mußte, war das Weib, die Mutter seiner Kinder, zur ersten Sklavin
geworden.
Die Frau war, wie wir gesehen haben, infolge der angedeuteten
Verhältnisse, von jeher die geschickteste Arbeiterin gewesen. Durch sie
erst wurde aus dem, was der Mann erjagte oder erkämpfte, ein
Gebrauchsgegenstand. Je mehr sich nun der Besitz vergrößerte, desto
wichtiger wurde ihre Arbeitskraft; sie war auf den Stufen primitivster
Kultur auch eine erwerbende gewesen, verwandelte sich aber mit den
steigenden Bedürfnissen immer mehr zu einer nur erhaltenden und
umwandelnden. Der Mann wurde zum Erwerber. Die Hütte, die das Weib einst
zusammenfügte, war nichts als ein Obdach, das alle im Notfall benutzen
konnten, das Haus, das aus Steinen geschichtet oder aus behauenen
Blöcken aufgerichtet wurde und Waffen, Vorräte, Erz und Felle barg, war
ein wertvoller Besitz. Das Wild, das der Mann früher täglich erlegte,
war nichts als ein Mittel, den Hunger zu stillen; die Herden, die jetzt
auf seinem Boden weideten, repräsentierten ein Kapital, das durch
Männerfäuste gegen den Nachbarn geschützt werden mußte. Und die Kinder,
die früher das unbestrittene Eigentum der Mutter waren, wurden zu
wertvollen Arbeitskräften und Kampfgenossen für den Vater. Es kam aber
noch ein sehr wichtiger Umstand hinzu. Der Besitz hatte nächst der
Habsucht jenen Egoismus gezeitigt, der über den Tod hinaus reicht und
dem Fremden das Erworbene auch dann nicht zufallen lassen will: der
Besitzende wünschte rechtmäßige Erben für seinen Besitz.
Das Mutterrecht mußte dem Rechte des Vaters weichen. Als Arbeiterin und
als Mutter rechtmäßiger Kinder hatte das Weib einen Wert bekommen, der
sich dadurch ausdrückte, daß sie vielfach gekauft, d.h. gegen Vieh,
Waffen oder Erz eingetauscht wurde. Man beraubte sie jeglicher Freiheit,
die grausamsten Strafen standen auf ihrer Untreue, denn ihr Gebieter
mußte sich die möglichste Sicherheit verschaffen, daß sie ihm legitime
Erben gebar.
Der für die Entwicklung der Menschheit so bedeutungsvolle Fortschritt
zur Einzelehe war daher für die Frau zunächst nichts als eine Station
auf ihrem Kreuzesweg.[7] Denn die monogame Familie entstand nicht
infolge der Erkenntnis ihres höheren sittlichen Werts, sondern auf Grund
ökonomischer Rücksichten. Die Monogamie bestand nur für die Frau, wie
die Tugend der Gattentreue auch nur von der Frau gefordert wurde.
Sich, wie es häufig geschieht, über diese einseitige Monogamie und über
die nur dem Weibe auferlegte Verpflichtung der Treue sittlich zu
entrüsten, hieße ihren Ursprung verkennen, der nicht in der Niedertracht
des männlichen Geschlechtes, sondern in den wirtschaftlichen
Verhältnissen zu suchen ist.
Recht und Sitte, die auf ihrem Boden erwuchsen, wurden von Religion und
Gesetz sanktioniert. Da besonders im Orient alles Recht, von der Manava
an bis zum Koran, als göttliches Gesetz betrachtet wurde und auf
religiöser Basis[8] ruhte, so war das Sklavenverhältnis des Weibes hier
das festeste und überdauerte alle Zeiten. Alle Vorschriften, die sich
mit ihr, ihren Pflichten und Rechten beschäftigen, lassen sich dahin
zusammenfassen, daß sie nur als Mutter legitimer Kinder, vor allem der
Söhne, eine Existenzberechtigung hat. Das Interesse des Vaters an
rechtmäßigen Leibeserben, das in der patriarchalischen Familie seinen
stärksten Ausdruck fand, erweiterte sich bald zum Interesse des Staates
an einer genügenden Zahl kampffähiger Männer. Die Heirat war eine
Pflicht gegenüber dem Staat, daher wurden z.B. in China in jedem
Frühjahr die unverheirateten Männer von 30 und Frauen von 20 Jahren
einer harten Bestrafung unterworfen, und es bestanden genaue gesetzliche
Vorschriften über die ehelichen Pflichten zum Zweck der
Kindererzeugung[9]. Bei den Indern konnte eine unfruchtbare Frau im
achten Jahre der Ehe mit einer anderen vertauscht werden, eine, deren
Kinder gestorben waren, im zehnten, eine, die nur Töchter geboren hatte,
im elften Jahre[10]. Der Israelit hatte die Pflicht, eine unfruchtbare
Frau zu verstoßen oder mit ihrer Magd Kinder zu zeugen, die unter
