Arbeiterinnen,--nicht die Zeit und die physischen und geistigen Voraussetzungen zu schaffen, die zum Empfang solcher Gaben nötig sind. Der Bankerotterklärung,--d.h. dem Eingeständnis der Unfähigkeit, die Masse der Proletarier in nennenswerter Weise aus materieller und geistiger Not zu befreien,--der materiellen Wohlthätigkeit wird daher die der ideellen folgen müssen. Mit all diesen Bestrebungen, die im einzelnen und in all ihren zahlreichen Variationen darzustellen, nicht Aufgabe dieser Untersuchung sein kann, weil sie nichts mit der Frauenfrage zu thun haben und nur insofern für uns von Interesse sind, als sie die Stellung der bürgerlichen Frauen gegenüber der Arbeiterinnenfrage kennzeichnen, ist aber auch die selbständige aktive Teilnahme dieser Frauen an dem Los ihrer "ärmeren Schwestern",--wie sie mit so viel sentimentalem Pathos zu sagen pflegen,--fast erschöpft. Sobald das Gebiet der Wohlthätigkeit im weiteren Sinn verlassen und das des Rechts betreten wurde, lehnten sich die Frauen der Bourgeoisie teils an eine der politischen Parteien und deren Anschauungsweisen an, teils übertrugen sie, rein mechanisch, in naiver Unkenntnis der thatsächlichen Verhältnisse, die Theorien der bürgerlichen Frauenbewegung auf die Arbeiterinnenfrage. So stand die englische Frauenbewegung unter dem tiefgreifenden Einfluß jenes Liberalismus, von dem wir auf dem Kontinent nur immer eine schwache Kopie gesehen haben, dessen die öffentliche Meinung beherrschende Stellung aber um so stärker auf die Frauen wirkte, als ihre Interessen schon seit langem im wesentlichen politische waren. Sein Einfluß bestimmte auch ihre Stellung gegenüber der Arbeiterinnenfrage. Die Prinzipien der individuellen Freiheit verbunden mit dem frauenrechtlerischen Losungswort von der Gleichheit der Geschlechter beherrschten sie nach dieser Richtung vollkommen: infolgedessen kämpften sie mit einer Heftigkeit, die jetzt erst nachzulassen beginnt, gegen jede gesetzliche Beschränkung der Frauenarbeit. Was für die bürgerlichen Frauen vollste Berechtigung hatte, die den Arbeitsplatz neben dem Mann sich erst erringen mußten, das sollte auch für die Proletarierinnen gelten, die längst schon Seite an Seite mit den männlichen Arbeitsgenossen sich körperlich und geistig zu Grunde richteten. Die liberalen Frauen gingen dabei von der Ansicht aus, daß jede gesetzliche Verkürzung der Arbeitszeit, die nur auf das weibliche Geschlecht allein Anwendung findet, jeder Ausschluß der Frauen aus bestimmten Arbeitszweigen die Arbeitsmöglichkeit für sie beschränkt und sie den Männern gegenüber benachteiligt. In naivem Unverständnis für die thatsächlichen Verhältnisse, befangen durch abstrakte Theorien, zogen sie im Namen der persönlichen Freiheit die Ausbeutung der Arbeiterin dem gesetzlichen Schutze vor. Ihre Ansichten gewannen um so größere Bedeutung, seit sie offiziell durch die Women's Liberal Federation vertreten wurden, die mit der liberalen Partei Hand in Hand arbeitet, und über 100000 Mitglieder zählt. Im Jahre 1893 erhob die Generalversammlung des Verbandes den Widerstand gegen den gesetzlichen Arbeiterinnenschutz und die Forderung eines völlig gleichen Schutzes für Männer und Frauen zum Beschluß,--ein Beweis, wie die Idee der rein mechanischen Gleichstellung der Geschlechter die Köpfe verwirrt hatte. Als die Regierung dann 1895 dem Parlament Abänderungen des Fabrikgesetzes und Zusätze dazu vorlegte, die eine Erweiterung des Arbeiterinnenschutzes zum Ziele hatten, entfaltete der Verband eine fieberhafte Agitation dagegen, die selbst davor nicht zurückscheute, die Ausdehnung der Schutzzeit für Schwangere und Wöchnerinnen zu bekämpfen, und nicht nur gegen den gesetzlichen Schutz der Arbeiterinnen im besonderen, sondern gegen den Arbeiterschutz im allgemeinen Stellung nahm.[895] Die Gegner der Arbeiterschutzgesetzgebung fanden in diesem Vorgehen einen starken Rückhalt, und es gelang den vereinten Kräften der Frauen, die für Freiheit und Gleichheit einzutreten meinten, und der Männer, die rein egoistische Unternehmerinteressen vertraten, eine Anzahl wichtiger Bestimmungen zwar nicht zu Fall zu bringen, wohl aber bedeutend abzuschwächen. Indessen ist nach und nach ein leiser Umschwung in den Ansichten des Verbandes eingetreten, der dadurch zum Ausdruck kam, daß er in seiner Generalversammlung im Jahre 1899 zwar abermals gegen jeden besonderen Arbeiterinnenschutz sich aussprach, aber nur mit einer schwachen Majorität von 33 Stimmen. Seitdem verficht die Zeitschrift English Women's Review mit verdoppeltem Eifer den alten frauenrechtlerischen Standpunkt und sucht ihn wesentlich dadurch zu stützen, daß sie alle diejenigen Fälle ihren Lesern vorführt, aus denen hervorgeht, daß der gesetzliche Arbeiterinnenschutz auf die Erwerbsverhältnisse nachteilig gewirkt hat. Daß solche Fälle in Zeiten des Uebergangs zahlreich sind, daß es Arbeiterinnen infolge der Beschränkung der Arbeitszeit, des Verbots der Nachtarbeit oder gar des Ausschlusses aus bestimmten gesundheitsschädlichen Berufen schwer fällt, neue Stellungen sich zu verschaffen, ist zweifellos. Und es ist eine aus der ganzen Erziehung, vor allem aber aus der intensiven Beschäftigung mit der Wohlthätigkeit erklärliche Eigenschaft der Frauen, über der Härte des Einzelfalls den Vorteil für das Ganze vollständig zu übersehen. Sie sind gewohnt, den Kindern, den Kranken, den Arbeitsunfähigen, kurz den Schwachen helfend und schützend zur Seite zu stehen und sie schrecken, ganz vom Gefühlsstandpunkt beherrscht, vor dem grausamen aber leider unvermeidlichen Weg zurück, um der Gesamtheit willen das Schicksal Einzelner zu gefährden. So verwirft ein sehr großer Teil frei denkender Engländerinnen unter dem tönenden Kampfruf "Free Labour Defense" den Arbeiterinnenschutz, weil die arme Witwe nicht mehr ins Endlose arbeiten kann, und es ihren Kindern daher an Brot mangelt, weil das Fabrikmädchen aus der Bleifabrik keine Arbeit mehr findet und der Schande in die Arme fällt. Um so erstaunlicher war es, daß der liberale Frauenverband sich prinzipiell für einen gesetzlichen Schutz der Heimarbeit erklärte. Begreiflich wird das nur, wenn man sich klar macht, daß es sich dabei nicht um den Ausdruck erweiterter Erkenntnis, sondern im wesentlichen um einen Akt der Selbstverteidigung und des persönlichen Interesses handelt. Nicht der Schutz der Arbeiterin vor Ausbeutung steht im Vordergrunde, sondern der Schutz der Konsumenten vor gesundheitlichen Gefahren. Wir haben gesehen, wie groß diese thatsächlich sind, und sowohl in England wie in Amerika wird der Kampf gegen die Hausindustrie, von bürgerlichen Kreisen ausgehend, von diesem Gesichtspunkt aus geführt. Die Ideen des Rechts auf Arbeit, der Gleichstellung der Geschlechter in Bezug auf die Erwerbsmöglichkeiten sind es auch, die die Haltung der deutschen bürgerlichen Frauenbewegung gegenüber der Arbeiterinnenfrage beeinflussen. Im Jahre 1867 richtete der Allgemeine deutsche Frauenverein an den Kongreß der volkswirtschaftlichen Vereine, der in Hamburg tagte, eine Eingabe, in der verlangt wurde, daß darauf hingewirkt werden möge, "die weibliche Arbeitskraft von der Verkümmerung, in der sie sich gegenwärtig befindet, zu retten und zu einem nutzenbringenden Faktor im Staatshaushalt heranzuziehen", und an den Arbeitertag in Gera, der im selben Jahre zusammentrat, wurde gleichfalls eine Zuschrift gesandt, die eine Unterstützung der Frauenarbeit forderte.