Arbeiterinnen,--nicht die Zeit und die physischen und geistigen
Voraussetzungen zu schaffen, die zum Empfang solcher Gaben nötig sind.
Der Bankerotterklärung,--d.h. dem Eingeständnis der Unfähigkeit, die
Masse der Proletarier in nennenswerter Weise aus materieller und
geistiger Not zu befreien,--der materiellen Wohlthätigkeit wird daher
die der ideellen folgen müssen.
Mit all diesen Bestrebungen, die im einzelnen und in all ihren
zahlreichen Variationen darzustellen, nicht Aufgabe dieser Untersuchung
sein kann, weil sie nichts mit der Frauenfrage zu thun haben und nur
insofern für uns von Interesse sind, als sie die Stellung der
bürgerlichen Frauen gegenüber der Arbeiterinnenfrage kennzeichnen, ist
aber auch die selbständige aktive Teilnahme dieser Frauen an dem Los
ihrer "ärmeren Schwestern",--wie sie mit so viel sentimentalem Pathos zu
sagen pflegen,--fast erschöpft. Sobald das Gebiet der Wohlthätigkeit im
weiteren Sinn verlassen und das des Rechts betreten wurde, lehnten sich
die Frauen der Bourgeoisie teils an eine der politischen Parteien und
deren Anschauungsweisen an, teils übertrugen sie, rein mechanisch, in
naiver Unkenntnis der thatsächlichen Verhältnisse, die Theorien der
bürgerlichen Frauenbewegung auf die Arbeiterinnenfrage.
So stand die englische Frauenbewegung unter dem tiefgreifenden Einfluß
jenes Liberalismus, von dem wir auf dem Kontinent nur immer eine
schwache Kopie gesehen haben, dessen die öffentliche Meinung
beherrschende Stellung aber um so stärker auf die Frauen wirkte, als
ihre Interessen schon seit langem im wesentlichen politische waren. Sein
Einfluß bestimmte auch ihre Stellung gegenüber der Arbeiterinnenfrage.
Die Prinzipien der individuellen Freiheit verbunden mit dem
frauenrechtlerischen Losungswort von der Gleichheit der Geschlechter
beherrschten sie nach dieser Richtung vollkommen: infolgedessen kämpften
sie mit einer Heftigkeit, die jetzt erst nachzulassen beginnt, gegen
jede gesetzliche Beschränkung der Frauenarbeit. Was für die bürgerlichen
Frauen vollste Berechtigung hatte, die den Arbeitsplatz neben dem Mann
sich erst erringen mußten, das sollte auch für die Proletarierinnen
gelten, die längst schon Seite an Seite mit den männlichen
Arbeitsgenossen sich körperlich und geistig zu Grunde richteten. Die
liberalen Frauen gingen dabei von der Ansicht aus, daß jede gesetzliche
Verkürzung der Arbeitszeit, die nur auf das weibliche Geschlecht allein
Anwendung findet, jeder Ausschluß der Frauen aus bestimmten
Arbeitszweigen die Arbeitsmöglichkeit für sie beschränkt und sie den
Männern gegenüber benachteiligt. In naivem Unverständnis für die
thatsächlichen Verhältnisse, befangen durch abstrakte Theorien, zogen
sie im Namen der persönlichen Freiheit die Ausbeutung der Arbeiterin dem
gesetzlichen Schutze vor. Ihre Ansichten gewannen um so größere
Bedeutung, seit sie offiziell durch die Women's Liberal Federation
vertreten wurden, die mit der liberalen Partei Hand in Hand arbeitet,
und über 100000 Mitglieder zählt. Im Jahre 1893 erhob die
Generalversammlung des Verbandes den Widerstand gegen den gesetzlichen
Arbeiterinnenschutz und die Forderung eines völlig gleichen Schutzes für
Männer und Frauen zum Beschluß,--ein Beweis, wie die Idee der rein
mechanischen Gleichstellung der Geschlechter die Köpfe verwirrt hatte.
Als die Regierung dann 1895 dem Parlament Abänderungen des
Fabrikgesetzes und Zusätze dazu vorlegte, die eine Erweiterung des
Arbeiterinnenschutzes zum Ziele hatten, entfaltete der Verband eine
fieberhafte Agitation dagegen, die selbst davor nicht zurückscheute, die
Ausdehnung der Schutzzeit für Schwangere und Wöchnerinnen zu bekämpfen,
und nicht nur gegen den gesetzlichen Schutz der Arbeiterinnen im
besonderen, sondern gegen den Arbeiterschutz im allgemeinen Stellung
nahm.[895] Die Gegner der Arbeiterschutzgesetzgebung fanden in diesem
Vorgehen einen starken Rückhalt, und es gelang den vereinten Kräften der
Frauen, die für Freiheit und Gleichheit einzutreten meinten, und der
Männer, die rein egoistische Unternehmerinteressen vertraten, eine
Anzahl wichtiger Bestimmungen zwar nicht zu Fall zu bringen, wohl aber
bedeutend abzuschwächen. Indessen ist nach und nach ein leiser Umschwung
in den Ansichten des Verbandes eingetreten, der dadurch zum Ausdruck
kam, daß er in seiner Generalversammlung im Jahre 1899 zwar abermals
gegen jeden besonderen Arbeiterinnenschutz sich aussprach, aber nur mit
einer schwachen Majorität von 33 Stimmen. Seitdem verficht die
Zeitschrift English Women's Review mit verdoppeltem Eifer den alten
frauenrechtlerischen Standpunkt und sucht ihn wesentlich dadurch zu
stützen, daß sie alle diejenigen Fälle ihren Lesern vorführt, aus denen
hervorgeht, daß der gesetzliche Arbeiterinnenschutz auf die
Erwerbsverhältnisse nachteilig gewirkt hat. Daß solche Fälle in Zeiten
des Uebergangs zahlreich sind, daß es Arbeiterinnen infolge der
Beschränkung der Arbeitszeit, des Verbots der Nachtarbeit oder gar des
Ausschlusses aus bestimmten gesundheitsschädlichen Berufen schwer fällt,
neue Stellungen sich zu verschaffen, ist zweifellos. Und es ist eine aus
der ganzen Erziehung, vor allem aber aus der intensiven Beschäftigung
mit der Wohlthätigkeit erklärliche Eigenschaft der Frauen, über der
Härte des Einzelfalls den Vorteil für das Ganze vollständig zu
übersehen. Sie sind gewohnt, den Kindern, den Kranken, den
Arbeitsunfähigen, kurz den Schwachen helfend und schützend zur Seite zu
stehen und sie schrecken, ganz vom Gefühlsstandpunkt beherrscht, vor dem
grausamen aber leider unvermeidlichen Weg zurück, um der Gesamtheit
willen das Schicksal Einzelner zu gefährden. So verwirft ein sehr
großer Teil frei denkender Engländerinnen unter dem tönenden Kampfruf
"Free Labour Defense" den Arbeiterinnenschutz, weil die arme Witwe nicht
mehr ins Endlose arbeiten kann, und es ihren Kindern daher an Brot
mangelt, weil das Fabrikmädchen aus der Bleifabrik keine Arbeit mehr
findet und der Schande in die Arme fällt. Um so erstaunlicher war es,
daß der liberale Frauenverband sich prinzipiell für einen gesetzlichen
Schutz der Heimarbeit erklärte. Begreiflich wird das nur, wenn man sich
klar macht, daß es sich dabei nicht um den Ausdruck erweiterter
Erkenntnis, sondern im wesentlichen um einen Akt der Selbstverteidigung
und des persönlichen Interesses handelt. Nicht der Schutz der Arbeiterin
vor Ausbeutung steht im Vordergrunde, sondern der Schutz der Konsumenten
vor gesundheitlichen Gefahren. Wir haben gesehen, wie groß diese
thatsächlich sind, und sowohl in England wie in Amerika wird der Kampf
gegen die Hausindustrie, von bürgerlichen Kreisen ausgehend, von diesem
Gesichtspunkt aus geführt.
Die Ideen des Rechts auf Arbeit, der Gleichstellung der Geschlechter in
Bezug auf die Erwerbsmöglichkeiten sind es auch, die die Haltung der
deutschen bürgerlichen Frauenbewegung gegenüber der Arbeiterinnenfrage
beeinflussen. Im Jahre 1867 richtete der Allgemeine deutsche
Frauenverein an den Kongreß der volkswirtschaftlichen Vereine, der in
Hamburg tagte, eine Eingabe, in der verlangt wurde, daß darauf
hingewirkt werden möge, "die weibliche Arbeitskraft von der
Verkümmerung, in der sie sich gegenwärtig befindet, zu retten und zu
einem nutzenbringenden Faktor im Staatshaushalt heranzuziehen", und an
den Arbeitertag in Gera, der im selben Jahre zusammentrat, wurde
gleichfalls eine Zuschrift gesandt, die eine Unterstützung der
Frauenarbeit forderte.[896] Der Gedanke des gesetzlichen
Arbeiterinnenschutzes mußte in jener Zeit den Frauen um so ferner
liegen, als thatsächlich überall der Eintritt der Arbeiterinnen in die
Industrie durch die Arbeiter mit allen Mitteln bekämpft wurde. Was
damals aber begreiflich war, erscheint nach Jahrzehnten, während deren
alle Schranken vor der vordringenden weiblichen Arbeiterschaft fielen,
nur als ein Ausfluß blinder Prinzipienreiterei und mangelhafter Kenntnis
der einschlägigen Verhältnisse. So allein ist es zu erklären, daß die
französische Frauenbewegung durch den zweiten internationalen Kongreß im
Jahre 1900,--der seiner ganzen Zusammensetzung nach weit mehr ein
nationaler war,--mit großem Nachdruck gegen jeden besonderen
Arbeiterinnenschutz Stellung nahm. Immerhin bedeutet die Art wie es
geschah einen Fortschritt.