Beistand der rechtmäßigen Gattin zur Welt kamen und dadurch als legitime
Erben anerkannt wurden. So sagte Sarah, die kinderlose, zu Abraham:
"Lege dich zu meiner Magd, ob ich doch vielleicht aus ihr mich bauen
möge."[11] Und obwohl bei allen Völkern des Orients die Untreue der Frau
mit dem Tode bestraft werden konnte, wurde sie zu einer religiösen
Pflicht, sobald die Frau kinderlos blieb. Sie mußte sich in Indien einem
Mitglied der Familie des Mannes unter religiösen Ceremonien vor den
Augen ihrer Angehörigen hingeben;[12] sie fiel in Israel, wenn ihr Gatte
starb, ehe sie ihm Kinder geboren hatte, seinem ältesten Bruder zu,
damit er dem Verstorbenen noch Nachkommen zeuge.[13] Sie war des Mannes
unbeschränktes Eigentum und stand auch insofern auf derselben Stufe mit
den Sklaven, als es ihr verboten war, eigenes Vermögen zu besitzen. Die
heiligen Gesetze Indiens erklären ausdrücklich, daß alles, was eine Frau
oder ein Sklave etwa erwirbt, selbständiges Eigentum des Herrn ist, "dem
sie gehören".[14] Von Geburt an bis zum Tode sind die Frauen vollständig
unfrei; als Mädchen sind sie von ihrem Vater, als Frauen von ihrem
Gatten, als Witwen von ihren Söhnen oder Blutsverwandten abhängig.[15]
Aus alledem geht hervor, daß die Frauen im Orient nur ein Werkzeug zur
Fortpflanzung des Geschlechtes waren. Außerhalb ihres einzigen Berufes,
dem der Mutterschaft, hatten sie keinerlei Wert und Bedeutung, ja sie
wurden so ausschließlich als Werkzeug, als Mittel zum Zweck betrachtet,
daß von jener ehrfürchtigen Verehrung, welche die in den
Phantasiegestalten zahlreicher Göttinnen personifizierte Mutterschaft
unter den Völkern des Abendlandes genoß, im Orient, mit Ausnahme von
Aegypten, nichts zu finden ist. Auch als Mutter wurde hier das Weib
verachtet und zwar um so mehr, wenn sie statt des einzig erwünschten
Sohnes eine Tochter gebar.[16] Die Jüdin, die einen Knaben zur Welt
brachte, blieb sieben Tage unrein; war ihr Kind ein Mädchen, so blieb
sie es vierzehn Tage. Sie mochte von noch so hoher Abkunft und die
Mutter eines blühenden Geschlechtes sein, sie blieb immer ein
unheiliges, von Staat und Religion nur als ein notwendiges Uebel
gekennzeichnetes Geschöpf. Dieser Auffassung entsprach auch der Mythus
von der Stammmutter Eva, von der alle Sünde und alles Unglück der
Menschheit ausging. Das Weib, sagte Manu, ist niederträchtig wie die
Falschheit selbst, es muß wie Kinder und Geisteskranke mit der Peitsche
oder dem Strick gezüchtigt werden.[17] Nur der Mann hat, nach dem
Glauben der Chinesen, eine unsterbliche Seele;[18] Brahma verbietet dem
Weibe, die Veda, das heilige Buch der Inder, zu lesen; der Koran lehrt,
daß die Pforten des Paradieses den Frauen ewig verschlossen bleiben; mit
den Kindern und Sklaven stehen die Hebräerinnen auf einer Stufe, wenn
auch ihnen die Berührung des Gesetzes nicht gestattet ist. Der Talmud
schätzt die Ehre der Frau nach ihrem Vermögen, denn nur dann gilt sie
als rechtmäßige Gattin, ihre Kinder als legitime Erben, wenn sie eine
Mitgift in die Ehe bringt, andernfalls ist ihre Verbindung mit dem Mann
nur ein Konkubinat.[19]
Die Kulturentwicklung der alten orientalischen Völker stand schon weit
genug im Banne des Begriffs vom "heiligen" Eigentum, um das Verbrechen,
arm zu sein, durch Schande zu strafen. Groß war daher die Zahl der armen
Weiber, die mit ihrer Arbeitskraft ihren Leib verkaufen mußten. So hart
aber auch das Los der als Mägde und Sklavinnen in strengem
Dienstverhältnis zu ihrem Herrn stehenden Frauen war, ein merkbarer
Unterschied zwischen dem der begüterten und der rechtmäßigen Gattinnen
war nicht vorhanden; das weibliche Geschlecht als Ganzes stand
gleichmäßig tief.
Gegenüber den Orientalen sind wir gewohnt, die Griechen für die
Repräsentanten einer bedeutend höheren Kultur zu halten. Nehmen wir
jedoch die Stellung der Frau zum Maßstab für unser Urteil, so muß es
ganz anders lauten, denn sie weist neben kaum bemerkbaren Fortschritten
sogar erhebliche Rückschritte auf.