[896] Der Gedanke des gesetzlichen Arbeiterinnenschutzes mußte in jener Zeit den Frauen um so ferner liegen, als thatsächlich überall der Eintritt der Arbeiterinnen in die Industrie durch die Arbeiter mit allen Mitteln bekämpft wurde. Was damals aber begreiflich war, erscheint nach Jahrzehnten, während deren alle Schranken vor der vordringenden weiblichen Arbeiterschaft fielen, nur als ein Ausfluß blinder Prinzipienreiterei und mangelhafter Kenntnis der einschlägigen Verhältnisse. So allein ist es zu erklären, daß die französische Frauenbewegung durch den zweiten internationalen Kongreß im Jahre 1900,--der seiner ganzen Zusammensetzung nach weit mehr ein nationaler war,--mit großem Nachdruck gegen jeden besonderen Arbeiterinnenschutz Stellung nahm. Immerhin bedeutet die Art wie es geschah einen Fortschritt. In den letzten dreißig Jahren des 19. Jahrhunderts war jene große Bewegung siegreich durch die Welt gezogen, an deren Spitze Marx, Engels und Lassalle standen. Der Sozialismus, wütend bekämpft von der bürgerlichen Gesellschaft, drang trotzdem, wie die Luft, die wir atmen, durch geschlossene und verbarrikadierte Thüren und Fenster hinein. In vielen seiner Züge war er geradezu prädestiniert, die Frauen zu gewinnen; wie einst das Christentum zahllose Jüngerinnen an sich zog, weil es an das Gefühl appellierte, weil es den "Mühseligen und Beladenen" zu helfen versprach, so ist es die Gefühlsseite des Sozialismus, die heute so stark auf die Frauen wirkt, oft ohne daß sie es wissen und meist ohne daß sie es eingestehen wollen. Wo es sich um bürgerliche Frauen handelt, hört ihr Verständnis und ihre Zustimmung meist da auf, wo der Sozialismus als Wissenschaft der Wurzel des gesellschaftlichen Uebels kritisch zu Leibe geht, sie haben weder den Mut noch die logische Konsequenz, den Weg bis zu Ende zu verfolgen. Aber ihre Gefühlswelt ist durch ihn befangen; kürzere Arbeitszeit, höherer Lohn, Schutz den Frauen und Kindern--das sind Ideen, die ihnen, denen die Armut in jeder Gestalt so leicht zu Herzen geht, sympathisch sein müssen. Auch die Form der Beschlüsse des französischen Kongresses von 1900 ist auf den wachsenden Einfluß des französischen Sozialismus zurückzuführen. Sie lehnen zwar den gesetzlichen Schutz für weibliche Arbeiter ab,--eine Reminiszenz an die Frauenrechtelei,--aber sie verlangen ihn in ausgedehntem Maße für beide Geschlechter, indem sie die grundlegende Forderung der organisierten Arbeiterschaft,--den Achtstundentag,--an die Spitze stellen.[897] Am interessantesten und nachhaltigsten jedoch dokumentiert sich der Einfluß der Arbeiterbewegung auf die Haltung der deutschen bürgerlichen Frauenbewegung gegenüber der Arbeiterinnenfrage. daß es ihr möglich war, mit bestimmten ihrer Ideen in ihr Fuß zu fassen, ist die natürliche Folge der völligen Vernachlässigung der Frauenfrage durch die bürgerlichen Parteien Deutschlands. Indem der englische Liberalismus die Forderungen der Frauen nicht nur ernst nahm, sondern auch vielfach acceptierte, und er ebenso wie die konservative Partei den Drang der Frauen zu politischer Thätigkeit geschickt für sich ausnutzte, sie gewissermaßen vor ihren Wagen spannten, zeigten sie eine kluge Voraussicht, die den Deutschen ganz abging: die Frauen hatten einen Rückhalt, eine Stütze an ihnen, während die deutschen Frauen bis vor kurzem von allen bürgerlichen Parteien gleichmäßig geächtet waren. Das Eindringen sozialer Ideen in die deutsche bürgerliche Frauenbewegung vollzog sich natürlich außerordentlich langsam und setzte äußerlich bemerkbar erst dann ein, als der Bannfluch, der mit dem Sozialistengesetz den Sozialismus und seine Vertreter in den Augen der bürgerlichen Welt getroffen hatte, von ihm genommen war. Noch 1872 erklärte Fräulein Auguste Schmidt, die eigentliche Führerin des Allgemeinen deutschen Frauenvereins, der damals fast allein die Frauenbewegung repräsentierte, die Bildung für den eigentlichen Kern- und Schwerpunkt der Frauenfrage.[898] Wenige Jahre später, angesichts des Sozialistengesetzes, hielt sie sich für verpflichtet, die deutsche Frauenbewegung gegen jeden Verdacht revolutionärer Bestrebungen öffentlich zu verwahren.[899] Erst 1881, zum ersten Male wieder seit der Gründung des längst eingegangenen Arbeiterinnenvereins im Jahre 1869 durch Luise Otto, beschäftigte sich die Generalversammlung des Vereins, infolge eines Referats von Fräulein Marianne Menzzer, mit der traurigen Lage der Arbeiterinnen. Ihre Forderung: "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit", die in England und Frankreich längst aufgestellt worden war und durchaus frauenrechtlerischen Ursprungs ist, fand lebhaften Widerhall.[900] Als dann zwei Jahre später dieselbe Frage zur Beratung stand, zeigte sich die ganze Einsichtslosigkeit der Versammlung darin, daß sie in erster Linie vorschlug, die Lage der Arbeiterinnen durch die moralische Beeinflussung der Fabrikanten und dadurch zu unterstützen, daß die Frauen sich verpflichten sollten, nur in solchen Geschäften zu kaufen, deren Arbeiterinnen guten Lohn erhalten. Ein Fortschritt jedoch trat damals schon hervor: einige wenige Frauen, unter Leitung von Frau Guillaume-Schack, befürworteten statt dessen die Gründung von Arbeiterinnen- und Gewerkvereinen,[901] Frau Guillaume-Schack war die erste ausgesprochene Sozialistin in der bürgerlichen Frauenbewegung. Als sie mit ihren Ansichten nicht durchdringen konnte und der bürgerlichen Frauenbewegung den Rücken wandte, schien es, als ob damit das Interesse an der Arbeiterinnenfrage wieder versiegt sei. Im Stillen aber wirkte es fort, besonders in den zahlreichen, neu entstehenden Vereinen, unter denen der Verein "Frauenwohl" in Berlin sich nach und nach unter Leitung von Frau Minna Cauer und unter dem Einfluß von Frau Jeanette Schwerin zu dem radikalsten entwickelte. Von ihr ging die Agitation für Anstellung weiblicher Gewerbeinspektoren aus, sie versuchte mit aller Energie die Frauenbewegung aus der Bahn der Wohlthätigkeit in die sozialer Hilfsarbeit hineinzulenken. Dieser ganzen Strömung entstand im Jahre 1894 ein Organ in der durch mich und Frau Minna Cauer gegründeten "Frauenbewegung". Wie sehr es aber noch Eclaireur-Dienste waren, die hier geleistet wurden, wie tief die Angst vor dem Sozialismus der bürgerlichen Frauenbewegung noch in allen Gliedern lag, so daß selbst die ruhige Vernunft dadurch unterdrückt wurde, das beweist die in demselben Jahr erfolgte Gründung des Bundes deutscher Frauenvereine.[902] Seine Entstehung verdankte er der Anregung einiger Frauen, die gelegentlich des internationalen Frauenkongresses in Chicago 1893 den amerikanischen nationalen Frauenbund kennen gelernt hatten. Sein Zweck war von vornherein kein propagandistischer, sondern ein vereinigender, der die Frauenvereine aller Richtungen zusammenfassen und "den Einfluß aller Frauen solchen allgemeinen Arbeitsgebieten" zuwenden wollte, "zu denen alle von Herzen ihre Zustimmung geben können".[903] Von, diesem Bündnis nun, das gar keiner bestimmten Richtung zu dienen vorgab, wurden, nach dem Ausspruch der Vorsitzenden der Gründungsversammlung, Fräulein Auguste Schmidt, "die sozialistischen Arbeiterinnenvereine selbstverständlich" ausgeschlossen, und in diesem Sinne stimmte die überwiegende Majorität der Anwesenden. Unter den 34 Delegierten, die an der Sitzung teilnahmen, fanden sich nur fünf, die auf meine Initiative hin gegen diese engherzige, die ganze Gründung von vornherein brandmarkende Auffassung öffentlichen Protest erhoben. Als Rechtfertigung, nicht etwa als Entschuldigung seines Vorgehens erklärte der Bund wiederholt und noch zuletzt in einer seiner offiziellen Schriften[904], daß die betreffenden Vereine zum Beitritt nicht hätten aufgefordert werden können, weil das Gesetz das in Verbindung treten politischer Vereine, und als solche seien die Arbeiterinnenvereine anzusehen, unmöglich mache. Das Gesetz aber verbietet noch heute in den meisten Staaten Deutschlands die Gründung politischer Vereine durch Frauen und die Teilnahme der Frauen an solchen. Es gab demnach in diesem Sinn überhaupt keine "sozialistischen" Arbeiterinnenvereine und die ganze Beweisführung des Bundes soll nur noch heute die Angst, sich öffentlich zu kompromittieren, verschleiern. Thatsächlich haben inzwischen soziale Reformbestrebungen in keiner anderen Organisation der bürgerlichen Frauenbewegung mehr an Einfluß gewonnen, als im deutschen Bunde. Schüchtern setzten sie ein mit der Forderung an die Kommunen, Kinderhorte einzurichten und an die Regierungen, weibliche Gewerbeinspektoren anzustellen, und innerhalb sechs Jahren haben sie sich soweit entwickelt, daß der Bund von sich sagen kann: "In der Frage des