In den letzten dreißig Jahren des 19. Jahrhunderts war jene große
Bewegung siegreich durch die Welt gezogen, an deren Spitze Marx, Engels
und Lassalle standen. Der Sozialismus, wütend bekämpft von der
bürgerlichen Gesellschaft, drang trotzdem, wie die Luft, die wir atmen,
durch geschlossene und verbarrikadierte Thüren und Fenster hinein. In
vielen seiner Züge war er geradezu prädestiniert, die Frauen zu
gewinnen; wie einst das Christentum zahllose Jüngerinnen an sich zog,
weil es an das Gefühl appellierte, weil es den "Mühseligen und
Beladenen" zu helfen versprach, so ist es die Gefühlsseite des
Sozialismus, die heute so stark auf die Frauen wirkt, oft ohne daß sie
es wissen und meist ohne daß sie es eingestehen wollen. Wo es sich um
bürgerliche Frauen handelt, hört ihr Verständnis und ihre Zustimmung
meist da auf, wo der Sozialismus als Wissenschaft der Wurzel des
gesellschaftlichen Uebels kritisch zu Leibe geht, sie haben weder den
Mut noch die logische Konsequenz, den Weg bis zu Ende zu verfolgen. Aber
ihre Gefühlswelt ist durch ihn befangen; kürzere Arbeitszeit, höherer
Lohn, Schutz den Frauen und Kindern--das sind Ideen, die ihnen, denen
die Armut in jeder Gestalt so leicht zu Herzen geht, sympathisch sein
müssen. Auch die Form der Beschlüsse des französischen Kongresses von
1900 ist auf den wachsenden Einfluß des französischen Sozialismus
zurückzuführen. Sie lehnen zwar den gesetzlichen Schutz für weibliche
Arbeiter ab,--eine Reminiszenz an die Frauenrechtelei,--aber sie
verlangen ihn in ausgedehntem Maße für beide Geschlechter, indem sie die
grundlegende Forderung der organisierten Arbeiterschaft,--den
Achtstundentag,--an die Spitze stellen.[897]
Am interessantesten und nachhaltigsten jedoch dokumentiert sich der
Einfluß der Arbeiterbewegung auf die Haltung der deutschen bürgerlichen
Frauenbewegung gegenüber der Arbeiterinnenfrage. daß es ihr möglich war,
mit bestimmten ihrer Ideen in ihr Fuß zu fassen, ist die natürliche
Folge der völligen Vernachlässigung der Frauenfrage durch die
bürgerlichen Parteien Deutschlands. Indem der englische Liberalismus die
Forderungen der Frauen nicht nur ernst nahm, sondern auch vielfach
acceptierte, und er ebenso wie die konservative Partei den Drang der
Frauen zu politischer Thätigkeit geschickt für sich ausnutzte, sie
gewissermaßen vor ihren Wagen spannten, zeigten sie eine kluge
Voraussicht, die den Deutschen ganz abging: die Frauen hatten einen
Rückhalt, eine Stütze an ihnen, während die deutschen Frauen bis vor
kurzem von allen bürgerlichen Parteien gleichmäßig geächtet waren.
Das Eindringen sozialer Ideen in die deutsche bürgerliche Frauenbewegung
vollzog sich natürlich außerordentlich langsam und setzte äußerlich
bemerkbar erst dann ein, als der Bannfluch, der mit dem
Sozialistengesetz den Sozialismus und seine Vertreter in den Augen der
bürgerlichen Welt getroffen hatte, von ihm genommen war. Noch 1872
erklärte Fräulein Auguste Schmidt, die eigentliche Führerin des
Allgemeinen deutschen Frauenvereins, der damals fast allein die
Frauenbewegung repräsentierte, die Bildung für den eigentlichen Kern-
und Schwerpunkt der Frauenfrage.[898] Wenige Jahre später, angesichts
des Sozialistengesetzes, hielt sie sich für verpflichtet, die deutsche
Frauenbewegung gegen jeden Verdacht revolutionärer Bestrebungen
öffentlich zu verwahren.[899] Erst 1881, zum ersten Male wieder seit der
Gründung des längst eingegangenen Arbeiterinnenvereins im Jahre 1869
durch Luise Otto, beschäftigte sich die Generalversammlung des Vereins,
infolge eines Referats von Fräulein Marianne Menzzer, mit der traurigen
Lage der Arbeiterinnen. Ihre Forderung: "Gleicher Lohn für gleiche
Arbeit", die in England und Frankreich längst aufgestellt worden war und
durchaus frauenrechtlerischen Ursprungs ist, fand lebhaften
Widerhall.[900] Als dann zwei Jahre später dieselbe Frage zur Beratung
stand, zeigte sich die ganze Einsichtslosigkeit der Versammlung darin,
daß sie in erster Linie vorschlug, die Lage der Arbeiterinnen durch die
moralische Beeinflussung der Fabrikanten und dadurch zu unterstützen,
daß die Frauen sich verpflichten sollten, nur in solchen Geschäften zu
kaufen, deren Arbeiterinnen guten Lohn erhalten. Ein Fortschritt jedoch
trat damals schon hervor: einige wenige Frauen, unter Leitung von Frau
Guillaume-Schack, befürworteten statt dessen die Gründung von
Arbeiterinnen- und Gewerkvereinen,[901] Frau Guillaume-Schack war die
erste ausgesprochene Sozialistin in der bürgerlichen Frauenbewegung. Als
sie mit ihren Ansichten nicht durchdringen konnte und der bürgerlichen
Frauenbewegung den Rücken wandte, schien es, als ob damit das Interesse
an der Arbeiterinnenfrage wieder versiegt sei. Im Stillen aber wirkte es
fort, besonders in den zahlreichen, neu entstehenden Vereinen, unter
denen der Verein "Frauenwohl" in Berlin sich nach und nach unter Leitung
von Frau Minna Cauer und unter dem Einfluß von Frau Jeanette Schwerin zu
dem radikalsten entwickelte. Von ihr ging die Agitation für Anstellung
weiblicher Gewerbeinspektoren aus, sie versuchte mit aller Energie die
Frauenbewegung aus der Bahn der Wohlthätigkeit in die sozialer
Hilfsarbeit hineinzulenken. Dieser ganzen Strömung entstand im Jahre
1894 ein Organ in der durch mich und Frau Minna Cauer gegründeten
"Frauenbewegung".
Wie sehr es aber noch Eclaireur-Dienste waren, die hier geleistet
wurden, wie tief die Angst vor dem Sozialismus der bürgerlichen
Frauenbewegung noch in allen Gliedern lag, so daß selbst die ruhige
Vernunft dadurch unterdrückt wurde, das beweist die in demselben Jahr
erfolgte Gründung des Bundes deutscher Frauenvereine.[902] Seine
Entstehung verdankte er der Anregung einiger Frauen, die gelegentlich
des internationalen Frauenkongresses in Chicago 1893 den amerikanischen
nationalen Frauenbund kennen gelernt hatten. Sein Zweck war von
vornherein kein propagandistischer, sondern ein vereinigender, der die
Frauenvereine aller Richtungen zusammenfassen und "den Einfluß aller
Frauen solchen allgemeinen Arbeitsgebieten" zuwenden wollte, "zu denen
alle von Herzen ihre Zustimmung geben können".[903] Von, diesem Bündnis
nun, das gar keiner bestimmten Richtung zu dienen vorgab, wurden, nach
dem Ausspruch der Vorsitzenden der Gründungsversammlung, Fräulein
Auguste Schmidt, "die sozialistischen Arbeiterinnenvereine
selbstverständlich" ausgeschlossen, und in diesem Sinne stimmte die
überwiegende Majorität der Anwesenden. Unter den 34 Delegierten, die an
der Sitzung teilnahmen, fanden sich nur fünf, die auf meine Initiative
hin gegen diese engherzige, die ganze Gründung von vornherein
brandmarkende Auffassung öffentlichen Protest erhoben. Als
Rechtfertigung, nicht etwa als Entschuldigung seines Vorgehens erklärte
der Bund wiederholt und noch zuletzt in einer seiner offiziellen
Schriften[904], daß die betreffenden Vereine zum Beitritt nicht hätten
aufgefordert werden können, weil das Gesetz das in Verbindung treten
politischer Vereine, und als solche seien die Arbeiterinnenvereine
anzusehen, unmöglich mache. Das Gesetz aber verbietet noch heute in den
meisten Staaten Deutschlands die Gründung politischer Vereine durch
Frauen und die Teilnahme der Frauen an solchen. Es gab demnach in diesem
Sinn überhaupt keine "sozialistischen" Arbeiterinnenvereine und die
ganze Beweisführung des Bundes soll nur noch heute die Angst, sich
öffentlich zu kompromittieren, verschleiern. Thatsächlich haben
inzwischen soziale Reformbestrebungen in keiner anderen Organisation der
bürgerlichen Frauenbewegung mehr an Einfluß gewonnen, als im deutschen
Bunde. Schüchtern setzten sie ein mit der Forderung an die Kommunen,
Kinderhorte einzurichten und an die Regierungen, weibliche
Gewerbeinspektoren anzustellen, und innerhalb sechs Jahren haben sie
sich soweit entwickelt, daß der Bund von sich sagen kann: "In der Frage
des Arbeiterinnenschutzes vertritt der Bund denselben Standpunkt wie die
organisierten deutschen Arbeiterinnen"[905], d.h. wie die
Sozialdemokratie. In rascher Folge, mit jenem jugendlichen Ungestüm
aller derer, die eine Wahrheit plötzlich erkannt haben, petitionierte er
bei den Volksvertretungen und Regierungen um die Ausdehnung des
Wahlrechts und der Wählbarkeit zu den Gewerbegerichten auf weibliche
Arbeitgeber und Arbeiter, um den Achtuhrladenschluß, zweistündige
Mittags-, je eine viertelstündige Frühstücks- und Vesperpause,
den achtstündigen Arbeitstag und den Fortbildungszwang für
jugendliche Angestellte im Handelsgewerbe, um die Ausdehnung der
Arbeiterinnenschutzbestimmungen auf die Hausindustrie, um die Einführung
obligatorischer Fortbildungsschulen für Mädchen, um die Schaffung eines
einheitlichen Reichsvereins- und Versammlungsrechts und Gewährung
gleicher Rechte für die Frauen wie für die Männer. Zugleich regte die
1899 gegründete Kommission für Arbeiterinnenschutz an, Enquêten der Lage
der Heimarbeiterinnen zu unternehmen. Dementsprechend hat in Leipzig der
Allgemeine deutsche Frauenverein Untersuchungen der Frauenarbeit im
Kürschnergewerbe, und in Dresden der Rechtsschutzverein solche der Heim-
und Fabrikarbeit der Strohhutnäherinnen veranstaltet. Die Bedeutung
aller dieser Maßnahmen läßt sich nicht nur am Vergleich mit der nach
anderen Richtungen so vorgeschrittenen französischen und englischen
Frauenbewegung ermessen, sondern vor allem daran, daß sie von 137
Vereinen ausgehen, deren 71000 Mitglieder sich im wesentlichen aus dem
rückständigen, antisozialistischen deutschen Bürgertum zusammensetzen.