Die Familie war im Orient ein Staat für sich gewesen, der Vater der
Patriarch, der König darin. Sie wurde in Griechenland fast
bedeutungslos, denn der Staat übernahm viele ihrer wichtigsten
Funktionen; der Familienvater war nicht mehr Herrscher, sondern
Unterthan, seine Bürgerpflichten entrissen ihn vollkommen seiner
Häuslichkeit, sein Leben als Gesetzgeber, Soldat, Advokat, Philosoph und
Künstler spielte sich außerhalb des Hauses ab, dessen Geschäfte und
Obliegenheiten er ausschließlich der Gattin und den Sklaven überließ.
Eines freien Mannes waren sie unwürdig und wurden um so verachteter, je
mehr die Sklaverei zu einem wichtigen Faktor im sozialen Leben sich
entwickelte. Während der Orientale, besonders der Israelit, in der
Arbeit keine Schande sah und die Züchtung und Hütung der Herden zu
seinen Pflichten gehörte, während der Schwerpunkt seines Lebens in
seiner Familie, seinem Besitztum lag, und die Frau ihm dadurch, trotz
aller Unterdrückung, menschlich näher stand, sank sie in Griechenland
vollständig in die Reihen der Sklaven hinab.
Sie war, wie im Orient, das willenlose Eigentum des Mannes. Der Vater,
wie der Vormund konnten sie, wem sie wollten, zur Gattin geben; der
Gatte konnte sie verschenken oder vertauschen; blieb sie unfruchtbar, so
galt es für ein Verbrechen gegen die Götter, wenn sie nicht verstoßen
wurde. Die Pflicht, zum Zweck der Zeugung legitimer Kinder, die Ehe zu
schließen, wurde vom Staate den Männern auferlegt;[20] durch Solons
Gesetzgebung wurden die Unverheirateten einer Strafe unterworfen. Denn
noch waren die Länder nur schwach bevölkert und vom Zuwachs tüchtiger
Bürger hing das Bestehen und der Wohlstand des Staates ab. Daher
beschäftigt sich die Gesetzgebung jener Periode der Geschichte in einer
so eingehenden Weise mit der Frage der Volksvermehrung.
Die Monogamie war Gesetz. Der Mann durfte nur eine legitime Frau haben;
die Zahl der Konkubinen, die er sich neben ihr hielt, war aber
unbeschränkt, und der einzige Fortschritt gegenüber den orientalischen
Zuständen bestand darin, daß ihre Kinder nicht ohne weiteres Mitglieder
der Familie waren, sondern es erst durch die Legitimation ihres Vaters
werden konnten. Die aus dem väterlichen Hause meist in sehr jungen
Jahren in das des Gatten eintretende Frau lebte hier wie dort in
völliger Abgeschlossenheit, ohne irgend welche Berührung mit der
Außenwelt; sie durfte weder am öffentlichen noch am geselligen Leben
Anteil nehmen. Das Haus war ihre Welt, über deren Grenze die tugendhafte
Frau nicht hinwegschreiten durfte. Und wenn Dichter und Schriftsteller
auch versuchten, sie ihr zu verklären[21]--genau wie es heute
geschieht--so war ihre Lage doch die einer physisch und geistig allen
Lichts beraubten Gefangenen, die auch wie eine solche verachtet wurde.
Von einem Griechen stammt jener bekannte Ausspruch, wonach diejenigen
Frauen am meisten Ruhm verdienen, von denen am wenigsten gesprochen
wird,[22] und er bedeutet nichts anderes, als daß die Frau im Guten
ebensowenig wie im Bösen aus der Masse hervorragen darf. Es entsprach
nur der allgemeinen niedrigen Meinung von den Frauen, wenn Demosthenes
der Ansicht seiner Zeitgenossen von der Ehe Ausdruck verlieh, und sagte,
daß man Frauen nur nehme, um rechtmäßige Kinder zu zeugen,
Beischläferinnen, um eine gute Pflege zu haben, und Buhlerinnen, um die
Freuden der Liebe zu genießen. Die eheliche Verbindung aus Liebe kannte
der Grieche nicht.[23] Im besten Fall war sein Gefühl für die Gattin die
wohlwollende Anhänglichkeit eines Patrons zu seinem Klienten.[24] Nicht
die in strenger Zurückgezogenheit lebende, von klein auf zu kühler
Keuschheit und Zurückhaltung erzogene Frau war der Gegenstand seiner
Leidenschaft, sondern die freie Priesterin Aphrodites, die Hetäre.