Arbeiterinnenschutzes vertritt der Bund denselben Standpunkt wie die organisierten deutschen Arbeiterinnen"[905], d.h. wie die Sozialdemokratie. In rascher Folge, mit jenem jugendlichen Ungestüm aller derer, die eine Wahrheit plötzlich erkannt haben, petitionierte er bei den Volksvertretungen und Regierungen um die Ausdehnung des Wahlrechts und der Wählbarkeit zu den Gewerbegerichten auf weibliche Arbeitgeber und Arbeiter, um den Achtuhrladenschluß, zweistündige Mittags-, je eine viertelstündige Frühstücks- und Vesperpause, den achtstündigen Arbeitstag und den Fortbildungszwang für jugendliche Angestellte im Handelsgewerbe, um die Ausdehnung der Arbeiterinnenschutzbestimmungen auf die Hausindustrie, um die Einführung obligatorischer Fortbildungsschulen für Mädchen, um die Schaffung eines einheitlichen Reichsvereins- und Versammlungsrechts und Gewährung gleicher Rechte für die Frauen wie für die Männer. Zugleich regte die 1899 gegründete Kommission für Arbeiterinnenschutz an, Enquêten der Lage der Heimarbeiterinnen zu unternehmen. Dementsprechend hat in Leipzig der Allgemeine deutsche Frauenverein Untersuchungen der Frauenarbeit im Kürschnergewerbe, und in Dresden der Rechtsschutzverein solche der Heim- und Fabrikarbeit der Strohhutnäherinnen veranstaltet. Die Bedeutung aller dieser Maßnahmen läßt sich nicht nur am Vergleich mit der nach anderen Richtungen so vorgeschrittenen französischen und englischen Frauenbewegung ermessen, sondern vor allem daran, daß sie von 137 Vereinen ausgehen, deren 71000 Mitglieder sich im wesentlichen aus dem rückständigen, antisozialistischen deutschen Bürgertum zusammensetzen. Wahrlich, ein deutliches Zeichen für die Macht sozialer Ideen! Auch abseits vom Bunde, in kirchlichen Kreisen, fanden sie Eingang. So im evangelisch-sozialen Kongreß durch den Einfluß zweier mit der Lage der Arbeiterinnen vertrauter Frauen, Frau Elisabeth Gnauck-Kühne und Fräulein Gertrud Dyhrenfurth, und sie beginnen selbst in dem orthodoxen evangelischen Frauenbund durchzudringen. Selbstverständlich lehnt die bürgerliche Frauenbewegung nach wie vor jede Gemeinschaft mit dem Sozialismus ab, und dokumentiert das vielfach durch Unterlassungssünden, durch Worte und Thaten. Als die proletarischen Frauenorganisationen im Jahre 1895 unter dem Zeichen des drohenden Umsturzgesetzes in der schlimmsten Weise verfolgt und geschädigt wurden und die Gelegenheit geboten gewesen wäre, die Solidarität mit den Arbeiterinnen zu beweisen, hüllte die offizielle Vertretung der bürgerlichen Frauenbewegung sich in Schweigen. Eine Protesterklärung an den Reichstag gegen die Umsturzvorlage, die ich veröffentlicht hatte, fand nur verhältnismäßig wenig Unterschriften. Und bei Gelegenheit der großen Agitation gegen das bürgerliche Gesetzbuch seitens des Bundes deutscher Frauenvereine, die eine Flut von Reden, Artikeln, Broschüren und Petitionen mit sich führte, blieben die für die Proletarierin so wichtigen Fragen des Rechts auf dem Gebiete des Arbeitsvertrags, der Gesindeordnungen, der Stellung der ländlichen Arbeiter von alledem völlig unberührt. Wie vorsichtig und zurückhaltend die Mehrheit der Frauenrechtlerinnen Deutschlands der Arbeiterinnenbewegung gegenübersteht, dafür noch folgendes Beispiel: Unter der Leitung des Vereins "Frauenwohl" entstand innerhalb des Bundes ein Verband fortschrittlicher Frauenvereine, der weniger in seinen Bestrebungen,--sie decken sich fast ganz mit denen des Bundes,--als in ihrer energischen Betonung und radikalen Färbung von ihm abweicht. Er stellte den Antrag, der Bund möge eine Verständigung zwischen der sozialistischen und bürgerlichen Frauenbewegung für wünschenswert erklären, wurde aber damit zurückgewiesen und es trat eine äußerst matte Erklärung an seine Stelle, wonach "die Möglichkeit einer Verständigung von Fall zu Fall in Betracht" gezogen werden sollte. Am deutlichsten aber trat der bürgerliche Klassencharakter der Frauenbewegung hervor, als im Jahre 1899 die häuslichen Dienstboten anfingen, sich auf ihre Menschenrechte zu besinnen, und sich gegen die unwürdige Lage, in der sie sich befinden, aufzulehnen. Bis ins innerste Herz wurde die ganze bürgerliche Gesellschaft dadurch getroffen; solange die Arbeiterinnenbewegung sich außerhalb der eignen vier Wände abspielte, konnte sie noch auf Sympathien rechnen, besonders bei den Frauen, die keine Unternehmer waren, also nichts von ihren Forderungen glaubten fürchten zu müssen. Die Dienstbotenfrage aber machte sich in ihrem eigensten Reich, im Hause selbst, empfindlich geltend, sie verlangte direkte Opfer von ihnen und damit verwandelte sich, von wenigen Ausnahmen abgesehen, ihr Wohlwollen in Abneigung, ja vielfach in Haß, der alle diejenigen in Acht und Bann erklärte, die mit der Dienstbotenbewegung sympathisirten. Schon die Haltung des Berliner Internationalen Frauenkongresses war charakteristisch; für lange Berichte über Wohlthätigkeitsorganisationen war Zeit in Fülle vorhanden, als aber Dr. Schnapper-Arndt die Dienstbotenfrage erörtern wollte, konnte er nicht zu Ende sprechen, und niemand ging in der Diskussion darauf ein. Noch schlimmer war das Auftreten des Berliner Hausfrauenvereins unter Leitung von Frau Lina Morgenstern: um das "Verlieren" der in Deutschland üblichen, mit Zeugnissen versehenen Dienstbücher wirkungslos zu machen, verlangte er die direkte Einreichung dieser Zeugnisse an die Polizei, damit die Herrschaften hier stets Einsicht von ihnen nehmen könnten. Die Dienstbotenbewegung selbst schien den Frauen zunächst die Zunge gelähmt zu haben. Erst allmählich entschloß man sich, sie vorsichtig und zurückhaltend zu erörtern; persönlichen Anteil daran nahmen aber nur wenige Frauen aus der christlich-sozialen und der radikalen Frauenbewegung. Der Bund deutscher Frauenvereine konnte sich zu nichts weiter entschließen als zu einer Petition um Einführung der Unfallversicherung für das häusliche Gesinde, und eine Anzahl Vereine erklärten mit großem Pathos, die Mißachtung, unter der die Dienstboten zu leiden haben, dadurch zu beseitigen, daß sie von nun an nicht mehr Dienstboten, sondern "Hausgehilfen" zu nennen seien! Ob ihnen das für den Hängeboden und sechzehn Stunden Arbeitszeit als ein ausreichendes Aequivalent erscheint?! Etwas energischer äußerte sich eine der Frauenrechtlerinnen, Frau Eliza Ichenhäuser, indem sie noch den Ersatz des Dienstbuches durch ein fakultatives Arbeitszeugnis und die gesetzliche Festlegung eines Wochenminimums an Freiheit forderte.[906] Der Verband fortschrittlicher Frauenvereine aber zeigte, wie eng thatsächlich die Grenzen für seine sogenannt radikalen Anschauungen gezogen sind, indem er sich in seiner Generalversammlung im Oktober 1901 nicht einmal zu dieser Forderung entschließen konnte, sondern sich nur darauf beschränkte, die Abschaffung der Gesindeordnungen, die Ausdehnung der Unfall- und Krankenversicherung auf die Dienstboten, und die Zuständigkeit der Gewerbegerichte für Rechtsstreitigkeiten, die aus dem Dienstverhältnis sich ergeben, zu verlangen. Das Haus und seine Ordnung ist thatsächlich vor allem für die deutsche Frau ein Noli me tangere. Nichts zwang sie bisher von der primitiven Art ihrer Haushaltung und Wirtschaftsführung abzugehen, und wie es eine alte Erfahrung ist, daß das Gute nur ausnahmsweise um des Guten willen geschieht und soziale Reformen niemals allein um ihrer selbst willen eingeführt werden, ein äußerer Zwang sie vielmehr zur Notwendigkeit machen muß, so wird eine Aenderung dieser Verhältnisse, die die traurige Lage der Dienstboten bedingen, erst dann erfolgen, wenn der Mangel an häuslichen Lohnarbeitern dazu zwingt. Beweis dafür ist die Haltung der bürgerlichen Frauen gegenüber der Dienstbotenfrage im Ausland, wo es mehr und mehr an Kräften fehlt, die sich dem Hausdienst zur Verfügung stellen. Nicht nur, daß die Arbeits- und Lebensbedingungen überall bessere sind als in Deutschland, daß Einrichtungen aller Art den Dienst erleichtern, daß weder Dienstbücher, noch Ausnahmerechte, wie unsere und die österreichischen Gesindeordnungen, irgendwo noch existieren, auch das Dienstverhältnis selbst verschwindet mehr und mehr. Der Pariser Frauenkongreß von 1900 lehnte zwar die Beschränkung der Arbeitszeit ab, er verlangte aber eine Festsetzung der Ruhepausen, was sich in der Praxis als ziemlich dasselbe herausstellen dürfte. Auf dem Londoner Frauenkongreß ein Jahr vorher wurde von einer Rednerin unter lebhaftem Beifall die Ansicht vertreten, für alle häuslichen Dienste, außer dem Hause wohnende Arbeitskräfte heranzuziehen, wie es jetzt schon vielfach geschieht, wenn Kochfrauen, Aufwärterinnen, Lohndiener beschäftigt werden.