Wahrlich, ein deutliches Zeichen für die Macht sozialer Ideen! Auch
abseits vom Bunde, in kirchlichen Kreisen, fanden sie Eingang. So im
evangelisch-sozialen Kongreß durch den Einfluß zweier mit der Lage der
Arbeiterinnen vertrauter Frauen, Frau Elisabeth Gnauck-Kühne und
Fräulein Gertrud Dyhrenfurth, und sie beginnen selbst in dem orthodoxen
evangelischen Frauenbund durchzudringen.
Selbstverständlich lehnt die bürgerliche Frauenbewegung nach wie vor
jede Gemeinschaft mit dem Sozialismus ab, und dokumentiert das vielfach
durch Unterlassungssünden, durch Worte und Thaten. Als die
proletarischen Frauenorganisationen im Jahre 1895 unter dem Zeichen des
drohenden Umsturzgesetzes in der schlimmsten Weise verfolgt und
geschädigt wurden und die Gelegenheit geboten gewesen wäre, die
Solidarität mit den Arbeiterinnen zu beweisen, hüllte die offizielle
Vertretung der bürgerlichen Frauenbewegung sich in Schweigen. Eine
Protesterklärung an den Reichstag gegen die Umsturzvorlage, die ich
veröffentlicht hatte, fand nur verhältnismäßig wenig Unterschriften. Und
bei Gelegenheit der großen Agitation gegen das bürgerliche Gesetzbuch
seitens des Bundes deutscher Frauenvereine, die eine Flut von Reden,
Artikeln, Broschüren und Petitionen mit sich führte, blieben die für die
Proletarierin so wichtigen Fragen des Rechts auf dem Gebiete des
Arbeitsvertrags, der Gesindeordnungen, der Stellung der ländlichen
Arbeiter von alledem völlig unberührt. Wie vorsichtig und
zurückhaltend die Mehrheit der Frauenrechtlerinnen Deutschlands der
Arbeiterinnenbewegung gegenübersteht, dafür noch folgendes Beispiel:
Unter der Leitung des Vereins "Frauenwohl" entstand innerhalb des Bundes
ein Verband fortschrittlicher Frauenvereine, der weniger in seinen
Bestrebungen,--sie decken sich fast ganz mit denen des Bundes,--als in
ihrer energischen Betonung und radikalen Färbung von ihm abweicht. Er
stellte den Antrag, der Bund möge eine Verständigung zwischen der
sozialistischen und bürgerlichen Frauenbewegung für wünschenswert
erklären, wurde aber damit zurückgewiesen und es trat eine äußerst matte
Erklärung an seine Stelle, wonach "die Möglichkeit einer Verständigung
von Fall zu Fall in Betracht" gezogen werden sollte.
Am deutlichsten aber trat der bürgerliche Klassencharakter der
Frauenbewegung hervor, als im Jahre 1899 die häuslichen Dienstboten
anfingen, sich auf ihre Menschenrechte zu besinnen, und sich gegen die
unwürdige Lage, in der sie sich befinden, aufzulehnen. Bis ins innerste
Herz wurde die ganze bürgerliche Gesellschaft dadurch getroffen; solange
die Arbeiterinnenbewegung sich außerhalb der eignen vier Wände
abspielte, konnte sie noch auf Sympathien rechnen, besonders bei den
Frauen, die keine Unternehmer waren, also nichts von ihren Forderungen
glaubten fürchten zu müssen. Die Dienstbotenfrage aber machte sich in
ihrem eigensten Reich, im Hause selbst, empfindlich geltend, sie
verlangte direkte Opfer von ihnen und damit verwandelte sich, von
wenigen Ausnahmen abgesehen, ihr Wohlwollen in Abneigung, ja vielfach in
Haß, der alle diejenigen in Acht und Bann erklärte, die mit der
Dienstbotenbewegung sympathisirten. Schon die Haltung des Berliner
Internationalen Frauenkongresses war charakteristisch; für lange
Berichte über Wohlthätigkeitsorganisationen war Zeit in Fülle vorhanden,
als aber Dr. Schnapper-Arndt die Dienstbotenfrage erörtern wollte,
konnte er nicht zu Ende sprechen, und niemand ging in der Diskussion
darauf ein. Noch schlimmer war das Auftreten des Berliner
Hausfrauenvereins unter Leitung von Frau Lina Morgenstern: um das
"Verlieren" der in Deutschland üblichen, mit Zeugnissen versehenen
Dienstbücher wirkungslos zu machen, verlangte er die direkte Einreichung
dieser Zeugnisse an die Polizei, damit die Herrschaften hier stets
Einsicht von ihnen nehmen könnten.
Die Dienstbotenbewegung selbst schien den Frauen zunächst die Zunge
gelähmt zu haben. Erst allmählich entschloß man sich, sie vorsichtig und
zurückhaltend zu erörtern; persönlichen Anteil daran nahmen aber nur
wenige Frauen aus der christlich-sozialen und der radikalen
Frauenbewegung. Der Bund deutscher Frauenvereine konnte sich zu nichts
weiter entschließen als zu einer Petition um Einführung der
Unfallversicherung für das häusliche Gesinde, und eine Anzahl Vereine
erklärten mit großem Pathos, die Mißachtung, unter der die Dienstboten
zu leiden haben, dadurch zu beseitigen, daß sie von nun an nicht mehr
Dienstboten, sondern "Hausgehilfen" zu nennen seien! Ob ihnen das für
den Hängeboden und sechzehn Stunden Arbeitszeit als ein ausreichendes
Aequivalent erscheint?! Etwas energischer äußerte sich eine der
Frauenrechtlerinnen, Frau Eliza Ichenhäuser, indem sie noch den Ersatz
des Dienstbuches durch ein fakultatives Arbeitszeugnis und die
gesetzliche Festlegung eines Wochenminimums an Freiheit forderte.[906]
Der Verband fortschrittlicher Frauenvereine aber zeigte, wie eng
thatsächlich die Grenzen für seine sogenannt radikalen Anschauungen
gezogen sind, indem er sich in seiner Generalversammlung im Oktober 1901
nicht einmal zu dieser Forderung entschließen konnte, sondern sich nur
darauf beschränkte, die Abschaffung der Gesindeordnungen, die
Ausdehnung der Unfall- und Krankenversicherung auf die Dienstboten, und
die Zuständigkeit der Gewerbegerichte für Rechtsstreitigkeiten, die aus
dem Dienstverhältnis sich ergeben, zu verlangen.