Die uralte Verehrung des mütterlichen Prinzips in der Natur, der
Weiblichkeit und der Fruchtbarkeit, hatte sich mit dem allmählichen
Verfall des Mutterrechts mehr und mehr verwandelt. Einst mußten sich die
Jungfrauen Aegyptens einmal in ihrem Leben im Tempel der Göttin der
Fruchtbarkeit einem Fremden preisgeben, später bevölkerten zahlreiche
Frauen das ganze Jahr die Tempel der Iris, der Astarte, der Anahita oder
Mylitta. Denn hart war das Los der Mägde und Sklavinnen; nur die
Mädchen, welche eine Mitgift besaßen, hatten Aussicht auf eine legitime
Ehe, und auch das Schicksal rechtmäßiger Frauen war ein trauriges. Da
kann es nicht wunder nehmen, wenn Not, Glückssehnsucht und
Freiheitsdurst Scharen Armer und Unterdrückter in den Dienst der
Liebesgöttin trieb. Geheiligt durch die Religion, gefördert durch Not
und Unterdrückung--so entstand in der ältesten Zeit die Prostitution.
Sie wuchs mit der Ausdehnung der Sklaverei,--fast alle bekannten Hetären
waren ursprünglich Sklavinnen,--und gewann an Ansehen und Bedeutung, je
tiefer die Stellung des weiblichen Geschlechtes im allgemeinen war. Ihre
Blütezeit erlebte sie in Griechenland, als Kunst und Wissenschaft auf
ihrer Höhe standen und der Kultus der Schönheit die Religion beinahe
ersetzte.
Gern trat die schöne Sklavin, auf die das bewundernde Auge des Gebieters
gefallen war, aus dem engen dumpfen Gynäkonitis mit seiner einförmigen
Arbeitspflicht auf den offenen Markt hinaus, um von den Dichtern
besungen, den Künstlern gemalt und gemeißelt, dem Volke verehrt zu
werden. Und diejenigen Frauen, deren reger Geist sich durch das
abgeschlossene Leben nicht ertöten ließ, in deren Gemach ein Schimmer
vom Glanz griechischer Bildung verlockend eindrang, betraten häufig
genug den einzigen Weg, der ihnen offen stand, denn nur die Buhlerin war
in Griechenland eine freie Frau, die ihrer Liebe folgen, die an der
hohen Geisteskultur ihres Vaterlandes persönlichen Anteil nehmen
konnte.[25] Die Geliebte des Perikles, Aspasia, die Lehrerin des
Sokrates, Diotima, die Schülerin des Plato, Lastheneia, die des Epikur,
Leontion, nahmen dem griechischen Hetärentum das Odium eines ehrlosen
Gewerbes und erhoben die Hetäre in den Augen der hervorragendsten Männer
über die Hausfrau, deren Geistes- und Gefühlsleben künstlich verkümmert
wurde.
Die Geschichte weiß von keiner einzigen Griechin zu berichten, die sich
gegen Sittengesetze empört hätte, welche als Lohn auf die weibliche
Tugend--die dauernde Gefangenschaft, und als Strafe auf das Laster--die
Freiheit setzten. Aus der Seele der griechischen Frauen spricht Goethe,
wenn er seine Iphigenie sagen läßt: "Der Frauen Schicksal ist
beklagenswert", aber in Wirklichkeit besaß das weibliche Geschlecht in
dem sonnigen, ruhmgekrönten Hellas keine Priesterin, die seinem stummen
Leid Worte verlieh. Nur den größten Denkern der Nation, Plato und
Aristoteles, scheint es zum Bewußtsein gekommen zu sein, daß die
Stellung der griechischen Frau eine unwürdige war. Wer Platos
Aussprüche, wie z.B. die: "So haben also Mann und Weib dieselbe Natur,
vermöge deren sie geschickt sind zur Staatshut", und "die Aemter--(im
Staat)--sind Frauen und Männern gemeinsam",[26] aus dem Zusammenhang
herausreißt, der mag sogar zu der Ueberzeugung kommen, er sei im
modernsten Sinne ein Vorkämpfer der Gleichberechtigung der Geschlechter
gewesen. Der Sachverhalt ist aber thatsächlich folgender: Er teilt die
Bevölkerung seines Idealstaates in drei Klassen, von denen die oberste,
die der Hüter und Wächter, die geistig und körperlich vollendetste sein
soll, weswegen die dafür Berufenen eine ganz ungewöhnlich treffliche
Erziehung genießen müssen. Aber sie sollen nicht nur für ihre hohe
verantwortliche Stellung als Staatsleiter erzogen, sie sollen schon
dafür geboren werden. Und deshalb müssen ihre Mütter in gleicher Weise
zu geistig und körperlich über der Masse stehenden Wesen herangebildet
werden, wie ihre Väter. Plato erklärt,--und das kann bei der hohen
geistigen Bildung vieler Hetären seiner Zeit nicht Wunder nehmen,--daß
Männer und Frauen gleiche Fähigkeiten besitzen, und da der Staat das