[907] In Amerika hat sich zu diesem Zweck ein besonderer Frauenverein gebildet, der für den häuslichen Dienst die Arbeitsvermittlung in Händen hat, und bei dem die Hausfrauen für jede Art Arbeit stunden- und tageweise Mädchen engagieren können. Eine andere Art, dem Mangel an Dienstboten zu begegnen und die Hausfrau zu entlasten,--wir sehen auch hier, wie bei der Stellungnahme der bürgerlichen Frauenbewegung zur Hausindustrie, daß es in erster Linie das persönliche Interesse ist, das zu Reformen zwingt,--wurde auf der Konferenz der englischen Gesellschaft für Frauenarbeit im Jahre 1899 vorgeschlagen: "Ein spekulativer Baumeister," so sagte die Rednerin, "sollte hier der Pionier sein, indem er Mietshäuser mit je einer Zentralküche und einer Zentralwaschküche baut.... Man hat berechnet, daß man halb so viel für Nahrung ausgeben würde, wenn die Verschwendung an Materialien und Arbeitskräften, die unzweckmäßige Kochart wegfielen.... Warum also hundert Herdfeuer anstecken, wenn eines genügt, warum hundert Küchengeräte abwaschen, wenn nur eines nötig gewesen wäre.... Was finden wir denn heute in den berühmten, poetisch verherrlichten englischen Häusern: schlechtes Essen, Fettgeruch, Wäschedunst und abgearbeitete Frauen."[908] Genau denselben Standpunkt vertritt eine Amerikanerin, wenn sie sagt[909]: "Während jetzt zwanzig Frauen in zwanzig Haushalten den ganzen Tag arbeiten und ihre verschiedenen Pflichten doch ungenügend erfüllen, könnte dieselbe Arbeit besser und in kürzerer Zeit durch wenige Spezialisten ausgeführt werden." Die Notwendigkeit der Organisation der Proletarierinnen als Mittel zu ihrer Befreiung hat die bürgerliche Frauenbewegung am spätesten erkannt. Selbstverständlich: Denn das bedeutet einen entschiedenen Bruch mit der alten Anschauungsweise, die darauf beruht, daß die Armen Wohlthätigkeit und Recht aus den Händen der Herrschenden entgegen zu nehmen haben. Sich durch Macht zum Recht zu verhelfen, ist in den Augen der meisten heute noch gleichbedeutend mit Revolution. Mehr noch gilt hier, was bei den Fragen der Gesetzgebung gilt, daß die Initiative niemals von den Frauenrechtlerinnen ausging. Sie traten erst dann als Organisatorinnen und Agitatorinnen der Gewerkschaften auf den Plan, als die Proletarier selbst die schwerste Arbeit, die Erringung der gesetzlichen Anerkennung hinter sich hatten, und eine Gefahr für Staat und Gesellschaft nicht mehr in ihnen erblickt wurde. In der ersten Zeit der Beteiligung der bürgerlichen Frauen an der Gewerkschaftsbewegung, die in das achte Jahrzehnt des 19. Jahrhunderts fällt, war ihr Einfluß ein direkt nachteiliger. Sie trugen, wie in die Kämpfe um den Arbeiterschutz, frauenrechtlerische Ideen hinein und statt daß die Solidarität der Arbeiterin mit dem Arbeiter sofort zu energischem Ausdruck kam, wurde die ursprünglich frauenrechtlerische Männerfeindschaft dadurch propagiert, daß man Gewerkschaften mit ausschließlich weiblichen Mitgliedern ins Leben rief. Wir sahen bereits, wie die englische Women's Trades Union Provident League gleich im Anfang ihres Bestehens unter die Leitung von Damen der hohen Aristokratie geriet, und es daher geraume Zeit dauerte und erst die Folge vieler bitterer Erfahrungen und harter Enttäuschungen war, ehe die Propaganda für Nur-Frauen-Gewerkschaften der für gemischte Gewerkschaften Platz machte. Der gefestigten Erkenntnis der Arbeiter Englands und der Macht ihrer Organisationen ist es zu verdanken, daß heute auch manche Frauen der Bourgeoisie, Lady Dilke an der Spitze, einsehen, daß nicht das Geschlecht, sondern die Klasse das Bindemittel der Solidarität sein muß. In Frankreich tritt gerade in dieser Richtung der frauenrechtlerische Standpunkt noch schroff hervor, weil die Vertreterinnen der bürgerlichen Frauenbewegung erst in allerjüngster Zeit begonnen haben, sich mit der Organisation der Arbeiterinnen zu beschäftigen und ihnen nicht, wie in Deutschland, eine kräftige einheitliche Arbeiterinnenbewegung gegenübersteht. Sie haben in Paris in rascher Folge die verschiedensten Frauengewerkschaften geschaffen, für die diejenige der weiblichen Typographen,--von der "Fronde" und ihrer Direktorin ausgehend,--besonders charakteristisch ist: sie steht in schroffem Gegensatz zu den männlichen Kollegen, und kämpft, entgegen dem Gesetz und den Grundsätzen der gesamten Arbeiterschaft, gegen das Verbot der Nachtarbeit für Frauen, wenigstens in ihrem Gewerbe. Ein anderes Prinzip, ebenso schädigend für die Interessen der Arbeiterinnen, kommt in den Organisationen zum Ausdruck, die kirchliche Kreise schufen und erhalten. Sie umfassen, wie das Syndikat l'Aiguille in Paris, Unternehmer und Angestellte, wodurch die Möglichkeit des Kampfes um bessere Arbeitsbedingungen von vornherein ausgeschlossen ist, oder sie sind, wie die Société de Secours mutuel, die Gesellschaften La Couturière, La Mutualité maternelle, l'Avenir fast ausschließlich Wohlthätigkeitsvereine, die unter strengem kirchlichen Regimente stehen. Die Verwischung des eigentlichen Charakters der Gewerkschaften als sozialer Kampforganisationen durch den Einfluß bürgerlicher Elemente tritt aber nirgends so deutlich zu Tage als in Deutschland. Sehr spät erst, von einzelnen fruchtlosen Bemühungen abgesehen, ist die bürgerliche Frauenbewegung der gewerkschaftlichen Frage näher getreten und zwar zuerst in einem Berufskreis, der ihr persönlich am nächsten stand: in dem der Handelsangestellten. In vollständiger Verkennung der Tendenzen der Gewerkschaftsbewegung, die positive Resultate nur durch Zusammenschluß der Arbeiter allein erreichen und die Schmutzkonkurrenz der Frauen nur durch ihre Vereinigung mit den männlichen Arbeitsgenossen beseitigen kann, gründete der Verein "Frauenwohl" zuerst in Berlin den Hilfsverein für weibliche Angestellte, der nicht ausschließlich die Frauen organisiert, sondern Arbeiter und Arbeitgeber umfaßt. In verschiedenen Großstädten Deutschlands wurden ähnliche Vereine geschaffen und die Handelsangestellten strömten ihnen um so eher zu, als ihnen nicht nur Vorteile aller Art,--deren Wert für sie wir gewiß nicht verkennen wollen,--geboten werden, sondern der ursprüngliche Standesdünkel der Töchter der kleinen Bourgeoisie hier genährt wird. Die Zahlen der auf diese Weise organisierten Frauen sind folgende: Berlin 13000 Frankfurt a. M.800 Breslau 950 Königsberg i. Pr. 600 Kassel210 Köln 400 Stuttgart345 Leipzig 700 Magdeburg160 Bromberg 120 Danzig240 München 210 Thorn 60 Stettin 150 Mainz 115 Mannheim 210 Posen 150 Hamburg 600 Dresden 120 --------------- Im ganzen 19140 Die Bedeutung dieser Organisationen ist daher keineswegs zu unterschätzen, wenn auch angenommen werden kann, daß von den Organisierten etwa 20 bis 25 % den Unternehmerkreisen angehören. Aber alles, was sie, infolge ihrer numerischen Stärke, ihren Mitgliedern bieten, kaufmännische Ausbildung, Fortbildungskurse, Bibliothek, Vorträge, Theater, Ferienaufenthalte, Stellenvermittlung, Krankenversicherung u.s.w., wird durch den großen Schaden aufgewogen, den sie ihnen zufügen, indem sie das Abhängigkeitsgefühl von den Arbeitgebern und dem bürgerlichen Element in ihrer Mitte in den an sich schon rückständigen Mitgliedern befestigen, das Aufkommen des Solidaritätsgefühls mit den Lohnarbeitern aller Berufe unterdrücken, und die Kräfte, die einer so starken Organisation innewohnen, brach liegen lassen. Noch deutlicher tritt der einseitige, die Arbeiterinnenfrage völlig verkennende Standpunkt der bürgerlichen Frauenbewegung in dem ersten Versuch einer Dienstbotenorganisation hervor, wie ihn Mathilde Weber 1894 durch die Gründung des Vereins der Hausbeamtinnen unternahm.