Das Haus und seine Ordnung ist thatsächlich vor allem für die deutsche
Frau ein Noli me tangere. Nichts zwang sie bisher von der primitiven Art
ihrer Haushaltung und Wirtschaftsführung abzugehen, und wie es eine alte
Erfahrung ist, daß das Gute nur ausnahmsweise um des Guten willen
geschieht und soziale Reformen niemals allein um ihrer selbst willen
eingeführt werden, ein äußerer Zwang sie vielmehr zur Notwendigkeit
machen muß, so wird eine Aenderung dieser Verhältnisse, die die traurige
Lage der Dienstboten bedingen, erst dann erfolgen, wenn der Mangel an
häuslichen Lohnarbeitern dazu zwingt. Beweis dafür ist die Haltung der
bürgerlichen Frauen gegenüber der Dienstbotenfrage im Ausland, wo es
mehr und mehr an Kräften fehlt, die sich dem Hausdienst zur Verfügung
stellen. Nicht nur, daß die Arbeits- und Lebensbedingungen überall
bessere sind als in Deutschland, daß Einrichtungen aller Art den Dienst
erleichtern, daß weder Dienstbücher, noch Ausnahmerechte, wie unsere und
die österreichischen Gesindeordnungen, irgendwo noch existieren, auch
das Dienstverhältnis selbst verschwindet mehr und mehr. Der Pariser
Frauenkongreß von 1900 lehnte zwar die Beschränkung der Arbeitszeit ab,
er verlangte aber eine Festsetzung der Ruhepausen, was sich in der
Praxis als ziemlich dasselbe herausstellen dürfte. Auf dem Londoner
Frauenkongreß ein Jahr vorher wurde von einer Rednerin unter lebhaftem
Beifall die Ansicht vertreten, für alle häuslichen Dienste, außer dem
Hause wohnende Arbeitskräfte heranzuziehen, wie es jetzt schon vielfach
geschieht, wenn Kochfrauen, Aufwärterinnen, Lohndiener beschäftigt
werden.[907] In Amerika hat sich zu diesem Zweck ein besonderer
Frauenverein gebildet, der für den häuslichen Dienst die
Arbeitsvermittlung in Händen hat, und bei dem die Hausfrauen für jede
Art Arbeit stunden- und tageweise Mädchen engagieren können. Eine andere
Art, dem Mangel an Dienstboten zu begegnen und die Hausfrau zu
entlasten,--wir sehen auch hier, wie bei der Stellungnahme der
bürgerlichen Frauenbewegung zur Hausindustrie, daß es in erster Linie
das persönliche Interesse ist, das zu Reformen zwingt,--wurde auf der
Konferenz der englischen Gesellschaft für Frauenarbeit im Jahre 1899
vorgeschlagen: "Ein spekulativer Baumeister," so sagte die Rednerin,
"sollte hier der Pionier sein, indem er Mietshäuser mit je einer
Zentralküche und einer Zentralwaschküche baut.... Man hat berechnet, daß
man halb so viel für Nahrung ausgeben würde, wenn die Verschwendung an
Materialien und Arbeitskräften, die unzweckmäßige Kochart wegfielen....
Warum also hundert Herdfeuer anstecken, wenn eines genügt, warum hundert
Küchengeräte abwaschen, wenn nur eines nötig gewesen wäre.... Was finden
wir denn heute in den berühmten, poetisch verherrlichten englischen
Häusern: schlechtes Essen, Fettgeruch, Wäschedunst und abgearbeitete
Frauen."[908] Genau denselben Standpunkt vertritt eine Amerikanerin,
wenn sie sagt[909]: "Während jetzt zwanzig Frauen in zwanzig Haushalten
den ganzen Tag arbeiten und ihre verschiedenen Pflichten doch ungenügend
erfüllen, könnte dieselbe Arbeit besser und in kürzerer Zeit durch
wenige Spezialisten ausgeführt werden."
Die Notwendigkeit der Organisation der Proletarierinnen als Mittel zu
ihrer Befreiung hat die bürgerliche Frauenbewegung am spätesten erkannt.
Selbstverständlich: Denn das bedeutet einen entschiedenen Bruch mit der
alten Anschauungsweise, die darauf beruht, daß die Armen Wohlthätigkeit
und Recht aus den Händen der Herrschenden entgegen zu nehmen haben. Sich
durch Macht zum Recht zu verhelfen, ist in den Augen der meisten heute
noch gleichbedeutend mit Revolution. Mehr noch gilt hier, was bei den
Fragen der Gesetzgebung gilt, daß die Initiative niemals von den
Frauenrechtlerinnen ausging. Sie traten erst dann als Organisatorinnen
und Agitatorinnen der Gewerkschaften auf den Plan, als die Proletarier
selbst die schwerste Arbeit, die Erringung der gesetzlichen Anerkennung
hinter sich hatten, und eine Gefahr für Staat und Gesellschaft nicht
mehr in ihnen erblickt wurde. In der ersten Zeit der Beteiligung der
bürgerlichen Frauen an der Gewerkschaftsbewegung, die in das achte
Jahrzehnt des 19. Jahrhunderts fällt, war ihr Einfluß ein direkt
nachteiliger. Sie trugen, wie in die Kämpfe um den Arbeiterschutz,
frauenrechtlerische Ideen hinein und statt daß die Solidarität der
Arbeiterin mit dem Arbeiter sofort zu energischem Ausdruck kam, wurde
die ursprünglich frauenrechtlerische Männerfeindschaft dadurch
propagiert, daß man Gewerkschaften mit ausschließlich weiblichen
Mitgliedern ins Leben rief. Wir sahen bereits, wie die englische Women's
Trades Union Provident League gleich im Anfang ihres Bestehens unter die
Leitung von Damen der hohen Aristokratie geriet, und es daher geraume
Zeit dauerte und erst die Folge vieler bitterer Erfahrungen und harter
Enttäuschungen war, ehe die Propaganda für Nur-Frauen-Gewerkschaften der
für gemischte Gewerkschaften Platz machte. Der gefestigten Erkenntnis
der Arbeiter Englands und der Macht ihrer Organisationen ist es zu
verdanken, daß heute auch manche Frauen der Bourgeoisie, Lady Dilke an
der Spitze, einsehen, daß nicht das Geschlecht, sondern die Klasse das
Bindemittel der Solidarität sein muß. In Frankreich tritt gerade in
dieser Richtung der frauenrechtlerische Standpunkt noch schroff hervor,
weil die Vertreterinnen der bürgerlichen Frauenbewegung erst in
allerjüngster Zeit begonnen haben, sich mit der Organisation der
Arbeiterinnen zu beschäftigen und ihnen nicht, wie in Deutschland, eine
kräftige einheitliche Arbeiterinnenbewegung gegenübersteht. Sie haben in
Paris in rascher Folge die verschiedensten Frauengewerkschaften
geschaffen, für die diejenige der weiblichen Typographen,--von der
"Fronde" und ihrer Direktorin ausgehend,--besonders charakteristisch
ist: sie steht in schroffem Gegensatz zu den männlichen Kollegen, und
kämpft, entgegen dem Gesetz und den Grundsätzen der gesamten
Arbeiterschaft, gegen das Verbot der Nachtarbeit für Frauen, wenigstens
in ihrem Gewerbe. Ein anderes Prinzip, ebenso schädigend für die
Interessen der Arbeiterinnen, kommt in den Organisationen zum Ausdruck,
die kirchliche Kreise schufen und erhalten. Sie umfassen, wie das
Syndikat l'Aiguille in Paris, Unternehmer und Angestellte, wodurch die
Möglichkeit des Kampfes um bessere Arbeitsbedingungen von vornherein
ausgeschlossen ist, oder sie sind, wie die Société de Secours mutuel,
die Gesellschaften La Couturière, La Mutualité maternelle, l'Avenir
fast ausschließlich Wohlthätigkeitsvereine, die unter strengem
kirchlichen Regimente stehen.
Die Verwischung des eigentlichen Charakters der Gewerkschaften als
sozialer Kampforganisationen durch den Einfluß bürgerlicher Elemente
tritt aber nirgends so deutlich zu Tage als in Deutschland. Sehr spät
erst, von einzelnen fruchtlosen Bemühungen abgesehen, ist die
bürgerliche Frauenbewegung der gewerkschaftlichen Frage näher getreten
und zwar zuerst in einem Berufskreis, der ihr persönlich am nächsten
stand: in dem der Handelsangestellten. In vollständiger Verkennung der
Tendenzen der Gewerkschaftsbewegung, die positive Resultate nur durch
Zusammenschluß der Arbeiter allein erreichen und die Schmutzkonkurrenz
der Frauen nur durch ihre Vereinigung mit den männlichen Arbeitsgenossen
beseitigen kann, gründete der Verein "Frauenwohl" zuerst in Berlin den
Hilfsverein für weibliche Angestellte, der nicht ausschließlich die
Frauen organisiert, sondern Arbeiter und Arbeitgeber umfaßt. In
verschiedenen Großstädten Deutschlands wurden ähnliche Vereine
geschaffen und die Handelsangestellten strömten ihnen um so eher zu, als
ihnen nicht nur Vorteile aller Art,--deren Wert für sie wir gewiß nicht
verkennen wollen,--geboten werden, sondern der ursprüngliche
Standesdünkel der Töchter der kleinen Bourgeoisie hier genährt wird. Die
Zahlen der auf diese Weise organisierten Frauen sind folgende:
Berlin 13000
Frankfurt a. M.800
Breslau 950
Königsberg i. Pr. 600
Kassel210
Köln 400
Stuttgart345
Leipzig 700
Magdeburg160
Bromberg 120
Danzig240
München 210
Thorn 60
Stettin 150
Mainz 115
Mannheim 210
Posen 150
Hamburg 600
Dresden 120
---------------
Im ganzen 19140
Die Bedeutung dieser Organisationen ist daher keineswegs zu
unterschätzen, wenn auch angenommen werden kann, daß von den
Organisierten etwa 20 bis 25 % den Unternehmerkreisen angehören. Aber
alles, was sie, infolge ihrer numerischen Stärke, ihren Mitgliedern
bieten, kaufmännische Ausbildung, Fortbildungskurse, Bibliothek,
Vorträge, Theater, Ferienaufenthalte, Stellenvermittlung,
Krankenversicherung u.s.w., wird durch den großen Schaden aufgewogen,
den sie ihnen zufügen, indem sie das Abhängigkeitsgefühl von den
Arbeitgebern und dem bürgerlichen Element in ihrer Mitte in den an sich
schon rückständigen Mitgliedern befestigen, das Aufkommen des
Solidaritätsgefühls mit den Lohnarbeitern aller Berufe unterdrücken, und
die Kräfte, die einer so starken Organisation innewohnen, brach liegen
lassen.