höchste Interesse daran habe, daß begabte und kräftige Kinder geboren
werden, so müsse er die besten männlichen und weiblichen Exemplare der
obersten Klasse zwangsweise miteinander vermählen. Genau wie der
Tierzüchter nach seinem Belieben Hengst und Stute zusammenführt, so
sollen die Oberen bestimmen, nicht nur welche Männer und Frauen sich
vermählen, sondern auch wie oft sie Kinder zeugen dürfen,[27] damit "der
Staat weder größer werde noch kleiner". Ein Kind aber, das ohne den
Willen der Oberen erzeugt würde, dessen Eltern sich also freiwillig, aus
Liebe umarmten, sollte dem Staat für unecht und unheilig gelten,[28] und
demselben Schicksal verfallen wie die Verkrüppelten und Schwachen. Der
Staat allein sollte das Recht haben, die geeignete Frau dem geeigneten
Mann zu geben, und zwar nicht ein für allemal, sondern so oft er es für
nützlich hielt auch einem anderen. Der Kinderernährung und Pflege
sollten diese Frauen enthoben sein; ihre Kinder sollten ihnen sofort
entrissen und gemeinsam von Ammen und Wärterinnen aufgezogen werden. Die
Frau sollte, erklärt Plato ausdrücklich, vom zwanzigsten bis zum
vierzigsten Jahre "dem Staat gebären".[29] Er vertritt den echt
griechischen Standpunkt von der Omnipotenz des Staates und führt in
logischer Weise nur weiter aus, was das griechische Recht und die Sitte
von den Frauen forderte. Sie waren verpflichtet, dem Staate die Bürger
zu schenken, Plato wünschte, daß es auch tüchtige Bürger seien, darum
verlangte er, daß die Frauen in "Musik und Gymnastik" unterrichtet
würden. Aber, wohlgemerkt, nur die Frauen der obersten Klasse. Aus
diesem Umstand und daraus, daß er Weibergemeinschaft, gewaltsame
Trennung von den Kindern und eine lediglich grobsinnliche, zwangsweise
Geschlechtsverbindung als das Wünschenswerte pries, läßt sich ersehen,
wie fern es ihm lag, die Frauen, um ihrer selbst willen, aus einer
unwürdigen Stellung zu befreien und sie insgesamt den Männern
gleichzustellen. So gewiß es ist, daß große Geister, die einen
tieferen Blick für die hinter ihnen und die vor ihnen liegende
Menschheitsentwicklung haben, die Gerechtigkeit und Notwendigkeit
gewisser Umwälzungen predigen, ehe irgend ein anderer auch nur ihre
Möglichkeit einzusehen vermag, so gewiß ist es auch, daß Fragen, die
erst nach langer Zeit zur Lösung reif sein werden, nicht schon
Jahrhunderte vorher von einem einzelnen in der Theorie gelöst werden
können.
Trotzdem hat Plato dem weiblichen Geschlecht einen großen Dienst
geleistet, indem er die Bedeutung der Frau als Mutter und die Pflicht
des Staates, sie für ihren Naturberuf fähig und würdig zu machen, in
eindringlicher Weise zum Ausdruck brachte.
Weniger eingehend hat sich Aristoteles über die Stellung der Frauen
ausgesprochen. Aber so wenig Plato ein Feminist nach modernen Begriffen
war, so wenig war Aristoteles der erste Antifrauenrechtler, für den er
oft gehalten wird. Wenn er sagt, daß die Herrschaft des Mannes über das
Weib mit der Regierung einer obrigkeitlichen Person in einer freien
Republik zu vergleichen sei,[30] und wenn er erklärt, daß die eheliche
nicht zugleich die ursprünglichste herrschaftliche Gesellschaft und das
Weib nicht der Sklave des Mannes sei,[31] so war das gegenüber der
thatsächlichen Stellung der griechischen Frau eine revolutionäre
Ansicht. In der Frage der Erziehung stimmte er sogar mit Plato überein,
denn auch er forderte Musik und Gymnastik[32] für beide Geschlechter.
Einen höheren Begriff aber als Plato hatte er von der ehelichen
Verbindung, denn er hielt die strenge Monogamie für ihre höchste Form.
Wenn er an anderer Stelle von den weiblichen Tugenden spricht[33] und
meint, ein Mann sei noch feige, wenn er so heldenmütig wäre, wie eine
Frau, so erinnert dieser Ausspruch augenfällig an den Platos, der im
Hinblick auf die Seelenwanderung sagt, daß alle feigen und ungerechten
Männer bei der Wiedergeburt "wie billig" zu Weibern würden.[34]
So konnten sich selbst die bedeutendsten Denker der Hellenen nicht von
dem Einfluß ihrer Zeit und ihres Volkes befreien. Auch für sie war die
Frau ein minderwertiger Mensch.