[910] Auch sie dachte dabei allein an die Töchter der eigenen Klasse: die Gesellschafterinnen, Stützen der Hausfrau, Wirtschafterinnen, Kindergärtnerinnen, kurz an alle diejenigen, deren Stellung sich von dem einfachen Dienstmädchen meist nur durch den Titel "Fräulein" unterscheidet. Die Verwaltung dieses Vereins liegt ausschließlich in den Händen der Herrschaften und die Mitglieder haben so wenig zu sagen, daß die Generalversammlung sich auch dann für beschlußfähig erklärt, wenn nur der Vorstand anwesend ist! Demgegenüber bedeutete der fünf Jahre später gegründete Verein Berliner Dienstherrschaften und Dienstangestellter immerhin einen leisen Fortschritt, indem er zwar, wie die Vereine der Handelsangestellten auf dem unmöglichen Harmoniestandpunkt zwischen Unternehmer und Arbeiter steht, aber diesem doch dieselben Rechte einräumt als jenem. Die Gefahr der Verwischung und Unterdrückung des Solidaritätsgefühls, des allein zum Selbstbewußtsein erziehenden Klassenbewußtseins ist aber überall gleich groß. So auch in den Versuchen der Vertreterinnen der christlichen Frauenbewegung, die Heimarbeiterinnen zu organisieren; wie z.B. in Berlin, wo der 1899 gegründete Verein etwa 200 Mitglieder zählt. Sie laufen im wesentlichen auf Wohlthätigkeit hinaus und nähren in den Proletarierinnen jenen verderblichen Sklavensinn, der von Rechten nichts weiß, sondern alles, was ihm geboten wird, demütig und dankbar aus der Hand des Herrn entgegennimmt. Die alleinige Ausnahme von der Regel, das erste Zeichen einer reiferen Erkenntnis bildet der von Münchener Frauenrechtlerinnen gegründete Kellnerinnenverein: er ist, auch was seine Leitung betrifft, ein reiner Arbeiterinnenverein, der von vornherein keinerlei Harmonie zwischen Unternehmern und Angestellten heuchelte und in seinen Forderungen nicht zurückhaltend war. Der einzige Punkt, der an die Gründer gemahnt, ist die Thatsache, daß der Verein ausschließlich auf weibliche Mitglieder zugeschnitten ist, dessen Bedeutung aber dadurch wesentlich abgeschwächt wird, daß in München männliche Kellner zu den Ausnahmen gehören. Von den 2 bis 3000 Münchener Kellnerinnen sind 230 Vereinsmitglieder. Die Zurückgebliebenheit der bürgerlichen Frauenbewegung in Bezug auf die gewerkschaftliche Organisation ist auf Grund ihres Ursprungs vollkommen verständlich; die wirtschaftliche Not, die sich in dem Ausschluß der weiblichen Arbeitskraft aus allen bürgerlichen Arbeitsgebieten ausdrückte, rief sie hervor, ein Kampf gegen den Mann, ein mehr oder weniger gewaltsames Vordringen in seine Berufssphären war die Folge. Die bürgerliche Frauenwelt bildete gewissermaßen eine gegen den Unterdrücker solidarisch verbundene Klasse der Unterdrückten, und sie lebte des Glaubens, daß ihre Interessen die Interessen des gesamten weiblichen Geschlechtes sind. Diese Anschauungsweise ist dort am meisten eingewurzelt, wo den Forderungen der Frauen der zäheste Widerstand entgegengesetzt wird, wo man ihre Bewegung geringschätzt, wo sie noch nicht den mindesten politischen Einfluß haben. Dahin gehört vor allem Deutschland. Hier fühlen sie sich als eine Partei für sich, und es ist nur die idealistische Verbrämung einer traurigen Thatsache, wenn sie nicht müde werden, zu erklären: wir stehen "über" den Parteien; ihr naives Selbstgefühl und ihr völliger Mangel an Einsicht in die sozialen und wirtschaftlichen Entwicklungsgesetze tritt noch hinzu, um es möglich zu machen, daß sie in dem Kampf zwischen Kapital und Arbeit nur das künstliche Produkt politischer Parteiungen sehen und auch hier Frieden zu stiften glauben, wenn sie die "ärmeren Schwestern" in ihre Arme ziehen. Sie verstehen nicht, oder wollen nicht verstehen, daß ihre Wege sich völlig voneinander scheiden. Wohl ist auch der Ursprung der Arbeiterinnenbewegung die wirtschaftliche Not, aber sie äußert sich nicht im Ausschluß der weiblichen Arbeitskraft aus den Arbeitsgebieten durch den Mann, sondern in der übermäßigen Ausbeutung der Arbeitskräfte beider durch den Kapitalismus. Ihr Klasseninteresse verbindet sie daher nicht mit ihren Geschlechtsgenossinnen, sondern mit ihren Arbeits- und Leidensgenossen. Wo die bürgerliche Frauenbewegung dieses Interesse nicht aufkommen läßt, wie durch zahlreiche ihrer Wohlthätigkeitsinstitutionen, wo sie an seine Stelle die Interessengemeinschaft mit den Vertretern des Kapitalismus zu setzen sucht, wo sie das Gefühl der Solidarität der weiblichen mit den männlichen Arbeitern bewußt oder unbewußt erschüttert und unterdrückt, wie fast durchweg in ihren Organisationsversuchen, wo sie sich endlich der Hebung der Arbeiterklasse direkt widersetzt, wie durch die Ablehnung der Arbeiterschutzgesetzgebung, da ist sie eine gefährliche Feindin der Arbeiterinnen, ein Hindernis auf dem Wege zur Lösung der Arbeiterinnenfrage. Die einzig richtige Haltung, die sie ihr gegenüber einnehmen, den einzigen Nutzen, den sie stiften kann, ist die Verbreitung und Vertiefung der Erkenntnis der Notlage des weiblichen Proletariats und die Propagierung der Arbeiterschutzgesetze im Sinne der Arbeiter selbst. Nicht zu einer unmöglichen Harmonie zwischen den Klassen, wohl aber zu einer schließlichen Aufhebung der Klassengegensätze würde sie, freilich unbeabsichtigt, dadurch die Wege ebnen helfen. 9. Die sozialpolitische Gesetzgebung und ihre Aufgaben. Der Arbeiterinnenschutz. Die Gesetzgebung zu Gunsten der arbeitenden Klasse war das Resultat eines zähen Kampfes der Unterdrückten gegen die Unterdrücker und entsprang viel weniger ethischer Einsicht oder humanitären Bestrebungen, als dem Selbsterhaltungstrieb der herrschenden Klasse. Diese charakteristischen Züge tragen bereits die ersten Anfänge der englischen Arbeiterschutzgesetzgebung des vorigen Jahrhunderts. Die verheerenden Seuchen, die sich in den Fabrikzentren Englands entwickelten und die kindlichen Arbeiter in Scharen dahinrafften, nötigten zu dem ersten Schutzgesetz des Jahres 1802. Die nationale Gefahr eines frühzeitigen Verbrauches des Menschenmaterials wurde aber schließlich auch von allen anderen Staaten anerkannt. Selbst zu den schwächlichen Versuchen eines gesetzlichen Kinderschutzes entschloß man sich indessen erst, als die grauenhaftesten Zustände mit nicht zu übersehender Deutlichkeit an das Licht des Tages traten und die öffentliche Meinung in starke Erregung versetzt worden war. Im Namen der Freiheit verteidigten die Fabrikanten die schrankenlose Unterdrückung und Ausbeutung der Arbeiter. Sie beriefen sich dabei auf das Recht der freien Selbstbestimmung, das durch den Eingriff des Staates in das Verhältnis zwischen Unternehmern und Arbeitern verletzt würde und wurden darin durch die manchesterliche Nationalökonomie unterstützt. Aber wie einerseits die moderne Produktionsweise ihnen zu Macht und Reichtum verhalf, so entwickelte sich andererseits mit ihr jener wichtige Faktor, der der Ausbreitung ihrer Machtsphäre einen Damm entgegenzusetzen vermochte: die moderne Arbeiterbewegung. Wie sie Schritt für Schritt vordrang, immer wieder zurückgestoßen von denen, die in ihr mit Recht den einzigen Feind fürchteten, der ihre Herrschaft erschüttern könnte, wie sie schließlich, am Ende des 19. Jahrhunderts, den herrschenden Klassen in fest gefügter Phalanx gegenübersteht,--das ist ein Werdegang, der auch in der Gesetzgebung seine Spuren hinterlassen hat. Zuerst waren es allein die Frauen, deren gesetzlichen Schutz man durchsetzte. Natürlich genug; denn einmal fiel in Bezug auf sie, die immer Bevormundeten, das Recht der freien Selbstbestimmung nicht so schwer in die Wagschale, und dann hing es von ihnen ab, den Müttern des Volkes, ob auf kommende Generationen arbeitsfähiger Menschen zu rechnen sei. Aber selbst diese, vom Standpunkt der Fabrikanten aus einleuchtenden Gründe blieben lange Zeit hindurch völlig unbeachtet. Es waren der Arbeitsuchenden zu viele, als daß man aus egoistischen Motiven den Schutz