Noch deutlicher tritt der einseitige, die Arbeiterinnenfrage völlig
verkennende Standpunkt der bürgerlichen Frauenbewegung in dem ersten
Versuch einer Dienstbotenorganisation hervor, wie ihn Mathilde Weber
1894 durch die Gründung des Vereins der Hausbeamtinnen unternahm.[910]
Auch sie dachte dabei allein an die Töchter der eigenen Klasse: die
Gesellschafterinnen, Stützen der Hausfrau, Wirtschafterinnen,
Kindergärtnerinnen, kurz an alle diejenigen, deren Stellung sich von dem
einfachen Dienstmädchen meist nur durch den Titel "Fräulein"
unterscheidet. Die Verwaltung dieses Vereins liegt ausschließlich in den
Händen der Herrschaften und die Mitglieder haben so wenig zu sagen, daß
die Generalversammlung sich auch dann für beschlußfähig erklärt, wenn
nur der Vorstand anwesend ist! Demgegenüber bedeutete der fünf Jahre
später gegründete Verein Berliner Dienstherrschaften und
Dienstangestellter immerhin einen leisen Fortschritt, indem er zwar, wie
die Vereine der Handelsangestellten auf dem unmöglichen
Harmoniestandpunkt zwischen Unternehmer und Arbeiter steht, aber diesem
doch dieselben Rechte einräumt als jenem. Die Gefahr der Verwischung und
Unterdrückung des Solidaritätsgefühls, des allein zum Selbstbewußtsein
erziehenden Klassenbewußtseins ist aber überall gleich groß. So auch in
den Versuchen der Vertreterinnen der christlichen Frauenbewegung, die
Heimarbeiterinnen zu organisieren; wie z.B. in Berlin, wo der 1899
gegründete Verein etwa 200 Mitglieder zählt. Sie laufen im wesentlichen
auf Wohlthätigkeit hinaus und nähren in den Proletarierinnen jenen
verderblichen Sklavensinn, der von Rechten nichts weiß, sondern alles,
was ihm geboten wird, demütig und dankbar aus der Hand des Herrn
entgegennimmt.
Die alleinige Ausnahme von der Regel, das erste Zeichen einer reiferen
Erkenntnis bildet der von Münchener Frauenrechtlerinnen gegründete
Kellnerinnenverein: er ist, auch was seine Leitung betrifft, ein reiner
Arbeiterinnenverein, der von vornherein keinerlei Harmonie zwischen
Unternehmern und Angestellten heuchelte und in seinen Forderungen nicht
zurückhaltend war. Der einzige Punkt, der an die Gründer gemahnt, ist
die Thatsache, daß der Verein ausschließlich auf weibliche Mitglieder
zugeschnitten ist, dessen Bedeutung aber dadurch wesentlich abgeschwächt
wird, daß in München männliche Kellner zu den Ausnahmen gehören. Von den
2 bis 3000 Münchener Kellnerinnen sind 230 Vereinsmitglieder.
Die Zurückgebliebenheit der bürgerlichen Frauenbewegung in Bezug auf die
gewerkschaftliche Organisation ist auf Grund ihres Ursprungs vollkommen
verständlich; die wirtschaftliche Not, die sich in dem Ausschluß der
weiblichen Arbeitskraft aus allen bürgerlichen Arbeitsgebieten
ausdrückte, rief sie hervor, ein Kampf gegen den Mann, ein mehr oder
weniger gewaltsames Vordringen in seine Berufssphären war die Folge. Die
bürgerliche Frauenwelt bildete gewissermaßen eine gegen den Unterdrücker
solidarisch verbundene Klasse der Unterdrückten, und sie lebte des
Glaubens, daß ihre Interessen die Interessen des gesamten weiblichen
Geschlechtes sind. Diese Anschauungsweise ist dort am meisten
eingewurzelt, wo den Forderungen der Frauen der zäheste Widerstand
entgegengesetzt wird, wo man ihre Bewegung geringschätzt, wo sie noch
nicht den mindesten politischen Einfluß haben. Dahin gehört vor allem
Deutschland. Hier fühlen sie sich als eine Partei für sich, und es ist
nur die idealistische Verbrämung einer traurigen Thatsache, wenn sie
nicht müde werden, zu erklären: wir stehen "über" den Parteien; ihr
naives Selbstgefühl und ihr völliger Mangel an Einsicht in die sozialen
und wirtschaftlichen Entwicklungsgesetze tritt noch hinzu, um es möglich
zu machen, daß sie in dem Kampf zwischen Kapital und Arbeit nur das
künstliche Produkt politischer Parteiungen sehen und auch hier Frieden
zu stiften glauben, wenn sie die "ärmeren Schwestern" in ihre Arme
ziehen. Sie verstehen nicht, oder wollen nicht verstehen, daß ihre Wege
sich völlig voneinander scheiden. Wohl ist auch der Ursprung der
Arbeiterinnenbewegung die wirtschaftliche Not, aber sie äußert sich
nicht im Ausschluß der weiblichen Arbeitskraft aus den Arbeitsgebieten
durch den Mann, sondern in der übermäßigen Ausbeutung der Arbeitskräfte
beider durch den Kapitalismus. Ihr Klasseninteresse verbindet sie daher
nicht mit ihren Geschlechtsgenossinnen, sondern mit ihren Arbeits- und
Leidensgenossen. Wo die bürgerliche Frauenbewegung dieses
Interesse nicht aufkommen läßt, wie durch zahlreiche ihrer
Wohlthätigkeitsinstitutionen, wo sie an seine Stelle die
Interessengemeinschaft mit den Vertretern des Kapitalismus zu setzen
sucht, wo sie das Gefühl der Solidarität der weiblichen mit den
männlichen Arbeitern bewußt oder unbewußt erschüttert und unterdrückt,
wie fast durchweg in ihren Organisationsversuchen, wo sie sich endlich
der Hebung der Arbeiterklasse direkt widersetzt, wie durch die Ablehnung
der Arbeiterschutzgesetzgebung, da ist sie eine gefährliche Feindin der
Arbeiterinnen, ein Hindernis auf dem Wege zur Lösung der
Arbeiterinnenfrage. Die einzig richtige Haltung, die sie ihr gegenüber
einnehmen, den einzigen Nutzen, den sie stiften kann, ist die
Verbreitung und Vertiefung der Erkenntnis der Notlage des weiblichen
Proletariats und die Propagierung der Arbeiterschutzgesetze im Sinne der
Arbeiter selbst. Nicht zu einer unmöglichen Harmonie zwischen den
Klassen, wohl aber zu einer schließlichen Aufhebung der
Klassengegensätze würde sie, freilich unbeabsichtigt, dadurch die Wege
ebnen helfen.
9. Die sozialpolitische Gesetzgebung und ihre Aufgaben.
Der Arbeiterinnenschutz.
Die Gesetzgebung zu Gunsten der arbeitenden Klasse war das Resultat
eines zähen Kampfes der Unterdrückten gegen die Unterdrücker und
entsprang viel weniger ethischer Einsicht oder humanitären Bestrebungen,
als dem Selbsterhaltungstrieb der herrschenden Klasse. Diese
charakteristischen Züge tragen bereits die ersten Anfänge der englischen
Arbeiterschutzgesetzgebung des vorigen Jahrhunderts. Die verheerenden
Seuchen, die sich in den Fabrikzentren Englands entwickelten und die
kindlichen Arbeiter in Scharen dahinrafften, nötigten zu dem ersten
Schutzgesetz des Jahres 1802. Die nationale Gefahr eines frühzeitigen
Verbrauches des Menschenmaterials wurde aber schließlich auch von allen
anderen Staaten anerkannt. Selbst zu den schwächlichen Versuchen eines
gesetzlichen Kinderschutzes entschloß man sich indessen erst, als die
grauenhaftesten Zustände mit nicht zu übersehender Deutlichkeit an das
Licht des Tages traten und die öffentliche Meinung in starke Erregung
versetzt worden war. Im Namen der Freiheit verteidigten die Fabrikanten
die schrankenlose Unterdrückung und Ausbeutung der Arbeiter. Sie
beriefen sich dabei auf das Recht der freien Selbstbestimmung, das durch
den Eingriff des Staates in das Verhältnis zwischen Unternehmern und
Arbeitern verletzt würde und wurden darin durch die manchesterliche
Nationalökonomie unterstützt. Aber wie einerseits die moderne
Produktionsweise ihnen zu Macht und Reichtum verhalf, so entwickelte
sich andererseits mit ihr jener wichtige Faktor, der der Ausbreitung
ihrer Machtsphäre einen Damm entgegenzusetzen vermochte: die moderne
Arbeiterbewegung. Wie sie Schritt für Schritt vordrang, immer wieder
zurückgestoßen von denen, die in ihr mit Recht den einzigen Feind
fürchteten, der ihre Herrschaft erschüttern könnte, wie sie schließlich,
am Ende des 19. Jahrhunderts, den herrschenden Klassen in fest gefügter
Phalanx gegenübersteht,--das ist ein Werdegang, der auch in der
Gesetzgebung seine Spuren hinterlassen hat.