Wollen wir nun statt der Griechin die Römerin betrachten, so tritt der
Gegensatz zwischen beiden am klarsten hervor, wenn wir Cornelia, die
Mutter der Gracchen, der Penelope, der Mutter Telemachs,
gegenüberstellen: hier würdevolle Größe, ruhige Selbständigkeit, dort
ängstliche Schüchternheit, Bedürfnis nach Schutz und Anlehnung; hier
Söhne, die der Mutter Ehrerbietung zollen, dort ein Sohn, der sie, als
der Herr, zur Ruhe verweist. Schon in der Sage von der Egeria, der
weisen Beraterin König Numa Pompilius', spricht sich die Achtung des
Römers vor der Frau aus. Ihr Ursprung mag in der dünnen Bevölkerung des
Landes zu suchen sein, in dem nicht genug Frauen vorhanden waren. Die
Geschichte vom Raub der Sabinerinnen spricht für diese Annahme, ebenso
die ursprünglich für Mann und Weib gleich strenge monogamische Ehe. Es
gab nicht so viel Frauen, als daß der Mann ihrer mehrere hätte haben
können. Er forderte von seinem Weibe unverbrüchliche Treue, aber seine
Volksgenossen forderten von ihm dasselbe, denn sein Treubruch konnte
zugleich den Treubruch eines ihrer Weiber bedeuten.
Die Römer waren in ihren ersten historischen Anfängen ein abgehärtetes
Landvolk. Ihre Götter waren Personifikationen der Saat, des Lichtes, des
Lenzes. Der Begriff der Familie umschloß Eltern, Kinder, Knechte und
Mägde gleichmäßig. An einem Tisch vereinigten sich alle; die Arbeit, der
nichts Ehrloses anhaftete, beschäftigte sie gemeinsam. Die römische
Hausfrau, die Matrone, stand der inneren Wirtschaft und der Erziehung
der Kinder vor. Ihre Stellung war von vornherein eine gefestigtere und
ehrwürdigere, da sie keine Rivalin neben sich hatte und die einzige
Herrin im Hause war.
Die höhere Achtung, die sie genoß, verschaffte der Römerin auch größere
Freiheit. Sie empfing des Hauses Gäste mit dem Gatten, sie war nicht in
das Frauenhaus eingeschlossen, sie nahm teil an öffentlichen Festen und
besuchte Theater und Zirkus. Rechtlich stand sie jedoch wie die
Orientalin und die Griechin unter dauernder Vormundschaft. Niemals
verfügte sie frei über ihr Eigentum; thatsächlich war es sogar das
Eigentum, durch das sie unmündig wurde. So konnte nach altrömischem
Recht das unter väterlicher Gewalt lebende Mädchen, das also selbst kein
Vermögen besaß, über seine Person frei verfügen; die unter Vormundschaft
stehende Waise dagegen, die im Besitz des väterlichen Erbes war, blieb
in allen ihren Handlungen völlig unfrei. Daraus ergiebt sich, daß nicht
die Frau an sich, sondern die Frau als Eigentümerin eines Vermögens
unter gesetzlichem Schutze stand.[35] Sie durfte weder ein Testament,
noch Geschenke, noch Schulden machen; die römischen Rechtslehrer selbst
erkennen an,[36] daß die Vormundschaft über die Frau eine Institution
sei, die weniger in ihrem Interesse als in dem des Vormundes lag. Nur in
einem Punkt genoß sie während der Blütezeit der Republik dieselben
Rechte, wie der Mann: Sie hatte Zutritt zum Forum und konnte sowohl in
eigener wie in fremder Sache als Zeuge oder als Verteidiger auftreten.
So wird von Amesia Sentia erzählt, daß sie sich unter ungeheuerem
Zulauf des Volkes mit Klugheit und Energie zu verteidigen verstand,
worauf fast einstimmig ihre Freisprechung erfolgte,[37] und von
Hortensia, der Tochter des Redners Hortensius, die es durch ihre
glühende Beredsamkeit durchsetzte, daß die Frauen der Bezahlung einer
ihnen auferlegten Steuer wieder entbunden wurden.[38]
Allzu schnell wurden die Römer aus einem schlichten ackerbautreibenden
Volk die stolzen Beherrscher der Welt, und früh schon trug ihre Existenz
den Todeskeim in sich. Die siegreichen Feldzüge, die Unterdrückung
ganzer Nationen waren von bösen Folgen begleitet, denn nicht nur daß auf
ihre rohe Kultur griechische Überfeinerung, orientalische Perversität
und Genußsucht gepfropft wurde--ein Umstand, der auf alle Naturvölker
verderblich wirkt--, auch das Grundübel der Staatenbildung im Altertum,
das Sklavensystem, fand in Rom raschen Eingang und entwickelte sich hier
zur höchsten Blüte.[39] Ungeheuere Reichtümer strömten aus allen Teilen
der Welt in Rom zusammen; sie vereinigten sich in den Händen weniger. An
Stelle der kleinen, freien Bauern trat der Großgrundbesitzer, an Stelle
des kleinen Handwerkers und der freien Industrie der Großkaufmann mit
seinen Sklaven.[40] Massen von Sklaven arbeiteten in den Palästen für
ihre Gebieter und ein solches Gemeinwesen aus Millionären und Bettlern
mußte die äußerste sittliche Zerrüttung zur Folge haben.[41]
Ihr erstes Zeichen war, wie in Griechenland, die Entehrung der Arbeit.