der Einzelnen für nötig gehalten hätte: mochten die Frauen mit 25 Jahren arbeitsunfähig sein, mochten die Kinder in Scharen zu Grunde gehen, es gab noch tausendfältigen Ersatz für sie. Eines langen und erbitterten Kampfes bedurfte es, ehe man sich zu den ersten Versuchen einer Arbeiterschutzgesetzgebung entschloß. Von England, der Heimat des Fabrikwesens, ging sie aus. Die Zehnstundenbewegung, an deren Spitze bürgerliche Philanthropen standen, die Chartistenbewegung, in der die ganze Wut der Geknechteten gegen ihre Unterdrücker zum Ausdruck kam,--waren die beiden großen Feldzüge, die mit den ersten spärlichen Siegen der Arbeiter endeten; 1847 wurde der Zehnstundentag für die Textilarbeiterinnen Englands Gesetz. Ihm zur Anerkennung zu verhelfen, war wieder ein Kampf für sich, den die Arbeiter mit Unterstützung der ersten aufopferungsvollen Fabrikinspektoren zu führen hatten. Durch die Einführung schichtweiser Beschäftigung suchten die Fabrikanten zunächst das Gesetz zu umgehen, bis eine neue Verordnung einen Riegel vorschob. Ganz allmählich wurden auch andere Industrien der Fabrikgesetzgebung unterstellt. "Ihre wundervolle Entwicklung von 1853-1860 Hand in Hand mit der physischen und moralischen Wiedergeburt der Fabrikarbeiter, schlug das blödeste Auge, die Fabrikanten selbst, denen die gesetzliche Schranke und Regel des Arbeitstages durch halbhundertjährigen Bürgerkrieg Schritt für Schritt abgetrotzt war, wiesen prahlend auf den Kontrast in den noch 'freien' Exploitationsgebieten hin," sagt Marx.[911] Mit der Erkenntnis aber, daß der Arbeiterschutz ihnen selbst zum Vorteil gereichte, war der Widerstand der Fabrikanten dagegen gebrochen. Englands Vorgehen, das ebenso in seiner rapiden industriellen, wie in seiner politischen Entwicklung die Erklärung findet, war für den Kontinent, wo sich der Uebergang zum Fabriksystem relativ langsam vollzog und alle vorwärts treibenden Kräfte sich auf den Kampf gegen die politische Reaktion konzentrieren mußten, kein anfeuerndes Beispiel. Selbst jener erste Maximalarbeitstag, mit dem die junge französische Republik die erregten Volksmassen abzuspeisen gedachte und der die Arbeitszeit aller Arbeiter auf 12 Stunden festsetzte, hatte keinerlei praktische Konsequenz, weil es an Mitteln fehlte, um die Durchführung des Gesetzes zu gewährleisten. Erst 1874, nach endlosen heftigen Streitigkeiten, gelangte der erste schüchterne Versuch eines besonderen Arbeiterinnenschutzes in der Nationalversammlung zur Annahme. Er beschränkte sich auf das Verbot der Nachtarbeit Minderjähriger und das Verbot der Arbeit unter Tage für Frauen jeden Alters. Aber selbst diese kläglichen Bestimmungen stießen auf den heftigsten Widerstand der Industriellen, die alles thaten, um sie zu umgehen, oder ihre Abschaffung durchzusetzen,--ein Zustand des Kampfes und des vielfach fruchtlosen Widerstandes derer, die das Gesetz schützen wollte, der achtzehn Jahre andauerte. Noch langsamer entwickelte sich der Arbeiterinnenschutz in Oesterreich, denn vor 1885 war überhaupt kaum eine Spur von ihm vorhanden: sowohl die Nachtarbeit, als die Arbeit unter Tage wurde den Frauen nicht verwehrt. Dann aber nahm er einen Aufschwung, durch den er Frankreich überflügelte: der Elfstundentag, der vierwöchentliche Wöchnerinnenschutz wurde eingeführt, die Arbeit unter Tage und bei Nacht verboten. Deutschlands Anfänge auf dem Gebiete des Arbeiterinnenschutzes fallen ziemlich genau mit dem Erstarken der sozialdemokratischen Partei zusammen, deren mit immer größerem Nachdruck vorgebrachte Forderungen das treibende Element in der Bewegung waren. Aber es trat noch Eins hinzu, dessen Wichtigkeit nicht unterschätzt werden darf, und dessen Träger die politische Vertretung des deutschen Katholizismus, das Centrum, war. Von vollkommen entgegengesetzten Standpunkten ausgehend, grundverschiedenen Zielen zusteuernd, kamen beide Parteien in ihren praktischen Forderungen gelegentlich zu ähnlichen Resultaten. Aber während die Sozialdemokratie im gesetzlichen Schutz der Arbeiter und Arbeiterinnen nur ein Mittel sah, sie körperlich und geistig für den Klassenkampf zu stärken und fähig zu machen, glaubte das Centrum durch ihn die Entwicklung zurückzuschrauben. Es propagierte an erster Stelle die Sonntagsruhe, nicht aus hygienischen, sondern aus religiösen Gründen, es forderte einen Arbeiterinnenschutz, der den völligen Ausschluß der Frauen von der Fabrikarbeit zum Ziel hatte, um die Familie in ihrer alten Form zu erhalten und den Einfluß der Arbeitsgenossen auf die Frau zu verhindern, sie aber, und damit die Ihren, statt dessen wieder unter den Einfluß der Kirche zu zwingen. Von diesem Gesichtspunkt aus warf sich das Centrum hier im Verein mit manchen Konservativen sogar vielfach zum Beschützer der Hausindustrie und der Heimarbeit auf. Wie dem aber auch sei, Thatsache ist, daß die Entwicklung des Arbeiterinnenschutzes in Deutschland mit unter dem Einfluß des Centrums vor sich ging. Anfang der siebziger Jahre unternahm die Regierung, einem Antrag des Reichstags folgend, eine Enquete über die Lage der kindlichen und weiblichen Arbeiter, deren Ergebnisse die Novelle zur Gewerbeordnung hervorrief, die sie 1878 dem Reichstag vorlegte. Sie enthielt in Bezug auf den Arbeiterinnenschutz einige Bestimmungen,--so das Verbot der Beschäftigung von Wöchnerinnen in Fabriken vier Wochen nach der Niederkunft und das der Frauenarbeit unter Tage,--und erteilte dem Bundesrat die Ermächtigung, die Beschäftigung von Frauen und jugendlichen Arbeitern aus Gründen der Gesundheit und Sittlichkeit in bestimmten Betrieben zu verbieten, aber die Wirkung selbst dieser schwächlichen Verbesserungen der Schutzvorschriften wurde dadurch im Keime erstickt, daß sie nicht mit der obligatorischen Einführung der Fabrikaufsicht Hand in Hand gingen. Mit denselben Gründen, durch die die englischen Fabrikanten vor vierzig Jahren ihren Widerstand gegen die Schutzgesetzgebung gestützt hatten, kämpfte in Deutschland die Regierung, an ihrer Spitze Bismarck, gegen die Gewerbeaufsicht[912], und noch zehn Jahre später verweigerte der Bundesrat einem Gesetzentwurf mit durchgreifenden Schutzvorschriften, den der Reichstag angenommen hatte, seine Zustimmung, weil er ein Bedürfnis dafür nicht anzuerkennen vermochte. Die Industrie, so meinte er, bedarf der Frauenarbeit in unbeschränktem Maße, und die Arbeiterfamilien, so fügte er hinzu, um sich nicht die Blöße einseitiger Interessen zu geben, bedürfen ihrer nicht minder. Schließlich aber sah sich die Regierung gezwungen, den Wünschen des Reichstags nachzugeben; vor allem glaubte sie, durch soziale Reformen die wachsende Macht der Sozialdemokratie zu erschüttern. Das theatralische Schaustück einer internationalen Arbeiterschutzkonferenz wurde insceniert, und war im stande auch ernsten Leuten Sand in die Augen zu streuen. Thatsächlich war ihre Bedeutung lediglich eine symptomatische, indem sie bewies, daß das Bestreben der Arbeiter nach Besserung ihrer Lage nach jahrzehntelangem Kampf endlich zu teilweisem Siege zu führen schien, und eine informierende, indem sich zeigte, wie weit der Gedanke eines erweiterten Arbeiterinnenschutzes,--denn neben der Frage der Sonntagsruhe und der Kinderarbeit beschäftigte man sich lediglich mit der Fabrikarbeit der Frauen,--in den einzelnen Staaten bereits Fuß gefaßt hatte. Das Ergebnis, soweit die Frauenarbeit berührt wurde, war geringfügig genug. Deutschland, Oesterreich, England und die Schweiz einigten sich über folgende Punkte: allgemeine Sonntagsruhe für alle Industriearbeiter, Verbot der Nachtarbeit für jugendliche Arbeiter und für Frauen, Zehnstundentag für Jugendliche, Elfstundentag für Frauen, vierwöchentliche Arbeitsunterbrechung für Wöchnerinnen, Verbot der Frauenarbeit unter Tage. Belgien, das heute noch in Bezug auf den Arbeiterinnenschutz zu den zurückgebliebensten Ländern gehört, und Frankreich, das ihm nur wenig voraus ist, machten bei den meisten Punkten Vorbehalte oder sie erklärten sich direkt dagegen. Ohne zu positiven Resultaten gelangt zu sein, ging die Konferenz