Zuerst waren es allein die Frauen, deren gesetzlichen Schutz man
durchsetzte. Natürlich genug; denn einmal fiel in Bezug auf sie, die
immer Bevormundeten, das Recht der freien Selbstbestimmung nicht so
schwer in die Wagschale, und dann hing es von ihnen ab, den Müttern des
Volkes, ob auf kommende Generationen arbeitsfähiger Menschen zu rechnen
sei. Aber selbst diese, vom Standpunkt der Fabrikanten aus
einleuchtenden Gründe blieben lange Zeit hindurch völlig unbeachtet. Es
waren der Arbeitsuchenden zu viele, als daß man aus egoistischen Motiven
den Schutz der Einzelnen für nötig gehalten hätte: mochten die Frauen
mit 25 Jahren arbeitsunfähig sein, mochten die Kinder in Scharen zu
Grunde gehen, es gab noch tausendfältigen Ersatz für sie. Eines langen
und erbitterten Kampfes bedurfte es, ehe man sich zu den ersten
Versuchen einer Arbeiterschutzgesetzgebung entschloß.
Von England, der Heimat des Fabrikwesens, ging sie aus. Die
Zehnstundenbewegung, an deren Spitze bürgerliche Philanthropen standen,
die Chartistenbewegung, in der die ganze Wut der Geknechteten gegen ihre
Unterdrücker zum Ausdruck kam,--waren die beiden großen Feldzüge, die
mit den ersten spärlichen Siegen der Arbeiter endeten; 1847 wurde der
Zehnstundentag für die Textilarbeiterinnen Englands Gesetz. Ihm zur
Anerkennung zu verhelfen, war wieder ein Kampf für sich, den die
Arbeiter mit Unterstützung der ersten aufopferungsvollen
Fabrikinspektoren zu führen hatten. Durch die Einführung schichtweiser
Beschäftigung suchten die Fabrikanten zunächst das Gesetz zu umgehen,
bis eine neue Verordnung einen Riegel vorschob. Ganz allmählich wurden
auch andere Industrien der Fabrikgesetzgebung unterstellt. "Ihre
wundervolle Entwicklung von 1853-1860 Hand in Hand mit der physischen
und moralischen Wiedergeburt der Fabrikarbeiter, schlug das blödeste
Auge, die Fabrikanten selbst, denen die gesetzliche Schranke und Regel
des Arbeitstages durch halbhundertjährigen Bürgerkrieg Schritt für
Schritt abgetrotzt war, wiesen prahlend auf den Kontrast in den noch
'freien' Exploitationsgebieten hin," sagt Marx.[911] Mit der Erkenntnis
aber, daß der Arbeiterschutz ihnen selbst zum Vorteil gereichte, war der
Widerstand der Fabrikanten dagegen gebrochen.
Englands Vorgehen, das ebenso in seiner rapiden industriellen, wie in
seiner politischen Entwicklung die Erklärung findet, war für den
Kontinent, wo sich der Uebergang zum Fabriksystem relativ langsam
vollzog und alle vorwärts treibenden Kräfte sich auf den Kampf gegen die
politische Reaktion konzentrieren mußten, kein anfeuerndes Beispiel.
Selbst jener erste Maximalarbeitstag, mit dem die junge französische
Republik die erregten Volksmassen abzuspeisen gedachte und der die
Arbeitszeit aller Arbeiter auf 12 Stunden festsetzte, hatte keinerlei
praktische Konsequenz, weil es an Mitteln fehlte, um die Durchführung
des Gesetzes zu gewährleisten. Erst 1874, nach endlosen heftigen
Streitigkeiten, gelangte der erste schüchterne Versuch eines besonderen
Arbeiterinnenschutzes in der Nationalversammlung zur Annahme. Er
beschränkte sich auf das Verbot der Nachtarbeit Minderjähriger und das
Verbot der Arbeit unter Tage für Frauen jeden Alters. Aber selbst diese
kläglichen Bestimmungen stießen auf den heftigsten Widerstand der
Industriellen, die alles thaten, um sie zu umgehen, oder ihre
Abschaffung durchzusetzen,--ein Zustand des Kampfes und des vielfach
fruchtlosen Widerstandes derer, die das Gesetz schützen wollte, der
achtzehn Jahre andauerte.
Noch langsamer entwickelte sich der Arbeiterinnenschutz in Oesterreich,
denn vor 1885 war überhaupt kaum eine Spur von ihm vorhanden: sowohl die
Nachtarbeit, als die Arbeit unter Tage wurde den Frauen nicht verwehrt.
Dann aber nahm er einen Aufschwung, durch den er Frankreich
überflügelte: der Elfstundentag, der vierwöchentliche Wöchnerinnenschutz
wurde eingeführt, die Arbeit unter Tage und bei Nacht verboten.
Deutschlands Anfänge auf dem Gebiete des Arbeiterinnenschutzes fallen
ziemlich genau mit dem Erstarken der sozialdemokratischen Partei
zusammen, deren mit immer größerem Nachdruck vorgebrachte Forderungen
das treibende Element in der Bewegung waren. Aber es trat noch Eins
hinzu, dessen Wichtigkeit nicht unterschätzt werden darf, und dessen
Träger die politische Vertretung des deutschen Katholizismus, das
Centrum, war. Von vollkommen entgegengesetzten Standpunkten ausgehend,
grundverschiedenen Zielen zusteuernd, kamen beide Parteien in ihren
praktischen Forderungen gelegentlich zu ähnlichen Resultaten. Aber
während die Sozialdemokratie im gesetzlichen Schutz der Arbeiter und
Arbeiterinnen nur ein Mittel sah, sie körperlich und geistig für den
Klassenkampf zu stärken und fähig zu machen, glaubte das Centrum durch
ihn die Entwicklung zurückzuschrauben. Es propagierte an erster Stelle
die Sonntagsruhe, nicht aus hygienischen, sondern aus religiösen
Gründen, es forderte einen Arbeiterinnenschutz, der den völligen
Ausschluß der Frauen von der Fabrikarbeit zum Ziel hatte, um die Familie
in ihrer alten Form zu erhalten und den Einfluß der Arbeitsgenossen auf
die Frau zu verhindern, sie aber, und damit die Ihren, statt dessen
wieder unter den Einfluß der Kirche zu zwingen. Von diesem
Gesichtspunkt aus warf sich das Centrum hier im Verein mit manchen
Konservativen sogar vielfach zum Beschützer der Hausindustrie und der
Heimarbeit auf. Wie dem aber auch sei, Thatsache ist, daß die
Entwicklung des Arbeiterinnenschutzes in Deutschland mit unter dem
Einfluß des Centrums vor sich ging.
Anfang der siebziger Jahre unternahm die Regierung, einem Antrag des
Reichstags folgend, eine Enquete über die Lage der kindlichen und
weiblichen Arbeiter, deren Ergebnisse die Novelle zur Gewerbeordnung
hervorrief, die sie 1878 dem Reichstag vorlegte. Sie enthielt in Bezug
auf den Arbeiterinnenschutz einige Bestimmungen,--so das Verbot der
Beschäftigung von Wöchnerinnen in Fabriken vier Wochen nach der
Niederkunft und das der Frauenarbeit unter Tage,--und erteilte dem
Bundesrat die Ermächtigung, die Beschäftigung von Frauen und
jugendlichen Arbeitern aus Gründen der Gesundheit und Sittlichkeit in
bestimmten Betrieben zu verbieten, aber die Wirkung selbst dieser
schwächlichen Verbesserungen der Schutzvorschriften wurde dadurch im
Keime erstickt, daß sie nicht mit der obligatorischen Einführung der
Fabrikaufsicht Hand in Hand gingen. Mit denselben Gründen, durch die die
englischen Fabrikanten vor vierzig Jahren ihren Widerstand gegen die
Schutzgesetzgebung gestützt hatten, kämpfte in Deutschland die
Regierung, an ihrer Spitze Bismarck, gegen die Gewerbeaufsicht[912], und
noch zehn Jahre später verweigerte der Bundesrat einem Gesetzentwurf mit
durchgreifenden Schutzvorschriften, den der Reichstag angenommen hatte,
seine Zustimmung, weil er ein Bedürfnis dafür nicht anzuerkennen
vermochte. Die Industrie, so meinte er, bedarf der Frauenarbeit in
unbeschränktem Maße, und die Arbeiterfamilien, so fügte er hinzu, um
sich nicht die Blöße einseitiger Interessen zu geben, bedürfen ihrer
nicht minder.
Schließlich aber sah sich die Regierung gezwungen, den Wünschen des
Reichstags nachzugeben; vor allem glaubte sie, durch soziale Reformen
die wachsende Macht der Sozialdemokratie zu erschüttern. Das
theatralische Schaustück einer internationalen Arbeiterschutzkonferenz
wurde insceniert, und war im stande auch ernsten Leuten Sand in die
Augen zu streuen. Thatsächlich war ihre Bedeutung lediglich eine
symptomatische, indem sie bewies, daß das Bestreben der Arbeiter nach
Besserung ihrer Lage nach jahrzehntelangem Kampf endlich zu teilweisem
Siege zu führen schien, und eine informierende, indem sich zeigte, wie
weit der Gedanke eines erweiterten Arbeiterinnenschutzes,--denn neben
der Frage der Sonntagsruhe und der Kinderarbeit beschäftigte man sich
lediglich mit der Fabrikarbeit der Frauen,--in den einzelnen Staaten
bereits Fuß gefaßt hatte. Das Ergebnis, soweit die Frauenarbeit berührt
wurde, war geringfügig genug. Deutschland, Oesterreich, England und die
Schweiz einigten sich über folgende Punkte: allgemeine Sonntagsruhe für
alle Industriearbeiter, Verbot der Nachtarbeit für jugendliche Arbeiter
und für Frauen, Zehnstundentag für Jugendliche, Elfstundentag für
Frauen, vierwöchentliche Arbeitsunterbrechung für Wöchnerinnen, Verbot
der Frauenarbeit unter Tage. Belgien, das heute noch in Bezug auf den
Arbeiterinnenschutz zu den zurückgebliebensten Ländern gehört, und
Frankreich, das ihm nur wenig voraus ist, machten bei den meisten
Punkten Vorbehalte oder sie erklärten sich direkt dagegen. Ohne zu
positiven Resultaten gelangt zu sein, ging die Konferenz auseinander und
es blieb jedem einzelnen Staat wieder überlassen, den Arbeiterschutz
nach seinem Gutdünken auszubauen. Das letzte Jahrzehnt des neunzehnten
Jahrhunderts, an dessen Wiege das arbeitende Volk in all seinem
grenzenlosen Jammer gestanden hatte, dessen Mannesalter durch seine
stumme Qual und Ausbrüche wütender Verzweiflung verdüstert wurde, bot
den Millionen ausgebeuteter Proletarier nur ein paar Brosamen von seiner
üppigen Tafel. Sie kamen, nächst den Kindern, wesentlich den Frauen zu
gute.