Nur der reiche Mann, der durch die Thätigkeit des Sklaven lebte, galt
für anständig; jede Arbeit, die körperliche Anstrengung erforderte, war
ehrlos, und der Arme, der sich durch seiner Hände Arbeit sein Brot
verdiente, wurde verächtlich als ein gemeiner Mann behandelt.[42]
Verderblicher noch als für die männliche Bevölkerung war diese
moralische Dekadenz für die weibliche. Der römische Bürger konnte, auch
wenn die manuelle Arbeit eine für ihn unwürdige war, seine geistigen und
physischen Kräfte als Politiker, als Philosoph, als Künstler, Dichter
und Krieger bethätigen. Er konnte dadurch dem entsittlichenden Einfluß
des Reichtums Schranken setzen. Seine Gattin dagegen, der die Führung
des Hausstandes, ja sogar die Wartung und Erziehung der Kinder von
Sklaven abgenommen wurde, war ihm schrankenlos preisgegeben. Sie hatte
dem Staat gegenüber weder Rechte noch Pflichten und daher kein
Verständnis für öffentliche Fragen; ihre Erziehung wurde in jeder Weise
vernachlässigt, daher hatte sie nur ein ganz oberflächliches Interesse
an Kunst und Wissenschaft. Reichtum und Langeweile trieb die römische
Bürgerin der Genußsucht und Sittenlosigkeit in die Arme, während die
arme Sklavin, um dem Elend ihres jammervollen Daseins zu entrinnen, die
Reihen der Prostituierten Jahr um Jahr in wachsender Zahl vermehrte. Der
aus Griechenland und dem Orient eingeführte Dienst der Liebesgöttinnen
kam dabei den Neigungen und Wünschen der Frauen entgegen, die die
wüstesten Orgien aus ihm machten.[43]
Um der Verschwendungssucht der Frauen zu steuern, entstand schon während
der Punischen Kriege das Oppische Gesetz, wonach ihr Besitz an Gold und
Kleidern beschränkt und ihnen verboten wurde, in einem Wagen zu fahren.
Bald jedoch empörten sich die Frauen gegen diese Beeinträchtigung und
zwei Bürgertribunen beantragten die Abschaffung des Gesetzes. Da trat
zum erstenmal der strenge Sittenprediger und Vertreter altrömischer
Einfachheit, Marcus Portius Cato, gegen die Frauen auf. Unter großem
Zusammenlauf der Römerinnen erklärte er, daß jede Menschenart gefährlich
sei, wenn man ihr gestatte, sich zu versammeln und gemeinsam zu
beratschlagen. Gebe man den Wünschen der Frauen nach, die lediglich
ihrer Genußsucht fröhnen wollten, so würden sie bald volle
Gleichberechtigung fordern und die Männer auch im Staatsleben zu
beherrschen suchen.[44] Diese Philippika des strengen Römers,--der es
übrigens selbst so wenig ernst mit der Aufrechterhaltung alter Sitte
hielt, daß er sich von seiner Frau scheiden ließ, weil ein Freund von
ihm sie zu heiraten wünschte, und sie wieder zur Gattin nahm, als dieser
sie nicht mehr mochte--hatte zunächst wenig Erfolg, denn das Oppische
Gesetz wurde aufgehoben. Siebzehn Jahre später beantragte der Tribun
Voconius, daß keine Frau erbberechtigt sein und Legate von mehr als
100000 Sestertien (ca. 15000 Mk.) annehmen dürfe. Der damals
achtzigjährige Cato versagte es sich nicht, mit dem ganzen Gewicht
seines Ansehens und seiner Beredsamkeit für diesen Antrag zu kämpfen,
indem er die Ausschweifungen und die Genußsucht der Römerinnen heftig
tadelte, und seine Annahme schließlich durchsetzte.[45]
Aber wie kein Gesetz Sitten zu verbessern vermag, das sich nur mit den
Symptomen statt mit dem Grundübel beschäftigt, so hatte auch dieses
keine anderen Folgen, als daß die davon Betroffenen es auf Schleichwegen
zu umgehen suchten. Um sich von der vermögensrechtlichen
Unselbständigkeit zu befreien, schlossen die Frauen häufig mit Männern,
die sich dazu hergaben, gegen eine Abfindungssumme Scheinehen.[46] Sie
versuchten aber auch, auf die Gesetzgebung direkten Einfluß zu gewinnen,
indem sie durch Intriguen und Bestechungen aller Art die Abschaffung der
Vormundschaft durchzusetzen suchten. Aus dieser Thatsache, die in die
Zeit des Verfalls der römischen Republik fiel, ist sehr häufig der
Schluß gezogen worden, daß die Emanzipationsbestrebungen der Frauen
stets ein Zeichen für die Dekadenz des Volks, dem sie angehören,
und ein Beweis für die Korruption aller Sitten sind. Die
Emanzipationsbestrebungen der Römerinnen aber waren keineswegs identisch
mit denen der Frauen des achtzehnten und neunzehnten Jahrhunderts. Sie
entsprangen weder der Not, noch dem Bildungsdrang, noch dem
Pflichtgefühl gegenüber Staat und Gesellschaft; sie beschränkten sich
auf den kleinen Kreis der herrschenden, bürgerlichen Klasse, die niemals
eine Trägerin großer Reformen und einschneidender Umwälzungen gewesen
ist und sein kann. Eine Frauenbewegung im modernen Sinn konnte es nicht
geben. Dazu waren die römischen Bürgerinnen durch den großen Reichtum
moralisch zu schwach und zu verweichlicht, und die Scharen der
Sklavinnen durch die furchtbare Not und harte Arbeit zu stumpf und
vertiert geworden. Wir finden in der römischen Geschichte nirgends eine
Spur von dem Kampf der Frauen um höhere Bildung oder politische Rechte,
sie verlangten nur über ihr Vermögen frei verfügen zu können, um in
ihrem Genußleben unbeschränkt zu sein.