auseinander und es blieb jedem einzelnen Staat wieder überlassen, den Arbeiterschutz nach seinem Gutdünken auszubauen. Das letzte Jahrzehnt des neunzehnten Jahrhunderts, an dessen Wiege das arbeitende Volk in all seinem grenzenlosen Jammer gestanden hatte, dessen Mannesalter durch seine stumme Qual und Ausbrüche wütender Verzweiflung verdüstert wurde, bot den Millionen ausgebeuteter Proletarier nur ein paar Brosamen von seiner üppigen Tafel. Sie kamen, nächst den Kindern, wesentlich den Frauen zu gute. Eine Vorstellung des geltenden Rechts in Bezug auf die Arbeiterinnenschutzgesetzgebung giebt die Tabelle [unten]. Ihr Inhalt bezieht sich lediglich auf die industriellen Arbeiterinnen und er schließt sowohl die näheren Bestimmungen über Hausindustrie und Heimarbeit als alle diejenigen Gesetze aus, die sich mit den Handelsangestellten, den Landarbeiterinnen, den Kellnerinnen und Dienstboten beschäftigen. Betrachten wir zunächst die Frage der Arbeitszeit. Der Normalarbeitstag war von jeher ein Palladium der Arbeiterbewegung gewesen. In England und mehr noch in Australien hatten sich die Gewerkschaften die allmähliche Herabsetzung der Arbeitszeit erkämpft und vielfach ihr Ziel, den Achtstundentag, durch kollektive Vertragschließung erreicht. Sie hatten, belehrt durch ihre Lebenslage, die nur durch Verkürzung der Arbeitszeit eine menschenwürdige werden konnte, den Standpunkt des einseitigen Individualismus, der jeden Zwang auf die Persönlichkeit, jede Einschränkung des freien Willens ablehnt, längst aufgegeben und erstrebten überall auch die gesetzliche Festlegung der Arbeitszeit. Um so heftiger sträubten sich die Unternehmer dagegen, indem sie ihre Sorge um die Verringerung ihres Profits in die sentimentale Phrase zu verkleiden suchten, daß es niemanden verwehrt sein dürfe, für seine Familie, für seine Kinder so lange zu arbeiten als er wolle. Aber ihre Berufung auf die Freiheit des Individuums im allgemeinen und die Freiheit des Arbeitsvertrags im besonderen,--eine der wichtigsten Grundsätze des Liberalismus,--kam in Bezug auf die weiblichen Arbeiter in Kollision mit einem anderen Grundsatz, den die ganze bürgerliche Gesellschaft zu dem ihren gemacht hatte, auf dem ihre Existenz zum Teil beruht: der Erhaltung der Familie und des Familienlebens in seiner alten Form, als deren Trägerin die Frau erscheint. Und so war es der indirekte Einfluß der weiblichen Industriearbeit, der den starren Widerstand der Bourgeoisie besiegen half, und sie den ersten Schritt auf dem Wege zum Normalarbeitstag gehen ließ. In allen fünf Staaten unserer Tabelle ist die Arbeitszeit der Frauen geregelt; auch Rußland, Australien und Nordamerika sind in ähnlicher Weise vorgegangen, während Belgien, Holland, die skandinavischen Länder und Italien die gesetzliche Beschränkung des Arbeitstages nur für Kinder und junge Leute eingeführt haben. Was aber die Bestimmungen der einzelnen Länder wesentlich voneinander unterscheidet ist vor allem der Umstand, daß sie sich nur noch zum Teil allein auf die weiblichen Arbeiter beziehen: Frankreich--mit einer gewissen Modifikation--, Oesterreich, die Schweiz, einige Staaten Nordamerikas und Kolonien Australiens beschränken die Arbeitszeit erwachsener Fabrikarbeiter in demselben Maß wie die erwachsener Fabrikarbeiterinnen. Die natürliche Erwägung, daß die Betriebe, in denen Arbeiter beiderlei Geschlechts nebeneinander arbeiten, eine außerordentliche Störung erleiden, wenn der eine Teil zehn oder elf, der andere zwölf oder dreizehn Stunden beschäftigt ist, hat dazu den Anlaß gegeben. Die Notwendigkeit der Beschränkung der Arbeitszeit der Frauen führte daher die viel und heiß umstrittene Frage des Maximalarbeitstages der Männer ihrer Lösung entgegen. Das zeigt sich noch deutlicher in den Staaten, wo eine gesetzliche Regelung der Männerarbeit noch nicht durchgesetzt worden ist. So wurden die deutschen Gewerbeaufsichtsbeamten wiederholt mit der Aufgabe betraut, der Arbeitszeit und ihrer Ausdehnung ihre besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden. Während sie im Jahr 1885, vor der Regelung der Frauenarbeit, noch eine zwölf-, dreizehn- und mehrstündige Arbeitszeit der Männer feststellten, schwankte sie im Jahr 1897, also nach der Regelung, zwischen neun und elf Stunden.[913] In England, wo die Macht der Gewerkschaften diese Entwicklung noch beschleunigen hilft, zeigt sich dasselbe Bild.[914] Angesichts dessen und der uns bekannten Thatsache der rapiden Zunahme der Frauenarbeit beantwortet sich die Frage nach dem Nutzen oder Schaden ihrer gesetzlichen Beschränkung von selbst, und es zeugt nur von großem Mangel an Einsicht, wenn man über die Entscheidung im Zweifel sein kann. Die Beschränkung der Arbeitszeit weiblicher Arbeiter ist nicht nur für sie selbst von größter Bedeutung, sie ist es auch im Interesse ihrer männlichen Arbeitsgenossen. Sie kann aber auch, und das ist ein Moment, das gerade von der Arbeiterinnenbewegung vielfach übersehen wird, wenn sie sich zu weit von der effektiven Arbeitszeit der Männer entfernt, zum Nachteil der Frauen ausschlagen, besonders in Zeiten wirtschaftlicher Krisen, in denen dann die Frauen durch Männer ersetzt werden würden. Für deutsche Verhältnisse z.B. wäre eine Reduktion der Arbeitszeit der Frauen auf zehn und neun Stunden gegenwärtig schon ohne Schaden für sie durchführbar, weil auch die Männer in ihrer Arbeitszeit dieser Stundenzahl immer näher kommen. Den Achtstundentag aber für die Frauen allein heute schon erkämpfen zu wollen, hieße ihnen nicht nutzen. Viel wichtiger wäre es gegenwärtig auch für die Frauen mit größtem Nachdruck für den gesetzlichen Maximalarbeitstag der Männer einzutreten, wie ihn Frankreich durch den in wenigen Jahren zur Geltung gelangenden Zehnstundentag zum Gesetz erhoben hat. Selbstverständlich bleibt der Achtstundentag das weitere Ziel, aber, wohl gemerkt, für Männer und Frauen. Er ist die Voraussetzung für die Befreiung der Arbeiterklasse aus physischer und geistiger Knechtschaft, er ermöglicht erst ihre lebendige Teilnahme an den Errungenschaften der modernen Kultur. Für die Frau aber, vor allem für die Mutter und Hausfrau, würde er von noch größerem Werte sein, und daraus erklärt es sich, daß die Arbeiterinnen ihn jetzt schon allein für ihr Geschlecht erringen wollen. Wir kommen damit zur Kritik der Länge des Arbeitstags, wie er gesetzlich für die Frauen festgelegt wurde. Ist die Reduzierung der Arbeit auf zehn oder elf Stunden wirklich ausreichend, um die Körperkräfte der Frau nicht zu überbürden, ihre Gesundheit nicht zu gefährden und sie ihrer Familie zu erhalten? Die Lage der Fabrikarbeiterinnen, wie wir sie kennen lernten, erübrigt eine Antwort. So groß der Fortschritt ist gegenüber der unbegrenzten Arbeitszeit, so gering ist er gegenüber den notwendigsten Bedürfnissen; für das junge Mädchen, die werdende Mutter, vor allem aber für die Mutter kleiner Kinder sind zehn oder elf Stunden Arbeit eine Qual, die fast immer zu den traurigsten Resultaten führt. Die Erkenntnis, daß besonders die verheiratete Frau zur Führung ihres Haushalts mehr freier Zeit bedarf, hat zur Festsetzung der Mittagspause geführt, die 1 bis 1-1/2 Stunden zu dauern pflegt. Es wirkt wie Ironie, wenn man sich vergegenwärtigt, daß in dieser Zeit nicht nur die Hauptmahlzeit des Tages im Kreise der Familie eingenommen werden soll, sondern vorher auch zubereitet werden muß, und die Arbeiterin meist für den Weg hin und her von der Fabrik den größten Teil der verfügbaren Zeit in Anrechnung zu bringen hat. Die deutsche Gesetzgebung hat überdies nicht einmal die anderthalb Stunden festgelegt, sondern nur eine, und bestimmt, daß die weitere halbe Stunde der Arbeiterin "auf ihren Antrag" freigegeben werden soll. Welche Arbeiterin aber, die so wie so stets um die Erhaltung ihrer Arbeitsgelegenheit zittert, entschließt sich zu solcher Bitte? Thatsächlich konstatierten die Gewerbeaufsichtsbeamten wiederholt, daß Arbeiterinnen, die den Wunsch danach aussprachen, mit Entlassung bedroht wurden. Es ist daher nur natürlich, wenn der