Eine Vorstellung des geltenden Rechts in Bezug auf die
Arbeiterinnenschutzgesetzgebung giebt die Tabelle [unten].
Ihr Inhalt bezieht sich lediglich auf die industriellen Arbeiterinnen
und er schließt sowohl die näheren Bestimmungen über Hausindustrie und
Heimarbeit als alle diejenigen Gesetze aus, die sich mit den
Handelsangestellten, den Landarbeiterinnen, den Kellnerinnen und
Dienstboten beschäftigen.
Betrachten wir zunächst die Frage der Arbeitszeit. Der Normalarbeitstag
war von jeher ein Palladium der Arbeiterbewegung gewesen. In England
und mehr noch in Australien hatten sich die Gewerkschaften die
allmähliche Herabsetzung der Arbeitszeit erkämpft und vielfach ihr Ziel,
den Achtstundentag, durch kollektive Vertragschließung erreicht. Sie
hatten, belehrt durch ihre Lebenslage, die nur durch Verkürzung der
Arbeitszeit eine menschenwürdige werden konnte, den Standpunkt des
einseitigen Individualismus, der jeden Zwang auf die Persönlichkeit,
jede Einschränkung des freien Willens ablehnt, längst aufgegeben und
erstrebten überall auch die gesetzliche Festlegung der Arbeitszeit. Um
so heftiger sträubten sich die Unternehmer dagegen, indem sie ihre Sorge
um die Verringerung ihres Profits in die sentimentale Phrase zu
verkleiden suchten, daß es niemanden verwehrt sein dürfe, für seine
Familie, für seine Kinder so lange zu arbeiten als er wolle. Aber ihre
Berufung auf die Freiheit des Individuums im allgemeinen und die
Freiheit des Arbeitsvertrags im besonderen,--eine der wichtigsten
Grundsätze des Liberalismus,--kam in Bezug auf die weiblichen Arbeiter
in Kollision mit einem anderen Grundsatz, den die ganze bürgerliche
Gesellschaft zu dem ihren gemacht hatte, auf dem ihre Existenz zum Teil
beruht: der Erhaltung der Familie und des Familienlebens in seiner alten
Form, als deren Trägerin die Frau erscheint. Und so war es der indirekte
Einfluß der weiblichen Industriearbeit, der den starren Widerstand der
Bourgeoisie besiegen half, und sie den ersten Schritt auf dem Wege zum
Normalarbeitstag gehen ließ. In allen fünf Staaten unserer Tabelle ist
die Arbeitszeit der Frauen geregelt; auch Rußland, Australien und
Nordamerika sind in ähnlicher Weise vorgegangen, während Belgien,
Holland, die skandinavischen Länder und Italien die gesetzliche
Beschränkung des Arbeitstages nur für Kinder und junge Leute eingeführt
haben. Was aber die Bestimmungen der einzelnen Länder wesentlich
voneinander unterscheidet ist vor allem der Umstand, daß sie sich nur
noch zum Teil allein auf die weiblichen Arbeiter beziehen:
Frankreich--mit einer gewissen Modifikation--, Oesterreich, die Schweiz,
einige Staaten Nordamerikas und Kolonien Australiens beschränken die
Arbeitszeit erwachsener Fabrikarbeiter in demselben Maß wie die
erwachsener Fabrikarbeiterinnen. Die natürliche Erwägung, daß die
Betriebe, in denen Arbeiter beiderlei Geschlechts nebeneinander
arbeiten, eine außerordentliche Störung erleiden, wenn der eine Teil
zehn oder elf, der andere zwölf oder dreizehn Stunden beschäftigt ist,
hat dazu den Anlaß gegeben. Die Notwendigkeit der Beschränkung der
Arbeitszeit der Frauen führte daher die viel und heiß umstrittene Frage
des Maximalarbeitstages der Männer ihrer Lösung entgegen. Das zeigt sich
noch deutlicher in den Staaten, wo eine gesetzliche Regelung der
Männerarbeit noch nicht durchgesetzt worden ist. So wurden die deutschen
Gewerbeaufsichtsbeamten wiederholt mit der Aufgabe betraut, der
Arbeitszeit und ihrer Ausdehnung ihre besondere Aufmerksamkeit
zuzuwenden. Während sie im Jahr 1885, vor der Regelung der Frauenarbeit,
noch eine zwölf-, dreizehn- und mehrstündige Arbeitszeit der Männer
feststellten, schwankte sie im Jahr 1897, also nach der Regelung,
zwischen neun und elf Stunden.[913] In England, wo die Macht der
Gewerkschaften diese Entwicklung noch beschleunigen hilft, zeigt sich
dasselbe Bild.[914] Angesichts dessen und der uns bekannten Thatsache
der rapiden Zunahme der Frauenarbeit beantwortet sich die Frage nach dem
Nutzen oder Schaden ihrer gesetzlichen Beschränkung von selbst, und es
zeugt nur von großem Mangel an Einsicht, wenn man über die Entscheidung
im Zweifel sein kann. Die Beschränkung der Arbeitszeit weiblicher
Arbeiter ist nicht nur für sie selbst von größter Bedeutung, sie ist es
auch im Interesse ihrer männlichen Arbeitsgenossen. Sie kann aber auch,
und das ist ein Moment, das gerade von der Arbeiterinnenbewegung
vielfach übersehen wird, wenn sie sich zu weit von der effektiven
Arbeitszeit der Männer entfernt, zum Nachteil der Frauen ausschlagen,
besonders in Zeiten wirtschaftlicher Krisen, in denen dann die Frauen
durch Männer ersetzt werden würden. Für deutsche Verhältnisse z.B. wäre
eine Reduktion der Arbeitszeit der Frauen auf zehn und neun Stunden
gegenwärtig schon ohne Schaden für sie durchführbar, weil auch die
Männer in ihrer Arbeitszeit dieser Stundenzahl immer näher kommen. Den
Achtstundentag aber für die Frauen allein heute schon erkämpfen zu
wollen, hieße ihnen nicht nutzen. Viel wichtiger wäre es gegenwärtig
auch für die Frauen mit größtem Nachdruck für den gesetzlichen
Maximalarbeitstag der Männer einzutreten, wie ihn Frankreich durch den
in wenigen Jahren zur Geltung gelangenden Zehnstundentag zum Gesetz
erhoben hat. Selbstverständlich bleibt der Achtstundentag das weitere
Ziel, aber, wohl gemerkt, für Männer und Frauen. Er ist die
Voraussetzung für die Befreiung der Arbeiterklasse aus physischer und
geistiger Knechtschaft, er ermöglicht erst ihre lebendige Teilnahme an
den Errungenschaften der modernen Kultur. Für die Frau aber, vor allem
für die Mutter und Hausfrau, würde er von noch größerem Werte sein, und
daraus erklärt es sich, daß die Arbeiterinnen ihn jetzt schon allein für
ihr Geschlecht erringen wollen.
Wir kommen damit zur Kritik der Länge des Arbeitstags, wie er gesetzlich
für die Frauen festgelegt wurde. Ist die Reduzierung der Arbeit auf zehn
oder elf Stunden wirklich ausreichend, um die Körperkräfte der Frau
nicht zu überbürden, ihre Gesundheit nicht zu gefährden und sie ihrer
Familie zu erhalten? Die Lage der Fabrikarbeiterinnen, wie wir sie
kennen lernten, erübrigt eine Antwort.
So groß der Fortschritt ist gegenüber der unbegrenzten Arbeitszeit, so
gering ist er gegenüber den notwendigsten Bedürfnissen; für das junge
Mädchen, die werdende Mutter, vor allem aber für die Mutter kleiner
Kinder sind zehn oder elf Stunden Arbeit eine Qual, die fast immer zu
den traurigsten Resultaten führt. Die Erkenntnis, daß besonders die
verheiratete Frau zur Führung ihres Haushalts mehr freier Zeit bedarf,
hat zur Festsetzung der Mittagspause geführt, die 1 bis 1-1/2 Stunden zu
dauern pflegt. Es wirkt wie Ironie, wenn man sich vergegenwärtigt, daß
in dieser Zeit nicht nur die Hauptmahlzeit des Tages im Kreise der
Familie eingenommen werden soll, sondern vorher auch zubereitet werden
muß, und die Arbeiterin meist für den Weg hin und her von der Fabrik den
größten Teil der verfügbaren Zeit in Anrechnung zu bringen hat. Die
deutsche Gesetzgebung hat überdies nicht einmal die anderthalb Stunden
festgelegt, sondern nur eine, und bestimmt, daß die weitere halbe Stunde
der Arbeiterin "auf ihren Antrag" freigegeben werden soll. Welche
Arbeiterin aber, die so wie so stets um die Erhaltung ihrer
Arbeitsgelegenheit zittert, entschließt sich zu solcher Bitte?