Von der altrömischen Ehe war kaum eine Spur mehr vorhanden. Noch stand
auf den Ehebruch der Frau eine harte Strafe; die Gattinnen
hochgestellter römischer Bürger gaben das Beispiel, wie man sich ihr
entziehen könne; sie ließen sich in die Listen der Prostituierten
eintragen, die straflos ihrem Gewerbe nachgehen konnten.[47]
Mit dem zunehmenden Luxus nahm die Ehelosigkeit überhand; die Männer
scheuten die Kostspieligkeit eines eigenen Hausstandes und zogen ein
freies Lotterleben vor, das die Denker und Dichter ihnen sogar
empfahlen.[48] Selbst einer der besten Männer des damaligen Rom, der
Censor Metellus Macedonicus, der den Bürgern die Pflicht zu heiraten
nachdrücklich einschärfte, erklärte sie für eine schwere Last, die der
Mann nur aus Patriotismus auf sich nehmen müsse,[49] damit der Staat
nicht untergehe. Was die griechische Gesetzgebung schon früh als eine
der ersten Bürgerpflichten hervorhob,--durch eine zahlreiche
Nachkommenschaft dem Vaterland zu nutzen,--das hat die römische erst
spät in ihre Bestimmungen aufgenommen. Denn für den Römer war die
Bezeichnung Kinderzeuger--proletarius--lange Zeit ein Ehrenname gewesen;
erst mit dem Niedergang der Republik war er zu einem Schimpfnamen
geworden. Von den Frauen wurde das Gebären als eine sehr unangenehme
Beeinträchtigung ihrer Schönheit und ihrer Vergnügungslust empfunden.
Die Männer wünschten sich so wenig Kinder als möglich, damit ihr
angehäufter Reichtum nicht zersplittert würde. Infolgedessen drohte die
Kinderlosigkeit verhängnisvoll zu werden; die Gesetzgebung sollte Hilfe
schaffen. Während Cäsars Konsulat wurden Verordnungen erlassen, nach
denen Unverheiratete keine Legate annehmen und die Väter vieler Kinder
bedeutende Privilegien genießen sollten.[50] Aber der beabsichtigte
Segen dieser Gesetze wurde in den Händen der entarteten Bürgerschaft in
sein Gegenteil verkehrt. Es wurden Ehen geschlossen, nur um der Legate
nicht verlustig zu gehen; viele Männer wurden zu Kupplern an ihren
eigenen Frauen, um an den Privilegien der Kinderreichen teilzunehmen.
Immer tiefer sanken die Frauen. Die begabteren unter ihnen, die ein
Leben äußerlicher Genußsucht nicht befriedigen konnte, versuchten durch
Hinterthüren in die für sie verschlossenen heiligen Hallen der Politik
einzudringen, oder sie benutzten das einzige öffentliche Recht, das sie
besaßen--das vor Gericht zu plaidieren--, um ihrem leeren Leben dadurch
Inhalt zu geben. Vielleicht, daß es unter ihnen Frauen gab, die durch
ihre Freimütigkeit den Zorn der männlichen Herrscher erregten,
vielleicht, daß sie für eine gute Sache eintraten und große Herren in
ihrem Ansehen schädigten,--wir wissen nichts Genaueres darüber, aber wir
können annehmen, daß selbst für die ungerechtesten Gesetzgeber kein
einzelnes Vorkommnis, wie das von dem Valerius Maximus erzählt, die
Ursache sein konnte, um den Frauen das Recht zu plaidieren, gesetzlich
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