Wunsch nicht allzu häufig laut wird. Die halbe Stunde ist auch oft nicht der Mühe wert. Es fragt sich nun, ob demgegenüber eine Verlängerung der Mittagspause wünschenswert ist. Dabei darf nicht vergessen werden, daß eine ausreichende Erweiterung,--auf drei Stunden etwa,--undurchführbar ist, weil die Betriebsstörung zu groß und die Differenz mit der Arbeit der Männer eine zu tiefgehende wäre. Viel vorteilhafter für die Frau und die Arbeiterfamilie wäre es, wenn sie, neben einer etwa einstündigen Pause, die Arbeit am Abend früher verlassen könnte, womöglich gemeinsam mit dem Mann. An Stelle der mittäglichen Hetze würde eine ununterbrochene Zeit treten, durch die auch für den Arbeiter eine Spur häuslicher Gemütlichkeit zuweilen erobert werden könnte. Man pflegt diese Tageseinteilung als die Einführung der englischen Tischzeit zu bezeichnen, weil sie in England vielfach durchgeführt worden ist. In Verbindung aber mit dem zehn- oder elfstündigen Arbeitstag wird das Ideal, die Sicherung des Familienlebens, die Möglichkeit der Kindererziehung, dadurch noch nicht im mindesten erreicht. Wohlwollende, aber kurzsichtige Leute in Verbindung mit reaktionären Politikern, wie das Centrum sie aufweist, sind daher auf den Gedanken gekommen, daß die Fabrikarbeit verheirateter Frauen überhaupt verboten werden müsse, die Gesetzgebung jedenfalls den Weg dahin heute schon zu betreten habe.[915] Auch in Arbeiterkreisen fehlt es nicht an Stimmen, die für diese Maßregel eintreten; die Kongresse der christlichen Arbeiter von Rheinland und Westfalen forderten schon seit 1873 die Unterdrückung der eheweiblichen Fabrikarbeit[916]; eine große Gruppe lediger Fabrikarbeiterinnen Englands kämpft mit aller Energie gegen die verheirateten Arbeitsgenossinnen.[917] Auf verschiedene Motive ist diese Stellungnahme zurückzuführen: auf den uneigennützigen Wunsch, die Mutter den Kindern zurückzugeben und auf das eigennützige Verlangen, eine lästige, meist lohndrückende Konkurrenz los zu werden. Abzuleugnen, daß die Fabrikarbeit der verheirateten Frau ihr und ihren Kindern durch ihre große Ausdehnung empfindlich schadet, wäre, angesichts der Thatsachen, eine Vermessenheit. Es fragt sich nur, ob die zwangsweise Ausschließung davon ihr nutzen würde. Für Deutschland ist es durch die Berichte der Gewerbeaufsichtsbeamten erwiesen, daß die übergroße Mehrheit der Frauen durch die Not zur Fabrik getrieben wird. Einer der Befürworter des Ausschlusses definiert den Begriff Not, indem er erklärt, nur dort dürfe von ihr gesprochen werden, wo der Verdienst der Frau "unbedingt" erforderlich ist, damit die Familie "nur" leben könne.[918] Um solche Not handelt es sich zumeist; wir sehen aber Not auch dort, wo zwar der momentane Hunger gestillt wird, aber die Angst um die Zukunft nie weicht und alle Freuden des Lebens entbehrt werden müssen. Auch in diesem Fall hat die Frau das Recht und die Pflicht, zu arbeiten. Schließen sich ihr die Thore der Fabrik, so wird die Hausindustrie und die Heimarbeit mit all ihren Schrecken sie aufnehmen, und man wird die Zersetzung rückständiger Betriebsformen dadurch noch länger aufhalten. Der vorhin zitierte Gegner der eheweiblichen Fabrikarbeit sieht darin allerdings einen glücklichen Ausweg für wirklich notleidende Ehefrauen; sie können, so sagt er "in der Landwirtschaft oder in der Hausindustrie oder auch im Handel Beschäftigung suchen, oder Aufwartungen übernehmen, als Kochfrau oder Pflegerinnen gehen etc."[919] Alle diese Beschäftigungen also, die sich fast sämtlich des Vorzugs erfreuen, gar keiner gesetzlichen Kontrolle und Einschränkung unterworfen zu sein, sollen die Frau ihren Familienpflichten weniger entziehen als die gesetzlich geregelte Fabrikarbeit! Zur Durchführung des Ausschlusses empfiehlt er, ihn zur Zeit einer wirtschaftlichen Depression vorzunehmen, in der Arbeiterentlassungen so wie so an der Tagesordnung sind[920]; d.h. er will der Frau die relativ vorteilhafteste Arbeitsgelegenheit gerade dann entziehen, wenn ihr Erwerb am notwendigsten ist, und er ist naiv genug, von den Unternehmern zu erwarten, daß sie gerade dann sich ihrer billigsten Arbeitskräfte gutwillig berauben werden. Aber nicht nur, daß der Erwerbszwang die verheirateten Frauen in die sozial tiefststehenden Arbeitsgebiete drängen würde, er würde, da ihre Arbeitskraft ihre Mitgift bedeutet und unerläßlich ist zur Erhaltung der Familie, an Stelle der Eheschließung in erweitertem Umfang das Konkubinat treten lassen. So weit wir nun auch davon entfernt sind, an dem freien Liebesbund zweier Menschen sittlichen Anstoß zu nehmen, so gewiß ist es doch, daß das Konkubinat unter den heutigen Verhältnissen die Frau und ihre Kinder der Willkür des Mannes erbarmungslos aussetzt und beide dem tiefsten Elend schutzlos preisgeben kann. Es kommen aber noch andere Gründe hinzu, die vom Standpunkt der Arbeiterin aus zur unbedingten Verwerfung des Ausschlusses der verheirateten Frauen aus der Fabrik führen müssen: Die Fabrikarbeit ist die einzige Form der Arbeit, durch die die Frauen in engere Verbindung mit ihren Klassengenossen gebracht werden, davon aber hängt ihre Aufklärung, ihre Organisationsfähigkeit ab, und ihre stärkere oder geringere Organisationsfähigkeit wieder beeinflußt die raschere oder langsamere Entwicklung der sozialpolitischen Gesetzgebung. Doch auch vom Standpunkt der Unternehmer aus ist der Ausschluß der verheirateten Frau zu verwerfen. Die deutschen Gewerbeinspektorenberichte für 1899 haben das interessante Resultat ergeben, daß nach der Aussage der Mehrzahl der Fabrikanten teils nicht genug ledige Arbeiterinnen zur Verfügung stehen[921], vor allem aber die verheirateten schwer oder gar nicht zu ersetzen sind.[922] Die Gründe dafür sind naheliegend: es handelt sich bei ihnen meist um ältere, erfahrene Arbeiterinnen, die überdies, weil sie ihren Beruf nicht mehr, wie die meisten ledigen, nur als einen Uebergang zur Ehe betrachten, besonders eifrig und strebsam sind. Also auch das Interesse der Unternehmer spricht gegen ihren Ausschluß. Wer die furchtbaren Schäden der Fabrikarbeit verheirateter Frauen ausmerzen will, muß zu anderen Mitteln greifen. Er muß sie in stärkerem Maße als bisher der Fabrikarbeit zuführen und der Hausindustrie und der Heimarbeit entreißen. Die Einrichtung von Schulkantinen und Kinderhorten durch die Kommunen und die allmähliche Herabsetzung der Arbeitszeit muß damit Hand in Hand gehen. Schon die gegenwärtig gesetzlich festgelegte Arbeitszeit für Frauen würde eine weitreichende Bedeutung haben, wenn sie thatsächlich ein Maximalarbeitstag wäre. Unsere Tabelle zeigt aber, daß nicht nur Ueberstunden in ausgedehntem Maß bewilligt werden können, sondern daß sogar allgemeine Dispensationen für bestimmte Fabrikationszweige im Bereiche der Möglichkeit liegen. Besonders die Saison- und Campagneindustrien spielen dabei eine große Rolle, d.h. alle diejenigen Arbeitszweige, die der Mode im hohen Maß unterworfen sind, oder die von Jahreszeiten und Festtagen abhängen. Dazu gehört vor allem die Herstellung der weiblichen Kleidung, der Spielwaren, der Konserven und in Paris der sogenannten Articles de Paris, die durch das Neujahrsfest beeinflußt werden. Die Ausnahmebewilligungen und Dispensationen sind hier so groß, daß die gesetzlich vorgeschriebene Arbeitszeit fast zur Ausnahme wird, und zwar um so mehr, weil die Unternehmer sie auch ohne , - - 1 , . 2 , - - . . , 3 4 , - - 5 . 6 7 , 8 , 9 , 10 , 11 , 12 13 " " , - - 14 , - - . 15 , 16 17 , , , 18 , 19 . 20 21 22 , 23 , 24 , 25 . 26 . 27 28 29 : 30 , , 31 . 32 , 33 , 34 , 35 . 36 , 37 , 38 , 39 40 . 41 , , 42 43 . 44 , ' 45 , , 46 . 47 48 49 , - - , 50 . 51 52 , 53 , 54 , , 55 , 56 57 , 58 . [ ] 59 , 60 , , 61 , , 62 , 63 . 64 , 65 , 66 , 67 . 68 ' 69 70 , , 71 , 72 . 73 , 74 , 75 , 76 , . 77 , 78 , 79 80 . , , , 81 , 82 , , 83 , 84 . 85 86 " " , 87 , 88 , 89 . , 90 91 . , 92 , 93 , 94 . 95 , 96 . , 97 , 98 , , 99 . 100 101 , 102 , 103 104 . 105 , 106 , , , 107 , " 108 , , 109 " , 110 , , 111 , 112 . 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