Thatsächlich konstatierten die Gewerbeaufsichtsbeamten wiederholt, daß
Arbeiterinnen, die den Wunsch danach aussprachen, mit Entlassung bedroht
wurden. Es ist daher nur natürlich, wenn der Wunsch nicht allzu häufig
laut wird. Die halbe Stunde ist auch oft nicht der Mühe wert. Es fragt
sich nun, ob demgegenüber eine Verlängerung der Mittagspause
wünschenswert ist. Dabei darf nicht vergessen werden, daß eine
ausreichende Erweiterung,--auf drei Stunden etwa,--undurchführbar ist,
weil die Betriebsstörung zu groß und die Differenz mit der Arbeit der
Männer eine zu tiefgehende wäre. Viel vorteilhafter für die Frau und die
Arbeiterfamilie wäre es, wenn sie, neben einer etwa einstündigen Pause,
die Arbeit am Abend früher verlassen könnte, womöglich gemeinsam mit dem
Mann. An Stelle der mittäglichen Hetze würde eine ununterbrochene Zeit
treten, durch die auch für den Arbeiter eine Spur häuslicher
Gemütlichkeit zuweilen erobert werden könnte. Man pflegt diese
Tageseinteilung als die Einführung der englischen Tischzeit zu
bezeichnen, weil sie in England vielfach durchgeführt worden ist. In
Verbindung aber mit dem zehn- oder elfstündigen Arbeitstag wird das
Ideal, die Sicherung des Familienlebens, die Möglichkeit der
Kindererziehung, dadurch noch nicht im mindesten erreicht. Wohlwollende,
aber kurzsichtige Leute in Verbindung mit reaktionären Politikern, wie
das Centrum sie aufweist, sind daher auf den Gedanken gekommen, daß die
Fabrikarbeit verheirateter Frauen überhaupt verboten werden müsse, die
Gesetzgebung jedenfalls den Weg dahin heute schon zu betreten habe.[915]
Auch in Arbeiterkreisen fehlt es nicht an Stimmen, die für diese
Maßregel eintreten; die Kongresse der christlichen Arbeiter von
Rheinland und Westfalen forderten schon seit 1873 die Unterdrückung der
eheweiblichen Fabrikarbeit[916]; eine große Gruppe lediger
Fabrikarbeiterinnen Englands kämpft mit aller Energie gegen die
verheirateten Arbeitsgenossinnen.[917] Auf verschiedene Motive ist diese
Stellungnahme zurückzuführen: auf den uneigennützigen Wunsch, die Mutter
den Kindern zurückzugeben und auf das eigennützige Verlangen, eine
lästige, meist lohndrückende Konkurrenz los zu werden.
Abzuleugnen, daß die Fabrikarbeit der verheirateten Frau ihr und ihren
Kindern durch ihre große Ausdehnung empfindlich schadet, wäre,
angesichts der Thatsachen, eine Vermessenheit. Es fragt sich nur, ob die
zwangsweise Ausschließung davon ihr nutzen würde. Für Deutschland ist es
durch die Berichte der Gewerbeaufsichtsbeamten erwiesen, daß die
übergroße Mehrheit der Frauen durch die Not zur Fabrik getrieben wird.
Einer der Befürworter des Ausschlusses definiert den Begriff Not, indem
er erklärt, nur dort dürfe von ihr gesprochen werden, wo der Verdienst
der Frau "unbedingt" erforderlich ist, damit die Familie "nur" leben
könne.[918] Um solche Not handelt es sich zumeist; wir sehen aber Not
auch dort, wo zwar der momentane Hunger gestillt wird, aber die Angst um
die Zukunft nie weicht und alle Freuden des Lebens entbehrt werden
müssen. Auch in diesem Fall hat die Frau das Recht und die Pflicht, zu
arbeiten. Schließen sich ihr die Thore der Fabrik, so wird die
Hausindustrie und die Heimarbeit mit all ihren Schrecken sie aufnehmen,
und man wird die Zersetzung rückständiger Betriebsformen dadurch noch
länger aufhalten. Der vorhin zitierte Gegner der eheweiblichen
Fabrikarbeit sieht darin allerdings einen glücklichen Ausweg für
wirklich notleidende Ehefrauen; sie können, so sagt er "in der
Landwirtschaft oder in der Hausindustrie oder auch im Handel
Beschäftigung suchen, oder Aufwartungen übernehmen, als Kochfrau oder
Pflegerinnen gehen etc."[919] Alle diese Beschäftigungen also, die sich
fast sämtlich des Vorzugs erfreuen, gar keiner gesetzlichen Kontrolle
und Einschränkung unterworfen zu sein, sollen die Frau ihren
Familienpflichten weniger entziehen als die gesetzlich geregelte
Fabrikarbeit! Zur Durchführung des Ausschlusses empfiehlt er, ihn zur
Zeit einer wirtschaftlichen Depression vorzunehmen, in der
Arbeiterentlassungen so wie so an der Tagesordnung sind[920]; d.h. er
will der Frau die relativ vorteilhafteste Arbeitsgelegenheit gerade dann
entziehen, wenn ihr Erwerb am notwendigsten ist, und er ist naiv genug,
von den Unternehmern zu erwarten, daß sie gerade dann sich ihrer
billigsten Arbeitskräfte gutwillig berauben werden.
Aber nicht nur, daß der Erwerbszwang die verheirateten Frauen in die
sozial tiefststehenden Arbeitsgebiete drängen würde, er würde, da ihre
Arbeitskraft ihre Mitgift bedeutet und unerläßlich ist zur Erhaltung der
Familie, an Stelle der Eheschließung in erweitertem Umfang das
Konkubinat treten lassen. So weit wir nun auch davon entfernt sind, an
dem freien Liebesbund zweier Menschen sittlichen Anstoß zu nehmen, so
gewiß ist es doch, daß das Konkubinat unter den heutigen Verhältnissen
die Frau und ihre Kinder der Willkür des Mannes erbarmungslos aussetzt
und beide dem tiefsten Elend schutzlos preisgeben kann. Es kommen aber
noch andere Gründe hinzu, die vom Standpunkt der Arbeiterin aus zur
unbedingten Verwerfung des Ausschlusses der verheirateten Frauen aus der
Fabrik führen müssen: Die Fabrikarbeit ist die einzige Form der Arbeit,
durch die die Frauen in engere Verbindung mit ihren Klassengenossen
gebracht werden, davon aber hängt ihre Aufklärung, ihre
Organisationsfähigkeit ab, und ihre stärkere oder geringere
Organisationsfähigkeit wieder beeinflußt die raschere oder langsamere
Entwicklung der sozialpolitischen Gesetzgebung.
Doch auch vom Standpunkt der Unternehmer aus ist der Ausschluß
der verheirateten Frau zu verwerfen. Die deutschen
Gewerbeinspektorenberichte für 1899 haben das interessante Resultat
ergeben, daß nach der Aussage der Mehrzahl der Fabrikanten teils nicht
genug ledige Arbeiterinnen zur Verfügung stehen[921], vor allem aber die
verheirateten schwer oder gar nicht zu ersetzen sind.[922] Die Gründe
dafür sind naheliegend: es handelt sich bei ihnen meist um ältere,
erfahrene Arbeiterinnen, die überdies, weil sie ihren Beruf nicht mehr,
wie die meisten ledigen, nur als einen Uebergang zur Ehe betrachten,
besonders eifrig und strebsam sind. Also auch das Interesse der
Unternehmer spricht gegen ihren Ausschluß. Wer die furchtbaren Schäden
der Fabrikarbeit verheirateter Frauen ausmerzen will, muß zu anderen
Mitteln greifen. Er muß sie in stärkerem Maße als bisher der
Fabrikarbeit zuführen und der Hausindustrie und der Heimarbeit
entreißen. Die Einrichtung von Schulkantinen und Kinderhorten durch die
Kommunen und die allmähliche Herabsetzung der Arbeitszeit muß damit Hand
in Hand gehen.
Schon die gegenwärtig gesetzlich festgelegte Arbeitszeit für Frauen
würde eine weitreichende Bedeutung haben, wenn sie thatsächlich ein
Maximalarbeitstag wäre. Unsere Tabelle zeigt aber, daß nicht nur
Ueberstunden in ausgedehntem Maß bewilligt werden können, sondern daß
sogar allgemeine Dispensationen für bestimmte Fabrikationszweige im
Bereiche der Möglichkeit liegen. Besonders die Saison- und
Campagneindustrien spielen dabei eine große Rolle, d.h. alle diejenigen
Arbeitszweige, die der Mode im hohen Maß unterworfen sind, oder die von
Jahreszeiten und Festtagen abhängen. Dazu gehört vor allem die
Herstellung der weiblichen Kleidung, der Spielwaren, der Konserven und
in Paris der sogenannten Articles de Paris, die durch das Neujahrsfest
beeinflußt werden. Die Ausnahmebewilligungen und Dispensationen sind
hier so groß, daß die gesetzlich vorgeschriebene Arbeitszeit fast zur
Ausnahme wird, und zwar um so mehr, weil die Unternehmer sie auch ohne
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